Studienbewerber:innen, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn des Studiums an der Universität Regensburg für die Aufnahme eines Studiums hinreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Dieser Nachweis kann durch die "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH) erfolgen. In der DSH sollen ausländische Studienbewerber:innen zeigen, dass ihre Deutschkenntnisse für ein Studium an einer deutschen Hochschule ausreichen.
Die DSH an der Universität Regensburg erfolgt gemäß der Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) und ist unter der Nr. 225-12/13 bei der Hochschulrektorenkonferenz registriert. Mit der Registrierung wird die Übereinstimmung der örtlichen DSH-Prüfungsordnung und des Prüfungsverfahrens mit den Bestimmungen der RO-DT überprüft und festgestellt.
Prüfungsordnung für die DSH an der Universität Regensburg
Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen