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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.

Interessenten müssen sich mittels eines Formulars sowie den geforderten Unterlagen zum Nachweis ihres schulischen und beruflichen Werdegangs zu den Beratungsgesprächen anmelden. Die beiden Beratungsgespräche werden von der Fachstudienberatung und der Zentralen Studienberatung durchgeführt. Erst danach wird der Hochschulzugang ausgesprochen.

Bewerber und Bewerberinnen für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen sich zusätzlich online um einen Studienplatz bewerben. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli bzw. 15. Januar für das Sommersemester. Damit in diesen Fällen die Bescheinigung über den Hochschulzugang rechtzeitig ausgestellt werden kann, sind Anmeldungen für die Beratungsgespräche bis spätestens 15. Juni bzw. 15. Dezember einzureichen. 

Allgemeiner Hochschulzugang

Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung für einen bestimmten Studiengang wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes

  1. Zeugnis über die bestandene Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung ) oder
  2. Zeugnis über die bestandene, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung) oder
  3. Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie

Dazu muss für den beantragten Studiengang ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für die Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin für beruflich Qualifizierte mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart.de) zu erfolgen hat. 

Fachgebundener Hochschulzugang

Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  2. anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
  3. Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll und
  4. Bestehen einer Hochschulzugangsprüfung in den folgenden Studiengängen mit einem Eignungsfeststellungsverfahren:
    • Deutsch - Französische Studien
    • oder nachweislich erfolgreiche Absolvierung eines zweisemestrigen Probestudiums in den übrigen Studiengängen.

Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung und des Probestudiums regelt die Universität in einer Satzung: Ordnungen und Satzungen zur Studienorganisation und zur Lehre - Universität Regensburg (uni-regensburg.de).


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