Ob Sie als Studienbewerber:in ein Visum (Einreiseerlaubnis) für Deutschland brauchen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.
Kein Visum brauchen Studierende aus folgenden Ländern:
Alle anderen Studierenden, die aus Ländern kommen, die nicht oben aufgelistet sind, brauchen ein Visum zur Einreise nach Deutschland.
Bitte reisen Sie NICHT mit einem Touristenvisum ein, da dieses nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium umgewandelt werden kann.
Es gibt verschiedene Arten von Visa, die hierfür geeignet sind:
Nach Ihrer Einreise haben Sie maximal 3 Monate Zeit, um Ihr Visum in eine passende Aufenthaltserlaubnis umwandeln zu lassen.
Personen aus diesen Ländern genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Sie benötigen kein Visum, keinen Aufenthaltstitel und auch keine Arbeitsgenehmigung.
Bürgerinnen und Bürger aus EU Ländern sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich nach der Einreise bei der Meldebehörde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen. Dazu sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Nach der Anmeldung erhalten Sie automatisch von der Ausländerbehörde eine Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts.
Sind Sie bereits im Besitz einer Aufenthaltsanzeige-EU bzw. einer Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts und ziehen Sie aus dem Bundesgebiet nach Regensburg, benötigen Sie nur eine Anmeldung bei der Meldebehörde.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und müssen sich nach der Einreise bei der Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten anmelden. Sie benötigen weder ein Visum noch eine Arbeitsgenehmigung, können aber einen Aufenthaltstitel auf Nachfrage erhalten. Dazu sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
Sind Sie bereits im Besitz eines Aufenthaltstitels und ziehen Sie aus dem
Bundesgebiet nach Regensburg, benötigen Sie nur eine Anmeldung bei der Ausländerbehörde.