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Unser Personalkostenrechner wird gerade überarbeitet und steht Ihnen bald wieder zur Verfügung.
Bei Fragen oder zur Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Team der Forschungsförderung:
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Nicht selten steht und fällt ein Forschungsvorhaben mit dem Projektpersonal, Personalmittel bilden eine zentrale Säule bereits während der Antragstellung und ein steter Überblick darüber ist unerlässlich.
Der Personalkostenrechner der UR liefert nach Eingabe weniger Daten eine Projekttabelle, die sowohl die Vorgaben des TV-L als auch den hausinternen Arbeitgeberanteil berücksichtigt. Für Projektzeiträume ohne gültigen Tarifabschluss hilft eine Prognose bei der Abschätzung von tatsächlich enstehenden Kosten.
--- Der Personalkostenrechner ist nur am Campus und via VPN erreichbar! ---
Der Personalkostenrechner ist vorwiegend für die Antragstellung bei Bundesbehörden (BMBF, BMWK, etc.) konzipiert. Je nach Drittmittelgeber können für die Beantragung auch anderweitige Sätze oder Kalkulationsmodelle vorgegeben sein, so etwa bei einzelnen Stiftungen oder etwa beim Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Nähere Informationen können den Richtlinien der Drittmittelgeber entnommen oder bei diesen erfragt werden.
Bei BMBF Anträgen erfolgt die Eingabe der Personalkosten über das Förderportal easy-Online. Eigens dafür bietet der Personalkostenrechner der Forschungsförderung die Ausgabemöglichkeit "BMBF-Schema (Easy-Online)". Mit wenigen Klicks kann eine Kalkulation erstellt werden. Die passgenau generierten Daten können anschließend leicht in das Förderportal übertragen werden. Zu beachten gilt, dass das BMBF keine Prognose über noch nicht tariflich verhandelte Zeiträume erlaubt.
Selbstverständlich erfolgt die Abrechnung von Personalstellen im Rahmen von DFG-Projekten auch nach Vorgaben des TV-L, insofern bietet eine Projekttabelle auch hier eine gute Orientierungshilfe. Für die Beantragung von Stellen gibt die DFG allerdings eigene Personalmittelsätze vor, die verwendet werden müssen.
Für die Berechnung von Personalkosten im Rahmen von EU-Projekten wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerinnen.
Wenn der Personalkostenrechner keine Gehaltssteigerungen abbildet, liegt das daran, dass solche für den gewählten Zeitraum noch nicht verhandelt sind. Es liegt für die betreffenden Monate also (noch) kein gültiger Tarifvertrag vor. In diesem Fall können die berechneten Ergebnisse als Basis für individuelle Prognosen dienen. Ob solche akzeptiert werden, hängt immer von den Regelungen des jeweiligen Fördermittelgebers ab. Die Ansprechpartner:innen der Forschungsförderung beraten und helfen gerne.