Für Lehramtsabsolventen und –innen, die das 1. Staatsexamen erfolgreich hinter sich gebracht haben und die Zeit bis zum Beginn des Referendariats mit einem Auslandsaufenthalt überbrücken und dabei gleichzeitig praktische Lehrerfahrungen sammeln möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Als Fremdsprachenassistenzkraft (FSA) des PAD (Pädagogischer Austauschdienst) können Lehramtsabsolventen und -innen praktische Unterrichtserfahrung im Ausland sammeln.
Bewerben können sich Lehramtsabsolventen und –innen, die bei Antritt der Stelle nicht älter als 29 Jahre sind sowie die vorgegebene Anzahl von (Fach-)Semestern (abhängig vom Zielland) erfolgreich an einer Hochschule in der Bundesrepublik-
Deutschland absolviert haben.
Priorität in allen Programmen haben Bewerber und -innen, die die Sprache des Ziellandes studiert haben. Für die Länder Frankreich, Italien und Spanien können Sie sich auch bewerben, wenn Sie nicht die Sprache des Ziellandes studieren. Gute Kenntnisse in der Landessprache (B1/B2) sind aber Voraussetzung.
Sie erhalten:
Zusätzliche Fördermöglichkeiten:
Bewerbungen für das Schuljahr 2024/25 über die Homepage des PAD
USA bis 11.11.2023
alle anderen Zielländer bis 06.01.2024
Ob man für die Teilnahme am Fremdsprachenassitentenprogramm noch an der Universität immatrikuliert sein muss, ist abhängig vom jeweiligen Zielland. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
Ausführliche Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage des PAD.
Campusbotschafter:in und Ansprechpartner:in in Regensburg für das Schuljahr 2024/25: Stefan Muckenschnabl (weitere Infos und Kontakt finden Sie hier)
⇒ ERASMUS+ Praktikumsförderung (Europa)
Das Goethe-Institut vermittelt und fördert im Rahmen des SCHULWÄRTS!-Programms Praktika an ausgewählten Schulen im Ausland. Bewerben können sich angehende Lehrkräfte aller Schulformen und Fächerkombinationen. Die Stipendiat*innen werden vor, während und nach dem Praktikum individuell betreut.
Anforderungen:
Sie erhalten:
Praktikumsländer:
Ägypten, Australien, Belgien, Bulgarien, China, Dänemark, Finnland, Indien, Kolumbien, Korea, Kroatien, Nepal, Norwegen, Peru, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Sir Lanka, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vietnam u.v.m.
Melden Sie sich für den SCHULWÄRTS! Newsletter an, um über die Bewerbungszeiträume informiert zu werden!
Drei bis vier ca. sechswöchige Bewerbungsrunden pro Kalenderjahr (ca. September/Oktober, im Dezember/Januar, März/April sowie Mai/Juni)
Informationen zu den Bewerbungsphasen können per E-Mail angefordert werden: schulwaerts@goethe.de
⇒ Informationen - Goethe Institut
⇒ Erfahrungsberichte - Goethe Institut
Auch als Absolvent:in können Sie sich noch für die ERASMUS+ Praktkumsförderung bewerben.
Voraussetzungen:
(Sollten Sie weiterhin an der UR immatrikuliert sein, z.B. wegen eines Drittfachs, bewerben Sie sich für die reguläre ERASMUS+ Praktikumsförderung.)
Bewerben können Sie sich laufend (spätestens 8 Wochen vor Praktikumsbeginn) bei Frau Margit Früchtl, die auch die Ansprechpartnerin bei Fragen zur ERASMUS+ Praktikumsförderung ist. Bereits begonnene Praktika können nicht gefördert werden.
Der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) vergibt Stipendien (Lehramt.International) für selbstorganisierte Praktika an Schulen im Ausland.
Bewerben können sich Lehramtsabsolventen und -innen aller Fächerkombinationen und aller Schulformen vor dem Ausbildungsteil Referendariat.
Sie erhalten:
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungszeiträume:
Bewerbungen werden über das Online-Portal des DAAD eingereicht.
