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Rundschreiben und allgemeine Informationen

Schließung zur Jahreswende 2024/25

Die Universitätsleitung hat beschlossen, dass die Universität über Weihnachten und den Jahreswechsel 2024/25 geschlossen wird. Die Schließung umfasst in diesem Jahr den Zeitraum vom 24. Dezember 2024 bis einschließlich 6. Januar 2025. Wir bitten Sie, Urlaub (vier Arbeitstage) einzuplanen oder – soweit möglich – die flexiblen Möglichkeiten des Arbeitszeitausgleichs entsprechend der Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit in Anspruch zu nehmen.

Der Personalrat hat der Schließung zugestimmt. Wie in den Vorjahren kann während der Schließung nicht in der Universität gearbeitet werden. Es können lediglich zwingend notwendige Tätigkeiten, wie z. B. Notdienste u. ä. ausgeübt werden.

Auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht in die Gleitzeitregelungen einbezogen sind, sind grundsätzlich verpflichtet, die auf die Schließtage entfallende Arbeitszeit entweder einzuarbeiten oder durch Urlaub abzugelten. Wir bitten, dies in Absprache mit den jeweiligen Vorgesetzten zu klären.

Über die Öffnungszeiten der Lesesäle der Universitätsbibliothek wird gesondert über die Universitätsbibliothek informiert.

Informationen zum Verfall von Erholungsurlaub

Informationen zum Verfall von Erholungsurlaub

PDF-Dokument

11.01.2024


Änderungen in der Arbeitszeitregelung ab 01.11.2023

Der Freistaat Bayern hat sich mit ver.di, dbb beamtenbund und tarifunion auf landesbezirklicher Ebene darauf verständigt, im Rahmen einer außertariflichen Maßnahme ab 01.11.2023 auf die Einarbeitung der 40,0 Stunden übersteigenden Arbeitszeit zu verzichten.

Das bedeutet, dass Vollzeitbeschäftigte an der UR ab 1. November eine wöchentliche Arbeitszeit von 40,0 Stunden erbringen müssen - nicht mehr von 40 Stunden und 6 Minuten wie bisher.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben des Kanzlers: 


Job-Ticket: Informationen und Änderungen

→ English version of the job ticket information

Was ist das Job-Ticket?

Allgemeine Infos zum Jobticket finden Sie auf der Homepage des RVV.

Wie hoch sind die Preise für ein Job-Ticket?

Ab dem 01.01.2025 erhöhen sich die Preise für ein Job-Ticket. Die genauen Preise können Sie der Tarifübersicht entnehmen (Tabelle für Sie relevant: Rabattstufe 1).

Hat das 49-Euro-Ticket Auswirkungen auf das Job-Ticket?

Das LfF beteiligt sich an keiner Rabattaktion bezüglich des 49-Euro-Tickets. Über die Universität Regensburg besteht lediglich die Möglichkeit, das RVV Job-Ticket zu beantragen.

Wer darf ein Job-Ticket bestellen?

Voraussetzung: Einen derzeit gültigen Arbeitsvertrag* mit der Universität Regensburg.
Auszubildende können sich direkt beim RVV über ein kostengünstigeres Ausbildungsticket informieren.
*) Gehaltsabrechnung erfolgt durch das Landesamt für Finanzen, andere Vertragskonstellationen sind für das Job-Ticket nicht zugelassen.

Welche Laufzeit hat das Job-Tickt?

Job-Tickets, welche ab dem 01.01.2025 ausgestellt werden, haben ab dem Austellungsdatum eine Laufzeit von 12 Monaten - Nicht mehr nur, wie zuvor, bis zum Ende des Kalenderjahres.
Die Job-Tickets werden automatisch jeweils um 12 Monate verlängert, wenn keine Kündigung erfolgt (Die jährlichen Abfragen, ob das Job-Ticket verlängert werden soll, gibt es somit nicht mehr).

Welche Fristen gibt es?

Neubestellungen: Abgabe des Bestellformulars (per E-Mail) spätestens bis zum 10ten des Vormonats (Beispiel: Laufzeitbeginn soll der 01.05. sein, Bestellformular muss bis zum 10.04. der Personalabteilung vorliegen)

Kündigungen: schriftlich (per E-Mail) spätestens bis zum 10ten des Monats (Beispiel: Kündigung zum 31.05., Kündigung muss bis zum 10.05. der Personalabteilung vorliegen)

Abgabe des Job-Tickets (nach Kündigung): am vierten Werktag nach Kündigungsende (in der Personalabteilung)

Wo kann ich mein Job-Ticket abholen?

Die Job-Tickets für das Jahr 2025 sind aktuell noch in Bearbeitung. Sobald es genauere Informationen zur Abholung gibt, werden diese hier auf der Website veröffentlicht. Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Personalabteilung (personalabteilung@ur.de).

