Zu den wichtigsten Fördergebern zählen unter vielen anderen auf Bundesebene das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft oder das Bundesminsterium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie auf Landesebene das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz oder das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft Energie und Technologie oder nachgeordnete Anstalten und Ämter (z.B. die Bundesanstalt für Straßenwesen, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung oder das Bayerische Landesamt für Umwelt).
Insbesondere bei den Personalkosten sind die unterschiedlichen Anforderungen der Zuwendungsgeber zu beachten: So sind beim Bundesministerium für Bildung und Forschung für bereits bekanntes Personal die tatsächlichen Kosten zu beantragen, für N.N. Personal dürfen nur bestimmte Höchstsätze beantragt werden. Bei anderen Zuwendungsgebern sind zum Teil Pauschalen vorgegeben. Bei einigen Zuwendungsgebern können auch bereits vereinbarte Tarifsteigerungen während der beabsichtigten Projektlaufzeit nicht im Antrag kalkuliert werden. Bitte wenden Sie sich daher frühzeitig an die Ansprechpartner:innen, die Sie bei der konkreten Kalkulation der Personalkosten in Ihrem Projekt unterstützen.
Projekte des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst werden nicht als "klassische" Drittmittel über das Referat IV/5 abgewickelt. Anfragen zur Projektadministration beantworten Ihnen die Kolleg:innen des Referats IV/1 (Frau Kandlbinder und Frau Eberl).
Für die konkrete Unterstützung Ihres Anliegens stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Forschungsförderungen gerne zur Verfügung. Vom Campus aus oder über VPN können Sie auch unser Anfrageformular für alle Fragen rund um die Antragstellung nutzen:
Referatsleiterin:
Christina Ludwig
Stellvertreterin:
Bettina Tomenendal
Ihre Ansprechpartner:innen
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