Freitag, 18. Oktober 2019, 13.30-19.00 Uhr
Universität Regensburg, Großer Sitzungssaal des Philosophikums (PT 3.0.79)
Veranstaltet von Prof. Dr. Christoph Wagner und Prof. Dr. Jörg Fritzsche
Wer Kunst schafft, mit Kunst umgeht, mit Kunst handelt oder diese reproduziert, gerät leicht in Konflikt mit Rechten Dritter: mit Künstlern, mit Käufern oder z.B. mit den Betreibern von Internetplattform. Dieses komplexe Beziehungsgeflecht beleuchtet der Workshop in fünf Vorträgen und in einer Roundtable Diskussion anhand aktueller Beispiele, die grundsätzliche Fragen zum Verhältnis von Kunst und Rechten Dritter aufwerfen. Alle Interessierten aus der UR und von außerhalb sind herzlich willkommen und können sich mit Fragen gern beteiligen.
Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
13.30
Prof. Dr. Jörg Fritzsche und Prof. Dr. Christoph Wagner
Begrüßung und Einführung
13.40
Prof. Dr. Gerrit Manssen
Was hilft dem Künstler die Kunstfreiheit?
14.20
Prof. Dr. Henning Müller
Kunst als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht
15.00-15.20 Pause
15.20
Prof. Dr. Christoph Wagner
Der Künstler als enfant terrible?
Kunstprozesse zwischen Appropriation Art und Sachbeschädigung
16.00
Prof. Dr. Franz Hofmann (FAU):
Stoppt das Urheberrecht die Kreativen?
Bemerkungen zum neuen europäischen Urheberrecht
16.40
Dr. Andreas Kaletsch (UdS, Saarbrücken)
Der Kunstauktionator – Rechte, Pflichten und Haftung
17.20-17.30 Kaffeepause
17.30 Roundtable Diskussion mit den Referenten
Kunst und Rechte Dritter ‒ eine Mesalliance?
Moderation: Prof. Dr. Jörg Fritzsche
Veranstaltet von den Lehrstühlen für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht (Prof. Dr. Jörg Fritzsche) und für Kunstgeschichte (Prof. Dr. Christoph Wagner) in Zusammenarbeit mit dem Themenverbund Sehen und Verstehen.
Im Rahmen des Studienschwerpunktes „Kunst und Recht“ können Masterstudierende und Doktoranden am Workshop teilnehmen.
Kontakt:
Joerg.Fritzsche@jura.uni-regensburg.de
Christoph.Wagner@ur.de
Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack und Prof. Dr. Jörg Fritzsche (Fakultät für Rechtswissenschaft),
Prof. Dr. Christoph Wagner (Institut für Kunstgeschichte)
Kurzbeschreibung: Nach heftigen Debatten ist in Deutschland am 1.8.2016 ein neues Kulturgutgesetz in Kraft getreten. Umstritten war nicht nur das Verhältnis von Kunst und Kommerz, sondern auch das Ziel eines modernen Kulturgüterschutzes: Soll nationales Kulturgut vor Abwanderung geschützt werden, oder geht es darum, kulturelle Schätze im Interesse der gesamten Menschheit zu bewahren? Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes soll eine Bilanz gezogen werden. Dazu beleuchtet das interdisziplinäre Symposium das deutsche Gesetz im Gesamtzusammenhang des internationalen Kulturgüterschutzes. Die UNESCO-Weltkulturerbe- und Universitätsstadt Regensburg, die selbst eine Fülle kultureller Schätze beherbergt, ist dafür der ideale Ort.
16.00-16.20 Uhr: Eröffnung des Symposiums
Einführung
Prof. Dr. Christoph Wagner, Universität Regensburg
Grußworte
16.20-17.40 Uhr: Vorträge
Ein Jahr Kulturgutschutzgesetz aus rechtlicher Sicht
Rechtsanwältin Yasmin Mahmoudi, Köln
Das Kulturgüterfluchtgesetz und seine Profiteure
Prof. Dr. Nils Büttner, Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
Das Kulturgutschutzgesetz im Vergleich mit der Situation in der Schweiz
Dr. Matthias Frehner, Kunstmuseum Bern
Individuum, Staat und internationale Gemeinschaft: Schutzdimensionen des internationalen Kulturgüterrechts
Prof. Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, Universität Regensburg
18-19 Uhr: Podiumsdiskussion mit den Referenten
Moderation: Prof. Dr. Gerrit Manssen (tbc) und Prof. Dr. Christoph Wagner, Universität Regensburg
Im Rahmen des Studienschwerpunktes „Kunst und Recht“ können fortgeschrittene Masterstudierende und Doktoranden des Promotionskollegs Aisthesis am gemeinsamen Doktoranden- und Post-Doktorandenatelier der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht und der Société française pour le droit international teilnehmen. Neben dem Workshop umfasst die Veranstaltung auch die Teilnahme an der internationalen Tagung „Religion und Völkerrecht“. Teilnahmevoraussetzungen sind ein ausgeprägtes Interesse am Themenfeld „Kunst und Recht“. Da die Konferenzsprachen Englisch und Französisch sind, sind zumindest passive Kenntnisse im Französischen vorausgesetzt.
Genauere Informationen zu den Vortragsthemen finden sich unter:
Bei Interesse an einer Teilnahme kontaktieren Sie bitte dominic.delarue@ur.de. Fügen Sie Ihrer E-Mail ein kurzes Motivationsschreiben bei.
Der »Fall Gurlitt« wirft viele fachübergreifende Fragen auf, denen sich renommierte Sprecher aus Kunstgeschichte und Rechtswissenschaft im Rahmen des Symposiums stellen: In den Vorträgen und Diskussionsrunden soll nach der rechtlichen Situation dieser Sammlung und nach der rechtlichen Zuordnung der Werke gefragt werden. Zugleich ist das transdisziplinäre Feld von Provenienzforschung und Restitutionsrecht, Raubkunst und Kunstmarkt aus der doppelten fachlichen Zuständigkeit von Kunstgeschichte und Rechtswissenschaft in den Blick zu nehmen.
Das Symposium wird begleitet von einem transdisziplinären Praxisseminar mit Studierenden der Kunstgeschichte und Rechtswissenschaft der Universität Regensburg. Insgesamt 21 Studierende übernehmen dabei die Organisation und Planung des am 22. Mai 2015 stattfindenden Symposiums zum Thema „Gurlitt – was nun?“. Die Studierenden wirken so an der praktischen Umsetzung eines realen Projekts mit und übernehmen in Eigenverantwortung Einzelbereiche der Organisation. Sie sind gefordert, Arbeitsabläufe und Aufgaben zielsicher und systematisch zum Erfolg zu führen und lernen aus nächster Nähe die praktische Seite einer akademischen Veranstaltung kennen.
Flyer mit weiteren Informationen und Programmpunkten unter diesem Link