Wenn Sie bereits an der Universität Regensburg eingeschrieben sind und Ihr Studium im Sommersemester 2025 fortsetzen möchten, müssen Sie sich vom 27.01. bis 07.02.205 rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Semesterbeitrages in Höhe von insgesamt 198,00 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus 82,00 € Studierendenwerksbeitrag und 116,00 € Semesterticket.
Nach Zahlungseingang (ca. 1 Woche nach Überweisung) können bereits Immatrikulations- und Studienbescheinigungen über SPUR, das Studierendenportal der Universität Regensburg, ausgedruckt werden und die Validierung Ihrer UR-Karte (Aufdruck des neuen Gültigkeitszeitraumes) an den dafür vorgesehenen Terminals ist möglich. Die Standorte der Terminals finden Sie hier.
Bitte vergessen Sie keinesfalls, die UR-Karte zu validieren! Dabei wird der neue Gültigkeitszeitraum ("bis 30.09.2025") aufgedruckt. Ohne diesen Aufdruck verliert die UR-Karte mit Ablauf des aktuellen Semesters (31.03.2025) ihre Gültigkeit.
Bitte überprüfen Sie auch, ob Ihre Adresse noch aktuell ist und ändern diese ggf. online über SPUR -> Mein Studium.
Wenn Sie sich nicht rückmelden, werden Sie zum Ende des Wintersemesters 2024/25 (31.03.2025) exmatrikuliert (vgl. Art. 94 Abs. 2 BayHIG).
Sie melden sich zurück, indem Sie bis spätestens 07.02.2025 den vollständigen Semesterbeitrag in Höhe von 198,00 € auf folgendes Konto überweisen:
Bitte achten Sie unbedingt auf die richtige IBAN (DE50700500000901279276) und überweisen Sie direkt auf das Konto der Studierendenkanzlei (DE50) und nicht auf das allgemeine Konto der Universität Regensburg (DE42). Weiterhin beachten Sie bitte unbedingt beim Verwendungszweck die Reihenfolge, da sonst eine Zuordnung der Zahlung nicht möglich ist. Zudem erhalten Sie -wie gewohnt- eine E-Mail an Ihre studentische Adresse, in der Sie ebenfalls die Details zur Zahlung finden werden.
Erst mit Zahlungseingang gilt die Rückmeldung als vollzogen.
Falls Sie einen Studiengangwechsel beantragen oder Ihre Fächerkombination ändern möchten, müssen Sie auch dafür die Rückmeldungsfrist einhalten.