Ziel des studienbegleitenden Zusatzstudiums Bohemicum ist es, tschechische Sprach-, Kultur- und Arealkompetenz zu vermitteln. Das Zusatzstudium kann in zwei Semestern abgeschlossen werden. Auf Antrag kann es auf zwei Jahre gestreckt und die Sprach- und Fachkurse können entsprechend aufgeteilt werden.
Je nach Studienfach werden Fachkenntnisse in Geschichte, Politik, Recht, Wirtschaft usw. vermittelt. Besuchte Fachveranstaltungen können im studierten Haupt-/Nebenfach angerechnet werden.
Sommerschulen in der Tschechischen Republik werden für Teilnehmende des Bohemicum durch uns vermittelte Stipendien des tschechischen Schulministeriums gefördert bzw. durch die Universität Regensburg finanziert.
Neben dem Abschlusszertifikat des Bohemicum, in dem die erworbene Sprach-, Kultur- und Arealkompetenz ausgewiesen wird, können Absolventinnen und Absolventen auch das Sprachzertifikat der UNIcert®-Stufe II bzw. III erwerben (B2- bzw. C1-Stufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).
Am Bohemicum können Studierende aller deutschen Universitäten und Hochschulen teilnehmen. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!
Sie können sich mit diesem Formular anmelden.
Das Anmeldeformular können Sie an die angegebene Post-Adresse senden, im Sekretariat des Bohemicum (PT 3.1.17) abgeben oder per E-Mail senden.
Bitte senden Sie uns alle benötigten Informationen. Nach Sichtung Ihrer Daten erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Struktur des Zusatzstudiums Bohemicum
In dem zweisemestrigen zertifizierten Zusatzstudium Bohemicum werden Tschechischkenntnisse auf B2-Niveau sowie Kultur- und Arealkompetenzen für Tschechien erworben.
Das Zusatzstudium ist auf zwei Semester angelegt. Auf Antrag kann es auf zwei Jahre gestreckt und die Sprach- und Fachkurse können entsprechend aufgeteilt werden.
Sprachausbildung
Die Sprachausbildung setzt sich aus 5 aufeinander aufbauenden Phasen zusammen. In jeder Phase werden neben dem obligatorischen Sprachkurs auch fakultative Übungskurse angeboten.
PHASE I (drei Wochen vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters)
INTENSIVKURS Tschechisch I
für TeilnehmerInnen ohne Vorkenntnisse
4 Unterrichtsstunden täglich, 2 Unterrichtsstunden fakultativ
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PHASE II (Wintersemester)
SPRACHKURS –Tschechisch 2
4 Unterrichtsstunden wöchentlich
Fakultative Übungskurse (Grammatik/Konversation)
4 Unterrichtsstunden wöchentlich
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PHASE III (drei Wochen vor Vorlesungsbeginn im Sommersemester)
INTENSIVKURS II – Tschechisch 3
4 Unterrichtsstunden täglich
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PHASE IV (Sommersemester)
SPRACHKURS – Tschechisch 4
4 Unterrichtsstunden wöchentlich
Fakultative Übungskurse (Grammatik/Konversation)
4 Unterrichtsstunden wöchentlich
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PHASE V Tschechisch lernen in der Tschechischen Republik (Sommerschule – zwei / drei / vier Wochen - Juli bis September)
Vier bis fünf Stunden Sprachunterricht täglich, dazu Vorlesungen zu ausgewählten Themen, Fachseminare, Filme und Exkursionen
Begleitprogramm – Fachveranstaltungen
Teilnehmende besuchen pro Semester mindestens 4 Semesterwochenstunden aus dem Begleitprogramm. Über diese Stundenzahl hinaus gehende Veranstaltungen sind fakultativ.
Im Winter- und Sommersemester wird jeweils eine obligatorische Lehrveranstaltung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden angeboten. Studierende, deren Studienfach im Begleitprogramm repräsentiert ist, werden den verbleibenden Teil ihrer Begleitveranstaltungen (2 Semesterwochenstunden pro Semester) aus diesem Fach erbringen. Studierende, deren Studienfach nicht im Begleitprogramm repräsentiert ist, können die nötigen begleitenden Veranstaltungen (2 Semesterwochenstunden pro Semester) aus dem Angebot frei wählen.
Ein Ausgleich zwischen den beiden Semestern ist grundsätzlich möglich. Der Teilnehmer hat auch die Möglichkeit, die begleitenden Veranstaltungen im darauf folgenden Jahrgang nachzuholen.
WINTERSEMESTER
VERANSTALTUNG zu KULTUR und LANDESKUNDE (obligatorisch)
2 Unterrichtsstunden wöchentlich
FACHSPEZIFISCHE VERANSTALTUNG (nach Wahl)
(Jura, Wirtschaft, Geschichte, …)
2 Unterrichtsstunden wöchentlich
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Die gültige Prüfungsordnung für das Zusatzstudium "Bohemicum (Sprach-, Kultur- und Arealkompetenz für Tschechien)" an der Universität Regensburg vom 8. Februar 2019
Hier die Module der gültigen Prüfungsordnung für das Zusatzstudium "Bohemicum (Sprach-, Kultur- und Arealkompetenz für Tschechien)" an der Universität Regensburg vom 8. Februar 2019
Prof. Dr. Marek Nekula (Vorsitzender)
Prof. Dr. Christoph Knoppik
Prof. Dr. Maria Thurmair
Ersatzmitglieder:
Prof. Dr. Daniel Drascek
Prof. Dr. Björn Hansen
finden Sie unter Zertifikat Bohemicum im Vorlesungsverzeichnis EXA
Lehrstuhl für Öffentliches Recht / Europarecht | |
Lehrstuhl für Geschichte Südost- und Osteuropas | |
Lehrstuhl für Technologie- und Innovationsmanagement | |
Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft | |
Lehrstuhl für Wirtschaftsgeschichte | |
Institut für Slavistik | |
Bohemicum | |
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften | |
Florian Lehmer | Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre |
Institut für Politikwissenschaft | |
Bohemicum / Institut für Slavistik | |
Bohemicum | |
Lehrstuhl für Geschichte Südost- und Osteuropas | |
Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht |
Übersicht der Sommerschulen in der Tschechischen Republik im Jahr 2024, deren Termine und Kontaktdaten (pdf)
Sobald Sie alle Module abgeschlossen haben, können Sie die Ausstellung des Zertifikats hier beantragen: https://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsverwaltung/geisteswissenschaften/zusatzausbildung-daf/index.html
UNIcert® sichert die Qualität der Ausbildung und des Prüfens von Fremdsprachen an der Hochschule. Das Qualitätssiegel UNIcert® zertifiziert die Handlungsfähigkeit in der Fremdsprache im Kontext von Studium und akademischen Berufen und ist Teil des Network of University Language Testers in Europe.
Hier finden Sie mehr Informationen über UNIcert®.
Die Sprachkurse und -prüfungen des Bohemicum sind für die UNIcert®-Stufen II und III akkreditiert.
Die Studenten können somit im Rahmen der studienbegleitenden Ausbildung am Bohemicum - Center for Czech Studies das UNIcert®-Zertifikat für Stufe II bzw. III erwerben.
Genaure Beschreibung der Kurse und Prüfungen bzw. die Studienordnung bzw. die allgemeine Prüfungsordnung UNIcert® für die Universität Regensburg siehe hier.
Studierende anderer deutscher Universitäten und Hochschulen können das Zusatzstudium Bohemicum der Universität Regensburg wie folgt absolvieren:
- Sprachkurse und Abschlussprüfung der Sprachausbildung Tschechisch werden an der Universität Regensburg absolviert – zu deren Struktur unter Bohemicum in Regensburg
(Falls Sie Vorkenntnisse haben, können diese berücksichtigt werden. In diesem Falle wenden Sie sich bitte an die zuständige Lektorin.)
- obligatorische Fachveranstaltungen zu Kultur und Landeskunde werden an der Universität Regensburg absolviert
- fachspezifische Fachveranstaltungen Ihrer Heimatuniversität können auf Antrag anerkannt werden
Die Teilnahme am Zusatzstudium Bohemicum setzt eine IMMATRIKULATION an der Universität Regensburg voraus, da man ohne diese weder an Veranstaltungen und Exkursionen teilnehmen, noch Prüfungen ablegen kann.
Diese Zweitimmatrikulation ist ohne Probleme möglich. Da man bei Exkursionen u.a.m. mit Studienbeiträgen des Bohemicum gefördert wird, empfiehlt es sich, sich für die Deutsch-Tschechischen Studien einzuschreiben, für die ebenfalls das Bohemicum zuständig ist. Den Einschreibetermin und weitere Infos zur Immatrikulation finden Sie auf der Seite der Studierendenkanzlei hier.
Das Formular sowie weitere Informationen (für Immatrikulation benötigte Unterlagen) in der jeweils aktuellesten Fassung finden Sie hier.
Das Formular muss samt Unterlagen postalisch oder online an die Studentenkanzlei geschickt werden.
WICHTIG: Im letzten Absatz des Formulars – Stichwort ERKLÄRUNG – muss Nr. 6 durchgestrichen und mit der Bemerkung versehen werden „Doppeleinschreibung wg. Bohemicum“
Sie werden im gewählten Studienfach (empfohlen DTS siehe oben) immatrikuliert.
Der Studentenwerksbeitrag des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz, der mit der Immatrikulation fällig wird, wird Studierenden der Universität Passau auf Antrag beim Studentenwerk Niederbayern /Oberpfalz erstattet.
ANTRAGSFORMULAR Info Erstattung
Bitte beachten Sie, dass es Antragsfristen gibt.
Kontakt
PD. Dr. Kenneth Hanshew
Gebäude PT, Zi. 3.1.18
Telefon 0941 943-3562
Telefax 0941 943-1861
kenneth.hanshew@ur.de