Alle Bildungsausländer:innen, also Bewerber:innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums an der UR ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
Dieser Nachweis kann durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch äquivalente Sprachprüfungen erfolgen.
Im Downloadbereich finden Sie eine Übersichtsliste der angebotenen Fächer und einen Hinweis zu der Sprachstufe, die Sie für jeden Studiengang an der UR nachweisen müssen.
Englischsprachige Master-Studiengänge können ohne einen Nachweis von Deutschkenntnissen aufgenommen werden.
⇒ Welche Studienabschlüsse werden an der UR in welcher Sprache angeboten?