Ich habe mein Job-Ticket verloren! Was nun?

Bitte sofort per E-Mail bei der Personalabteilung melden (personalabteilung@ur.de). Wir beantragen ein Ersatz-Ticket beim RVV.
Kosten: ca. 15 Euro
Der RVV stellt ein Ersatz-Ticket aus. Sie werden von uns informiert.

Geldbörse wurde geklaut inkl. Job-Ticket?

Bitte bringen Sie die Kopie der Anzeige zum RVV mit bzw. schicken diese als Scan bereits an die Personalabteilung mit. Die Kosten für ein Ersatz-Ticket reduzieren sich.

Haben Sie noch Fragen? Dann freuen wir uns, von Ihnen zu hören. Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse personalabteilung@ur.de.

Ihre Personalabteilung


Job Ticket: Information and news

What is a Job Ticket?

You can find general information about the Job Ticket on the RVV homepage.

How much does a Job Ticket cost?

You can find the exact prices in the tariff overview (the table relevant for you is that for “discount level 1”).

Does the 49-Euro Ticket affect the Job Ticket?

The Landesamt für Finanzen (state finance office) does not participate in any discount campaign regarding the 49-Euro Ticket. Via the University of Regensburg, you can only apply for the RVV Job Ticket.

Who can order a Job Ticket?

Prerequisite: A currently valid employment contract* with the University of Regensburg. Trainees can obtain information about a cheaper training ticket directly from the RVV.

*) Where salary accounting is done by the state finance office, other contract constellations are not eligible for the Job Ticket.

What is the duration of the Job Ticket?

Job-Tickets issued from 01/01/2025 will be valid for 12 months from the date of issue - not just until the end of the calendar year as was previously the case.
Job-Tickets will be automatically renewed for another 12 months if they are not cancelled. There will no longer be an annual request to renew the Job-Ticket.

What are the deadlines?

New orders: The order form must be submitted (by e-mail) by the 10th of the previous month at the latest. For example: for a ticket to start on May 1, the order form must be submitted to the HR department by April 10.

Cancellations: This must be done in writing (by e-mail) by the 10th of the previous month at the latest. For example: to end the ticket on May 31, notice of cancellation must be received by the HR by May 10.

Returning the Job Ticket (after cancellation): on the fourth working day after the end of the termination (to the HR department)

Where can I collect my Job Ticket?

If you have ordered a Job Ticket, you can pick it up at the Cashier's Office (Zahlstelle) until mid-January. You can find the Cashier's Office in the administration building, room 1.24. The opening hours are Monday to Thursday, 08:00 - 11:30.
If you pick up your Job Ticket later (after mid-January), please consult with the Human Resources Department (personalabteilung@ur.de).

I have lost my Job Ticket! What now?

Please contact the Human Resources Department immediately by email (personalabteilung@ur.de). We will apply for a replacement ticket from the RVV.
Costs: approx. 15 Euro
The RVV will issue a replacement ticket. You will be informed by us.

My purse was stolen including the job ticket!

Please bring the copy of the police report to RVV or send a scan straight to the HR department. The costs for a replacement ticket will be reduced.

Do you have any questions? Then we look forward to hearing from you. You can reach us at the e-mail address personalabteilung@ur.de.

Your Human Resources Department


Gesetzlicher Forderungsübergang aus Schadensersatzansprüchen

Die Dienststelle möchte die Beschäftigten der UR über die Abwicklung des gesetzlichen Forderungsübergangs aus Schadensersatzansprüchen von Bediensteten des Freistaates Bayern informieren.

Schreiben des Bayerischen Staatsminisetriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

PDF-Dokument

09/2017

Hinweis auf die Teilhabe-/Inklusionsrichtlinien

Die Dienststelle möchte die schwerbehinderten Beschäftigten über die Richtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern informieren:

Bayerische Inklusionsrichtlinien

PDF-Dokument

06/2019
Barrierefreie PDF-Broschüre und DAISY-Hörbuch zu den Inklusionsrichtlinien Webseite 10/2019

Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Bilddateien

Um Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet und im Printbereich  zu vermeiden, bittet die Verwaltung um besondere Beachtung des Rundschreibens "Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Bilddateien".

Rechtliche Hinweise zur Verwendung von Bilddateien / Vermeidung von Rechtsverletzungen und damit verbundenen Abmahnungen

PDF-Dokument 04/2015

Vereinfachung von E-Mail-Adressen

Kanzlerrundschreiben zur Vereinfachung und Vereinheitlichung aller E-Mail-Adressen in der Verwaltung: vorname.nachname@ur.de

PDF-Dokument

07/2012

Vorgaben für die Absenderkennung im E-Mail-Verkehr | Einrichtung bzw. Änderung Ihrer Signatur in GroupWise

PDF-Dokument 07/2012


Universitätsverwaltung

Kontakt

Telefon 0941 943-01
registratur@ur.de