Seit 01.01.2018 ist das Mutterschutzgesetz in seiner novellierten Form in Kraft. Dieses Gesetz gilt nun erstmalig nicht nur für erwerbstätige Frauen, sondern auch für Studierende.
Ziel des neuen Mutterschutzrechtes ist es, schwangeren oder stillenden Studierenden die Fortsetzung ihres Studiums zu ermöglichen, ohne dass der Schutz der Schwangeren, des ungeborenen Lebens oder der stillenden Mutter beeinträchtigt wird. Es sieht vor, dass die Mütter ihr Studium in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortsetzen können und wirkt Benachteiligungen während dieser Zeit entgegen.
Die Universität ist verpflichtet, das Gewerbeaufsichtsamt über eine schwangere oder stillende Frau, die im Rahmen ihrer hochschulischen Ausbildung an der Universität Regensburg an verpflichtenden Ausbildungsveranstaltungen teilnimmt oder ein verpflichtendes Praktikum absolviert, zu benachrichtigen.
Um dies gewährleisten zu können, sollten Sie mit folgendem Meldebogen die Studierendenkanzlei frühzeitig über Ihre Schwangerschaft informieren und Nachweise über den voraussichtlichen Entbindungstermin, sowie eine Aufstellung, welche Veranstaltungen Sie während der Schutzfrist bzw. Stillzeit besuchen werden, einreichen.
Es erfolgt dann die Festsetzung der Mutterschutzzeit, sowie nach Erstellung der Gefährdungsbeurteilung die Meldung an das Gewerbeaufsichtsamt.
Für den genauen Verfahrensablauf und weitere Informationen lesen Sie bitte unbedingt die Hinweise für schwangere und stillende Studierende an der Universität Regensburg
(erstellt vom Referat für Sicherheitswesen).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die Studierendenkanzlei oder den Familien-Service (www.ur.de/familie).