Entspricht die Personalkalkulation dem tatsächlichen Bedarf? Gibt es versteckte Hürden oder absehbare Schwierigkeiten für den Projektverlauf? Können Verwaltungsprozesse frühzeitig vorbereitet oder zeitsparend geplant werden? Entspricht mein Antrag den formalen Vorgaben? Welche Keywords sollte ich verwenden?
Die Forschung betreiben Sie- wir entlasten Sie bei administrativen Fragen und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung aus der langjährigen Betreuung von Drittmittelanträgen der verschiedenen Fachbereiche zur Seite. Holen Sie sich die Unterstützung der Forschungsförderung und sparen Sie sich somit Zeit, Geld und Mühe, damit Sie sich auf die inhaltlichen Aspekte Ihres Antrags konzentrieren können.
Für Anträge, bei denen die UR als Antragstellerin auftritt und zu deren Einreichung eine rechtsverbindliche Unterschrift der Universitätsleitung notwendig wird, ist eine Prüfung durch die Forschungsförderung obligatorisch. Rechtzeitig - spätestens etwa vier Wochen vor der Deadline - bitten wir Sie, mit der Forschungsförderung Kontakt aufzunehmen. So ist gewährleistet, dass die finanzielle und juristische Prüfung (z.B. datenschutzrechtlicher Bestimmungen oder ggf. des Kooperationsvertrags) des Projektantrags rechtzeitig abgeschlossen ist und alle benötigten Unterlagen (z.B. Bestätigungen hinsichtlich des Vorsteuerabzugs oder der wirtschaftlichen / nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten der UR) vorliegen. Zudem organisieren wir die Unterzeichnung durch den Präsidenten oder Kanzler. Bitte planen Sie auch für die Einholung der notwendigen Unterschriften ein angemessenes Zeitfenster ein.
Planen Sie eine Forschungskooperation, die durch ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft finanziert wird?
Der Forschungs- und Technologietransfer der UR (FUTUR) berät und unterstützt Sie in Kooperation mit dem Referat IV/5 bei der Anbahnung und Vorbereitung dieser Projekte.
Referatsleiterin:
Christina Ludwig
Stellvertreterin:
Bettina Tomenendal
Ihre Ansprechpartner:innen
•Rechtsangelegenheiten
•EU
•Bund & Land
•DFG
•Stiftungen & Internationales