Absolvent:innen für das Lehramt Grundschule und Sek I, Absolvent/innen, die eine erstmalige Mobilität beantragen, und Absolvent/innen nicht fremdsprachlicher Unterrichtsfächer werden besonders berücksichtigt.
Praktika an privaten Sprachschulen und (privater) Sprachkursanbieter werden nicht gefördert. Praktika an Hochschuleinrichtungen, z.B. für den Unterricht DaF am Sprachenzentrum einer ausländischen Hochschule, sind nicht möglich.
* HINWEIS: Zentral für die Bewerbung ist eine Praktikumszusage der Gastschule (Download des Formulars "Praktikumszusage" unter Bewerbungsverfahren auf der Homepage des DAAD) die Sie, nachdem sie von der Praktikumsschule ausgefüllt wurde, von Katrin Sicklinger unterzeichnen lassen müssen.
Fehlt dieses Formular, ist Ihre Bewerbungungültig. Ersatzweise hochgeladene Dokumente werden vom DAAD NICHT akzeptiert!
Halten Sie sich beim Hochladen der Unterlagen im Online-Portal bitte unbedingt an die CHECKLISTE (auf der Homepage unter "Bewerbungsverfahren" herunterladen)! Unvollständige Bewerbungen werden vom DAAD nicht berücksichtigt.
⇒ CHECKLISTE - Bewerbungsverfahren
Der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) fördert Lehraufenthalte an ausländischen Gasthochschulen.
Bewerben können sich Absolvent:innen aus den Fachbereichen Germanistik, Deutsch als Fremdsprache, einer Regionalphilologie oder ggf. einer anderen sozial- und geisteswissenschaftlichen Disziplin.
Sie erhalten:
Bewerbungsbeginn für das Hochschuljahr 2023/24: Oktober 2022
Ausführliche Informationen zum Programm und die verfügbaren Standorte finden Sie auf der Homepage des DAAD:
⇒ DAAD: Deutschlehren.International
Der DAAD (Deutscher Akademischer Auslandsdienst) vergibt Lektoratsstellen an ausländischen Hochschulen.
Bewerben können sich Absolventen und -innen in einem für das Lektorat relevanten Studienfach (i.d.R. Germanistik, Deutsch als Fremdsprache oder auch eine Fremdsprachenphilologie im Haupt- oder Nebenfach).
Sie erhalten:
Bewerbung: Die laufenden Ausschreibungen (meist im Oktober und ggf. im Frühjahr eines Jahres) finden Sie in der Datenbank des DAAD.
Ausführliche Informationen zum Lektorenprogramm finden Sie auf der Homepage des DAAD.
Ortslehrkräfte (OLK) sind Lehrkräfte an deutschen Auslandsschulen mit einer in Deutschland oder einem anderen Staat erworbenen Lehrbefähigung. Für eine Lehrtätigkeit als OLK wird das 2. Staatsexamen nicht zwingend vorausgesetzt. OLKs werden direkt von den Schulen auf Grundlage des jeweiligen Landesrechts eingestellt.
Bewerbung:
Bei Ortskräften (OK) handelt es sich um Erzieherinnen und Erzieher sowie Personal für die Schulverwaltung an deutschen Auslandsschulen mit einem entsprechenden Abschluss bzw. einschlägigen pädagogische Qualifikationen. Auch die OKs werden direkt von den Schulen auf der Grundlage des jeweiligen Landesrechts eingestellt.
Bewerbung:
⇒ Mehr Informationen zur Bewerbung als Ortslehrkraft
⇒ Mehr Informationen zur Bewerbung als Ortskraft
Für dieses Programm können sich neben Lehramtsstudierenden auch Lehramtabsolventen und -innen bewerben, deren 1. Staatsexamen maximal 12 Monate zurückliegt.
Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Externe Praktikumsvermittlung unter Amity Institute.
⇒ Praktikumsvermittlung Aminity Institute
Für fertig ausgebildete Lehrkräfte, die das Referendariat und somit das 2. Staatsexamen erfolgreich hinter sich gebracht haben, bestehen zahlreiche Möglichkeiten, kürzere oder längere Auslandsaufenthalte zu absolvieren.
Die Check Point Charlie Stiftung koordiniert seit 1986 das bundesweit größte Lehrer:innenentsendeprogramm zwischen den USA und Deutschland – STEP (School Teachers Enrichment Program). Das Programm bietet Lehrkräften aller Bundesländer und Schulformen die Chance, über einen längeren Zeitraumvollständig in die US-amerikanische Kultur und damit in den Alltag einzutauchen. Die deutschen Lehrkräfte unterrichten in den USA ihre jeweiligen Fächer in englischer Sprache, es können aber auch Lehrkräfte mit einem Nachweis für Deutsch als Fremdsprache vermittelt werden.
Voraussetzungen:
⇒ Informationen Checkpoint Charlie Stiftung
Mit dem Programm Diversity and Inclusion in the Classroom bietet Fulbright Germany in Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) deutschen Lehrkräften die Möglichkeit, das amerikanische Schulsystem und die Umsetzung von Diversität und Inklusion im U.S.-Schulsystem kennenzulernen.
Inhalte:
Ziele:
Voraussetzungen:
Seminarort und Dauer:
Finanzierung:
Bewerbung: Informationen zu zukünftigen Ausschreibungen finden Sie zu gegebener Zeit auf der Homepage des PAD und auf der Homepage von Fulbright Germany.
Lehrkräfte aus Deutschland hospitieren während des Schuljahres an Schulen in Frankreich.
Ziele:
Voraussetzungen:
Aufgaben:
Dauer:
Einsatzort:
Finanzierung:
Bewerbung:
Lehrkräfte aus Deutschland hospitieren während des Schuljahres an Schulen in Spanien.
Ziele:
Voraussetzungen:
Aufgaben:
Dauer:
Einsatzort:
Finanzierung:
Bewerbung:
Lehrkräfte aus Deutschland hospitieren während des Schuljahres an Schulen im Vereinigten Königreich.
Aufgaben:
Bewerbung:
⇒ Homepage PAD - Hospitation UK
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) bietet fest angestellten deutschen Lehrkräften die Möglichkeit, unter Lohnfortzahlung an französischen Grundschulen für ein Schuljahr Deutsch als Fremdsprache zu unterrichten. Sie werden für dieses Jahr freigestellt. Französische Sprachkenntnisse sind erwünscht, aber nicht unbedingt erforderlich.
Vorteile:
Begleitung durch das DFJW:
Dauer: 1. August bis 31. Juli
Anmeldefrist: Januar/Februar – genaues Datum bitte beim Kultusministerium erfragen
Bewerbung: Die Bewerbungsunterlagen (deutsches und französisches Formular) finden Sie auf der Homepage. Senden Sie Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an die zuständige Schulbehörde. Die genauen Bewerbungsmodalitäten müssen dort erfragt werden.
⇒ Homepage - Bewerbungsunterlagen
Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) sind aus dem deutschen Schuldienst beurlaubte Lehrkräfte an deutschen Auslandsschulen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch die Möglichkeit, als Schulleiterin oder Schulleiter oder in der Fachberatung und Koordination zu arbeiten.
Voraussetzungen:
Bewerbung:
Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) sind i. d. R. nicht fest angestellte Lehrkräfte, die an deutschen Auslandsschulen arbeiten.
Voraussetzungen:
Bewerbung:
Landesprogrammlehrkräfte (LPLK) werden an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion und der Mongolei, in China, der Türkei und in Vietnam eingesetzt. Die für den Einsatz vorgesehenen Lehrerinnen und Lehrer bei Wahrung ihrer Beamtenrechte bzw. Dienstrechte unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit beurlaubt.
Die Lehrkräfte erhalten ggf. vom Schulträger ein ortsübliches Gehalt, die dort üblichen sozialen Leistungen sowie die anderen in den Abkommen mit den Empfangsstaaten vorgesehenen Vergünstigungen.
Voraussetzungen:
Bewerbung: