Ihr Studium können Sie (teilweise) finanzieren durch:
Sie müssen sich bereits in der Vorbereitungsphase Gedanken darüber machen, welche Finanzierungsmöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Studienbewerber/innen aus Nicht-EU-Ländern müssen sogar vor Einreise bereits über die Finanzierung bei der Botschaft Auskunft geben.
Die deutschen Hochschulen vergeben keine Stipendien. Es gibt nur außeruniversitäre Institutionen, die Stipendienprogramme anbieten.
Folgende Informationen werden Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Stipendienprogramm sicher helfen:
Die Förderung eines Vollstudiums - also vom 1. Semester bis zum Studienabschluss - ist in den wenigsten Fällen möglich.
Teilweise werden Stipendien von deutschen Stipendienorganisationen in den Heimatländern der Bewerbenden ausgeschrieben und vergeben. Informationen dazu erhalten Sie bei der deutschen Botschaft und deutschen Kulturinstituten im Heimatland, wie z.B. bei den Goethe-Instituten oder Außenstellen des DAAD.
Einige Stiftungen nehmen auch bereits in Deutschland studierende Ausländer auf, normalerweise können sich aber nur fortgeschrittene Studierende, in manchen Fällen auch nur Graduierte, um ein Stipendium bewerben.
Informationen zu den Fördermöglichkeiten für internationale Studierende und Graduierte sowie zu Angeboten ausgewählter Förderorganisationen:
⇒ Stipendiendatenbank des DAAD für internationale Studierende
⇒ Informationen zur Studienfinanzierung in Freistaat Bayern
⇒ Stipendiendatenbank des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Mit dem nationalen Stipendienprogramm „Deutschlandstipendium“ hat die Bundesregierung ein neues Förderinstrument für Studierende entwickelt.
Das Programm wird zur Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert, die andere Hälfte wird von einem privaten Spenderanteil getragen. Die Stipendien betragen € 300 pro Monat und werden für mindestens ein Jahr vergeben.
Die Stipendien werden an besonders leistungswillige und leistungsfähige Studierende vergeben, die herausragende Leistungen erbringen bzw. deren bisheriger Werdegang besonders gute Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt.
Die Universität Regensburg vergibt Deutschlandstipendien an begabte Studierende. Die Vergabe erfolgt einmal jährlich zum Wintersemester.
Für Hochschulabsolventen aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Serbien , der Slowakei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn
Fundiertes Spezialwissen, die Fähigkeit zu interdisziplinärem Arbeiten und internationale Erfahrung sind wesentliche Anforderungen, die an Akademiker in Europa heute gestellt werden. Ein Postgraduiertenstudium im Ausland kann die im Erststudium erworbenen Qualifikationen ergänzen und vertiefen sowie einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Weiterentwicklung leisten. Auf dieser Basis können Hochschulabsolventen den Herausforderungen in beruflicher Praxis, wissenschaftlicher Forschung und Lehre besser begegnen. Sie haben sich für ein Postgraduiertenstudium in Bayern entschieden? Der Freistaat Bayern vergibt in jedem Studienjahr Jahresstipendien für Hochschulabsolventen aus dem östlichen Europa. Gefördert werden Aufbaustudiengänge und Dissertationen.
Bewerbungsfrist ist der 1. Dezember!
⇒ Hinweise und Informationen zum Programm und Bewerbungsunterlagen
Motivationsstipendium der Bayerischen BetreuungsInitiative Deutsche Auslands- und PartnerSchulen
BayBIDS vergibt Jahresstipendien an Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen, die ein Studium in Bayern aufnehmen. Den Stipendiaten wird damit der Einstieg in ihr Studium erleichtert, gleichzeitig fungieren sie als Mentoren für interessierte Absolventen Deutscher Auslands- und Partnerschulen.
⇒ Informationen zur Stipendienbewerbung bei BayBIDS
Eine Förderung nach dem BAföG ist normalerweise deutschen Staatsbürgern vorbehalten. Ausländische Studierende können nur in wenigen Sonderfällen BAföG beantragen, z.B. dann,
⇒ Über die BAföG-Förderung können Sie sich im Studentenwerk informieren
Studienbeihilfe für finanziell bedürftige internationale Studierende der Universität Regensburg
Voraussetzungen:
Die Mittel sind nur für „würdige und bedürftige" Studierende bestimmt. Die Würdigkeit ist durch Zeugnisse (z. B. über Zwischenprüfung) und eine Auflistung aller bisher im Studium erbrachten Leistungsnachweise (Scheine/ FlexNow-Ausdruck) zu belegen.
Die Bedürftigkeit einer oder eines Studierenden liegt dann vor, wenn die antragsstellende Person über keine eigenen Geldmittel verfügt und weder von Verwandten noch von Ehepartnern, noch von einer Stipendienorganisation oder einer anderen Stelle eine ausreichende finanzielle Unterstützung erhält.
Der Antrag wird nur dann bearbeitet, wenn er vollständig ist, d. h. wenn alle Fragen beantwortet und alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind:
Wichtig:
Studienbeihilfen können nicht an Gaststudierende (z. B. Besucher von Deutschkursen) oder an Studienanfänger vergeben werden.
Bewerbungsschluss ist in der Regel am Freitag der ersten Vorlesungswoche für das laufende Semester. Der Termin wird immer per Aushang im International Office bekannt gegeben.
Informationen, Antragsformular, genaue Termine im International Office, Zi. 0.15 (9.30 - 11.30 Uhr)