Seit dem Wintersemester 2009/10 wird unter bestimmten Voraussetzungen der allgemeine Hochschulzugang für Meister und Meisterinnen und der fachgebundene Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige eröffnet.
Interessenten müssen sich mittels eines Formulars sowie den geforderten Unterlagen zum Nachweis ihres schulischen und beruflichen Werdegangs zu den Beratungsgesprächen anmelden. Die beiden Beratungsgespräche werden von der Fachstudienberatung und der Zentralen Studienberatung durchgeführt. Erst danach wird der Hochschulzugang ausgesprochen.
Bewerber und Bewerberinnen für zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen sich zusätzlich online um einen Studienplatz bewerben. Bewerbungsschluss für das Wintersemester ist der 15. Juli bzw. 15. Januar für das Sommersemester. Damit in diesen Fällen die Bescheinigung über den Hochschulzugang rechtzeitig ausgestellt werden kann, sind Anmeldungen für die Beratungsgespräche bis spätestens 15. Juni bzw. 15. Dezember einzureichen.
Der allgemeine Hochschulzugang für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung für einen bestimmten Studiengang wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
Dazu muss für den beantragten Studiengang ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für die Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie und Zahnmedizin für beruflich Qualifizierte mit allgemeiner Hochschulzugangsberechtigung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart.de) zu erfolgen hat.
Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung und des Probestudiums regelt die Universität in einer Satzung: Ordnungen und Satzungen zur Studienorganisation und zur Lehre - Universität Regensburg (uni-regensburg.de).