Im Rahmen des Erasmus+ Programms ist es möglich, neben selbstorganisierten Praktika auch Studienaufenthalte an Partnerhochschulen im europäischen Ausland zu fördern. Die Universität Regensburg erhält die Fördermittel für die Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen über den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst), der im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Aufgaben einer Nationalen Agentur für das Erasmus+ Programm wahrnimmt.
Erasmus+ fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Personal. Studierende erhalten mit Erasmus+ die Möglichkeit
Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige rund um das Erasmus+ Studium. Wenn Sie nach detaillierten Informationen zum Erasmus+ Praktikum suchen, besuchen Sie bitte:
⇒ Erasmus+ Praktikumsfinanzierung
Informationen zu Programmschwerpunkten und sämtlichen Erasmus+ Leitaktionen finden Sie auf der nachfolgenden Seite:
Gerade im Bereich Auslandsstudium haben Regensburger Studierende im Rahmen der über Erasmus+ geschlossenen Austauschvereinbarungen viele Vorteile:
Studierende müssen regulär an der Universität Regensburg für einen Studienabschluss immatrikuliert sein, um über das Erasmus+ Programm ein Auslandsstudium oder -praktikum durchzuführen.
Studierende können pro Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) für maximal 12 Monate über das Erasmus+ Programm gefördert werden (Studium und/oder Praktikum). Eine Mehrfachförderung ist möglich, solange die Förderdauer von 12 Monaten (24 Monate für Staatsexamensstudiengänge) pro Studienzyklus nicht überschritten wird.
Eine Auflistung der Kriterien zur Auswahl der Bewerber:innen und Vergabe der Plätze im Erasmus+ Programm finden Sie im Bereich Bewerbung, unter Auswahl und Zulassung.
Studierende, die am Erasmus+ Programm teilnehmen, sichern zu, die vorgegebenen Verpflichtungen zu erfüllen. Ihre Rechte sind in der Charta für Studierende festgehalten.
Eine der wohl bekanntesten und am meisten genutzten Fördermöglichkeiten, um sich einen Studienaufenthalt im europäischen Ausland finanzieren zu können, ist wohl das Erasmus+ Stipendium.
Die Mobilitätsbeihilfe wird vom International Office der UR an die Erasmus+ Teilnehmer:innen ausgezahlt. Das International Office erstellt dazu vor Ausreise eine Fördervereinbarung (Grant Agreement) und schickt diese per E-Mail an die platzierten Studierenden. Die Höhe der Mobilitätsbeihilfe wird nach Ländergruppen gestaffelt. Der Betrag ändert sich jährlich, da die Berechnungsgrundlage dynamisch ist.
⇒ Aktuelle Förderraten: Mobilitätsbeihilfen für Studium (SMS)
Diese Mobilitätsbeihilfe ist kein Vollstipendium und kann natürlich nicht alle Mehrkosten eines Auslandsaufenthalts decken. Allerdings dürfen Sie nicht vergessen, dass allein durch die Teilnahme am Erasmus+ Programm einige Kostenfaktoren, wie z.B. die teilweise sehr hohen Studiengebühren im Gastland, komplett entfallen. Außerdem bietet Erasmus+ ein breites Angebot an infrastrukturellen Hilfen, die sowohl Vorbereitung als auch Realisierung eines Studienaufenthalts (z.B. Unterbringung etc.) im europäischen Ausland wesentlich erleichtern.
Am Erasmus+ Programm teilnehmende Studierende, auf die eines der nachfolgenden Förderkriterien zutrifft, können ab dem Wintersemester 2022/23 – zusätzlich zur regulären Stipendienrate - eine Zusatzförderung (Social Top-Up) in Höhe von 250 EUR monatlich für das Studium im Ausland erhalten:
Der Sonderzuschuss kann nur einmalig gewährt werden, auch wenn mehrere der oben genannten Kriterien auf Sie zutreffen sollten (z.B. Erstakademiker:in und erwerbstätig). Er ist kombinierbar mit dem Aufstockungsbetrag für nachhaltiges Reisen.
Wenn Sie für einen Erasmus+ Austauschplatz ausgewählt wurden, dann erhalten Sie die Formulare der Zusatzförderung zu gegebener Zeit per E-Mail vom International Office zugeschickt.
Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind(ern), für die besonders hohe Mehrkosten für ihren Auslandsaufenthalt entstehen, können mit einigen Monaten Vorlauf stattdessen auch einen sog. Realkostenantrag stellen. Auf diese Weise können bis zu 15.000 EUR pro Semester übernommen werden. Ebenso ist ein Zuschuss für eine vorbereitende Reise zur Erkundung der Gegebenheiten vor Ort möglich.
Dies erfordert einen großzügigen zeitlichen Vorlauf, daher bitten wir Studierende, sich frühzeitig beraten zu lassen.
