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Praktikum an der UR

Rahmenbedingungen für Praktika an der UR für internationale Studierende

Viele internationale Studierende möchten im Rahmen ihres Studiums im Heimatland ein studienbezogenes Praktikum an der UR absolvieren.

Dies ist z.B. im Rahmen des ERASMUS+ Programms (ERASMUS SMP) in der Regel in folgenden Fachbereichen möglich:

♦ Biologie

♦ Biochemie

♦ Chemie

♦ Medizin: klinischer Abschnitt (siehe unten eigene Hinweise)

♦ Physik

♦ Pharmazie

♦Psychologie

Aus Kapazitätsgründen werden vorzugsweise Studierende von Partnerhochschulen akzeptiert.


Die folgenden Regeln gelten für Studierende, die sich ihr Praktikum selbst organisieren und nicht über ein reguläres Austauschprogramm zu Studienzwecken nach Regensburg kommen (ERASMUS SMS).

Was gilt zu beachten?


Zeitraum / Aufenthaltsdauer

Alle Praktika sollten während des regulären Semesterzeitraums stattfinden, da auch Praktikanten eingeschrieben werden und Semesterbeiträge zahlen müssen.

Semesterdaten, welche auch für Praktika gelten:

  • 1. Oktober  - 31. März
  • 1. April  - 30. September

Das Praktikum muss mindestens 2 Monate dauern, kann aber auch ein ganzes Semester umfassen. Dauert ein Praktikum länger als 3 Monate, gelten allerdings besondere arbeitsrechtliche Bedingungen (siehe Reiter Mindestlohn bei Praktika über 90 Tagen).


Praktikumsvertrag

Im Rahmen eines ERASMUS+Praktikums muss ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden, in dem die Praktikumsziele und die wichtigsten Rahmenbedingungen festgelegt sind.

Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht mit dem ERASMUS-Praktikum (SMP) nach Regensburg kommen (dies betrifft v.a. Studierende aus Übersee), können auf Anfrage einen anderen Vordruck für einen Praktikumsvertrag anfordern:

Kontakt: international.exchange-student@ur.de

Praktikantinnen und Praktikanten unterliegen denselben Regeln und Richtlinien wie Studierende, die als Austauschstudierende nach Regensburg kommen.

Bitte legen Sie eine schriftliche Betreuungszusage des Praktikums vor. Der Praktikumsvertrag muss mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.


Einschreibung

Studierendenstatus während des Praktikums

Praktikantinnen und Praktikanten werden an der UR als Trainees ohne Studienabschluss eingeschrieben. Während des Praktikums an der UR müssen Sie auch weiterhin an der Heimatuniversität eingeschrieben sein.

Die Semestergebühr für die Einschreibung beträgt derzeit ca. 165€.


Welche Unterlangen müssen für die Einschreibung eingereicht werden?

  • Antrag auf Einschreibung (sie erhalten diesen auf Anfrage unter international.exchange-student@ur.de)
  • Scan des Reisepasses/Personalausweises
  • Immatrikulationsbescheinigung der Heimatuniversität
  • Praktikumsvertrag/ ERASMUS Traineeship Agreement
  • Transcript of Records (Übersicht bisher erbrachter Studienleistungen an der Heimatuniversität)
  • Krankenversicherungsnachweis (z.B. gesetzliche Krankenversicherung, EHIC, AT-11, etc.)

UR-Karte (Studierendenausweis)

Nach Einschreibung erhalten Sie eine UR-Karte, die folgende Vorteile einschließt:

  • Offizieller Status als Student:in der UR
  • Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Bargeldlose Bezahlung in der Mensa und den Cafeterien des Studentenwerks
  • Bibliotheksausweis
  • Unfallversicherung über die UR
  • Möglichkeit der Nutzung des Sportzentrums der UR

Unterkunft

Die Unterbringung von Praktikantinnen und Praktikanten in einem Wohnheimzimmer ist nur möglich, wenn freie Zimmer zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf ein Wohnheimzimmer besteht nicht.

Bitte beachten Sie, dass eine Einschreibung für die Unterbringung im Wohnheim zwingend notwendig ist.

Für Unterstützung und Tipps zum Thema Unterbringung besuchen Sie unsere Leben in Regensburg Seiten. Bitten Sie auch Ihre Betreuungsperson oder Ihren Lehrstuhl um Unterstützung bei der Wohnungssuche.

Tipps für die Wohnungssuche


Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für ausländische Praktikant:innen

ERASMUS+ Traineeship

Praktika, die aus EU-Mitteln finanziert werden, sind genehmigungsfrei (= ERASMUS+ Traineeship).

Praktikantinnen und Praktikanten aus EU-Ländern müssen keine besonderen ausländerrechtlichen Genehmigungen einholen.

Andere Praktika (nicht ERASMUS)

Anders verhält es sich für Praktikantinnen und Praktikanten aus Nicht-EU-Ländern, die NICHT über ein europäisches Praktikumsprogramm nach Regensburg kommen. Wenn das Praktikum nicht länger als 90 Tage dauert, ist es nicht genehmigungspflichtig.

Sind Sie allerdings länger als 90 Tage in Regensburg, muss das Praktikum über die Koordinierungsstelle für praktische Studiensemester an den bayerischen Hochschulen genhemigt werden (KoBy).

Anträge müssen 5 bis 6 Wochen vor Praktikumsbeginn an KoBy geschickt werden.


Versicherungen

Versicherungen während des Praktikums

Krankenversicherung: Praktikantinnen und Praktikanten müssen für die Dauer des Praktikums ausreichend krankenversichert sein und eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Wenn Sie eine europäische Versicherungskarte (EHIC) haben, wird diese anerkannt, allerdings nur, wenn Sie ein ERASMUS-Stipendium erhalten. Bekommen Sie ein sogenanntes Arbeitsentgeld von der deutschen Praktikumsstelle, d.h. ein Praktikantengehalt, dann sind Sie versicherungspflichtig und müssen eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Unfall- und Haftpflichtversicherung: Über die Einschreibung an der UR sind Sie unfallversichert für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, für Unfälle, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen und für Unfälle von der Arbeit nach Hause. Sie haben jedoch keine Haftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich daher eine Haftpflichtversicherung für die Dauer des Praktikums abzuschließen.

Laborversicherung: Für Praktikantinnen und Praktikanten, die in einem Labor eingesetzt werden, empfiehlt sich eine Laborversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Betreuungsperson, ob eine Laborversicherung notwendig ist. Die Praktikantinnen und Praktikanten sind selbst für ihren Versicherungsschutz zuständig.


Mindestlohn bei Praktika über 90 Tage

Praktika mit einer Dauer von mehr als 90 Tagen und Pflichtpraktika

Grundsätzlich unterliegen alle Praktika, die mehr als 3 Monate / 90 Tage dauern und die KEINE Pflichtpraktika sind, der Mindestlohnpflicht. Da die Universität in der Regel keine Finanzmittel für eine Finanzierung nach Mindestlohn zur Verfügung hat, sind längere Praktika, die keine Pflichtpraktika sind, an der UR nicht durchführbar. Wenn es sich bei Ihrem Praktikum um ein vorgeschriebenes Praktikum handelt, reichen Sie bitte den entsprechenden Nachweis dafür ein.


Praktika in der Medizin

Praktikantinnen und Praktikanten an der Universitätsklinik müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sehr gute Deutschkenntnisse (Niveau C1)
  • abgeschlossenes vorklinisches Studium
  • Einschreibung an der Heimatuniversität während der gesamten Dauer des Praktikums
  • Studium an einer Partnerhochschule der Universität Regensburg im Fachbereich Medizin

Folgende Unterlagen müssen bei der Bewerbung eingereicht werden:

  • Lebenslauf
  • Empfehlungsschreiben
  • Learning agreement oder Praktikumsvertrag
  • Transcript of Records
  • Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule
  • Sprachnachweis für Deutsch (C1)

Ausführliche Informationen über die verschiedenen Aufenthaltsmöglichkeiten, Bedingungen und notwendige Unterlagen finden Sie auf den Webseiten der Fakultät.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Dr. Marie Himmel, Fakultät für Medizin, Incomingstudents.Medicine@uni-regensburg.de



  1. UR International Office

Wege nach Regensburg

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