Am Ende der Online-Immatrikulation laden Sie weitere Unterlagen und ein Foto für die Einschreibung im System hoch.
Die Einschreibung ist der letzte formale Schritt auf dem Weg zum Studium. In dieser Phase prüft die Studierendenkanzlei Ihre Unterlagen und erfasst Ihre Daten in einer Akte, erteilt Ihnen einen Studierenden-Account („RZ-Account“ genannt) für die digitalen Systeme der Uni und erstellt Ihre UR-Studierendenkarte.
Sobald Ihre Einschreibung erfolgreich abgeschlossen wurde, sehen Sie im Campusportal unter "Status" die Anmerkung "immatrikuliert!
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
- Kontoauszug
- Versicherungsbescheinigung (Versand durch Ihre Krankenkasse)
- Ein Foto für den Ausweis
Kontoauszug
Während der Frist für die Online-Immatrikulation überweisen Sie den Semesterbeitrag an die Universität. Die Bankdaten finden Sie auf dem Zulassungsbescheid. Wir benötigen den Nachweis über die Überweisung z.B. Online-Banking Dokument, Foto/Kopie des Überweisungszettels.
Versicherungsbescheinigung
Sie können sich an der Universität Regensburg nur dann einschreiben, wenn Sie eine Krankenversicherungsbescheinigung (KV) vorlegen. Hierzu gibt es einige wichtige Hinweise zu beachten.
Die Bescheinigung zur Einschreibung muss von einer deutschen Gesetzlichen
Krankenkasse elektronisch übermittelt werden. Die Übermittlung müssen Sie für die
Einschreibung bei der Krankenkasse beantragen.
Folgende Dokumente werden nicht akzeptiert:
- (Scan)-Kopie der EHIC-Karte
- Mitgliedschaftsbescheinigung einer Krankenkasse
- Vertragsabschlussdokumente
Wir haben für Sie ein detailliertes Infoblatt vorbereitet. Außerdem finden Sie ab März im Online-Kurs „Startklar“ wichtige Erklärungen zum Thema Krankenversicherung.
Was passiert, wenn die Unterlagen nicht vollständig oder formell nicht richtig sind?
Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei 3 Wochen.
Sollte die Studierendenkanzlei feststellen, dass die Unterlagen nicht vollständig oder nicht in der verlangten Form eingereicht wurden, werden Sie per E-Mail benachrichtigt. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie Ihren E-Mail-Account bzw. Spamordner regelmäßig überprüfen, um keine wichtigen Nachrichten zu übersehen.
Ich lege die DSH Prüfung an der UR Ende September ab. Muss ich die Einschriebung trotzdem bis 28.02. einsenden?
Ja!
Bewerbende, die erst vor Semesterbeginn die DSH Prüfung am Campus ablegen (Zulassung mit Vermerk „DSH-fehlt“), laden die Unterlagen bis zur genannten Frist auch hoch. Die Prüfungsergebnisse werden nach Prüfungstermin intern weitergeleitet und die Einschreibung durchgeführt, ohne dass Sie die Ergebnisse selbst mitteilen müssen.