Wenn Sie beide Strecken (Hin- und Rückfahrt) mit einem nachhaltigen Verkehrsmittel zurücklegen (z.B. Bahn, Fernbus, Fahrrad), können bis max. 6 zusätzliche Reisetage beantragt werden, so sie zur Erlangung des Reiseziels nötig sind. Die Reisetage, an denen Sie "grün" gereist sind, zählen als zusätzliche Aufenthaltstage und werden mit dem gültigen Tagessatz der entsprechenden Länderrate finanziell unterstützt (vorbehaltlich Mittel).
Das sog. "Green Top-Up" (einmaliger Reisekostenzuschuss i.H.v. 50 EUR für nachhaltiges Reisen) steht ab Projekt 2024 nicht mehr zur Verfügung.
Wenn Sie für einen Erasmus+ Austauschplatz ausgewählt wurden, dann erhalten Sie die Formulare der Zusatzförderung zu gegebener Zeit per E-Mail vom International Office.
Um sich für einen Erasmus+ Austauschplatz an einer der Partneruniversitäten der UR zu bewerben, füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus und laden alle notwendigen Unterlagen im Portal hoch:
Wenn Ihre Bewerbung um einen Erasmus+ Platz erfolgreich war, informiert Sie das International Office über alle weiteren Schritte, z.B. das anschließende Bewerbungsverfahren bei der Zielhochschule.
Ausführliche Hinweise zu den einzelnen Dokumenten:
⇒ Studium in Europa: Bewerbung
Ihre Kurswahl an der Gasthochschule und die Anerkennung der Kurse bzw. der erworbenen Credits werden bereits vor Abreise vereinbart. Welche Formalitäten vor Abreise, während des Aufenthalts und nach Rückkehr notwendig sind, das Procedere und alle nötigen Formulare finden Sie unter dem folgenden Link:
Die Online-Sprachunterstützung im Erasmus+ Programm wird über die Plattform EU Academy bereitgstellt. Auf dieser Plattform haben Sie die Möglichkeit, sog. "self-assessments" zur Selbsteinschätzung ihrer Sprachkenntnisse durchzuführen oder an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen teilzunehmen.
Erasmus+ Geförderte sind zur Durchführung eines Sprachtests zur Selbsteinschätzung ("self-assessment") vor Beginn der Mobilität verpflichtet.
Zu Beginn stehen die meistgenutzten EU-Sprachen zur Verfügung: Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Deutsch. Sollte Ihre gewünschte Unterrichtssprache zu Beginn noch nicht verfügbar sein, wird die englische Sprache empfohlen.
Das Sprachangebot wird sukzessive auf die 24 Amtssprachen der EU, Isländisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch und Türkisch ausgeweitet.
Geförderte Erasmus+ Studierende erhalten eine Einladungsmail zur Absolvierung des Selbsteinschätzungstests.
Im Rahmen eines Erasmus+ geförderten Aufenthalts erhalten Studierende einige Vereinfachungen und Vergünstigungen. Im Gegenzug gehen sie auch Verpflichtungen ein.
Unter anderem müssen Sie bei uns folgende Formulare einreichen:
⇒ Bestätigung Anfangsdatum der Mobilitätsphase
⇒ Bestätigung Enddatum der Mobilitätsphase
⇒ Erfahrungsbericht für das International Office (bitte Merkblatt beachten)
⇒ Report for Studies Abroad (Helpful advice for filling out the report)
⇒ Onlineteilnehmer:innenbericht (EU Survey) durchführen, Link wird nach Rückkehr zugeschickt
⇒ Checkliste für Erasmus+ Teilnehmende 2024/25
⇒ Checklist for Erasmus+ participants 2024/25
Ihren Wunsch, das Auslandssemester zu verlängern, kommunizieren Sie bitte bis spätestens 10. November eines Jahres an das International Office.
Nach diesem Stichtag wird darüber entschieden, ob und in welcher Höhe eine weitere Finanzierung gewährleistet wird.
Grundsätzlich gilt:
Wenn Sie Anregungen zur Verbesserung der Verfahren im Erasmus+ Programm oder Kritik zu Aspekten der Umsetzung des Programms an der Universität Regensburg vorbringen möchten, sollten Sie zunächst Kontakt zur Erasmus+ Koordinatorin der UR aufnehmen. Viele Fragen lassen sich bereits im Vorfeld problemlos klären.
⇒ Kontakt Erasmus+ Koordinatorin (Maria Grotz)
Alternativ können Sie sich auch an die Leitung des International Office oder an die Internationalisierungsbeauftragte bzw. den Internationalisierungsbeauftragten Ihrer Fakultät wenden.
⇒ Leitung International Office (Marianne Sedlmeier)
⇒ Liste der Internationalisierungsbeauftragten
Falls die im Learning Agreement vereinbarte Anerkennung Ihrer Studienleistungen versagt wird, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsausschuss.