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Bewerbung

Eine Bewerbung ist immer dann erforderlich, wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang einschreiben möchten. Bitte beachten Sie aber, dass auch für zulassungsfreie Studiengänge eine Bewerbung oder Anmeldung erforderlich sein kann, wenn z.B. eine Eignungsprüfung, ein Voranmeldeverfahren, ein Eignungsfeststellungsverfahren oder ein Eignungsverfahren vorgesehen ist. Ob und wo Sie sich bewerben müssen, können Sie den Informationen zum Studienangebot entnehmen.
Bitte beachten Sie auch, dass Bewerbungen für Master-Studiengänge an die jeweiligen Institute zu richten sind und dass dort andere Regelungen und Fristen zur Geltung kommen.

Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte Studiengänge und ausländische Studienbewerber 

Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie sich entweder bei hochschulstart.de oder bei der Studierendenkanzlei der Universität Regensburg bewerben. Nähere Informationen und Termine (auch zum Losverfahren) finden Sie in unserem Merkblatt zu den Bewerbungsfristen.
Ausländische Studienbewerber erhalten weitere Informationen auf den Seiten des International Office.

Allgemeine Hinweise zur Bewerbung

Die Universität Regensburg führt eine reine Online-Bewerbung durch. Eine Bewerbung ist erst wirksam eingegangen, wenn der Antrag online abgeschickt wurde. Bei Sonderanträgen und Bewerbungen zum höheren Fachsemester ist möglicherweise zusätzlich der Upload bestimmter Unterlagen zwingend bzw. fakultativ erforderlich.

Zu Sonderanträgen zählen im Einzelnen bei Bewerbung zum 1. Fachsemsester insbesondere:

  • Antrag auf bevorzugte Zulassung
  • Härtefall
  • Nachteilsausgleich Note
  • Erwerb der Qualifikation über ein noch nicht abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule (fgHR)
  • beruflich Qualifizierte
  • Zweitstudium bei Bewerbung für 1. Fachsemester
  • Minderjährigkeit
     

Bitte drucken Sie nach Ihrer Onlinebewerbung den Nachweis über Ihre Bewerbung und das Kontrollblatt für Ihre eigenen Unterlagen aus. Hier finden Sie weitere relevante Informationen, die gegebenfalls unbedingt zu beachten sind. Postalisch sind keine Unterlagen einzusenden. Alle Unterlagen sind elektronisch hochzuladen oder per E-Mail nachzureichen.

Ihre Angaben werden, vor allem wenn kein Upload von Unterlagen erforderlich ist, im Speziellen erst bei der Einschreibung geprüft. Wer falsche Angaben gemacht hat oder sich für ein Fach beworben hat, für das keine Studienberechtigung vorliegt, kann trotz Zulassung nicht eingeschrieben werden.

Bewerbungsformulare

Folgende Portale stehen für Ihre Bewerbung zur Verfügung:

- Bewerberportal für ein Studium im ersten oder einem höheren Semester

- Bewerbung für Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie (1. Fachsemester)

- Antrag auf Zulassung zum Praktischen Jahr

Voranmeldeverfahren

Bei einigen Studiengängen ist eine fristgerechte Voranmeldung erforderlich. Nur wer sich innerhalb der Frist anmeldet erhält einen Studienplatz. Die Bestätigung über die Voranmeldung muss bei der Einschreibung mit eingereicht werden. Die Anmeldung erfolgt über das Bewerberportal der Universität . Dort ist ein Antrag für Ihren gewünschten Studiengang zu stellen, um am Voranmeldeverfahren teilzunehmen.

Losverfahren

Ein Losverfahren für zulassungsbeschränkte Fächer findet nur bei Bewerbungen zum 1. Fachsemester statt. Im Sommersemester steht dabei nur das Fach Zahnmedizin zur Auswahl, alle anderen Studiengänge beginnen jeweils nur im Wintersemester.

Um am Losverfahren teilzunehmen bewerben Sie sich bitte im allgemeinen Bewerbungsportal und wählen als "Abschluss" entsprechend Losverfahren aus. Die Bewerbung erfolgt rein online und ist für eine Bewerbung für das Sommersemester  nur im Zeitraum vom 01.04. bis 10.04. möglich für das Wintersemster nur im Zeitraum vom 01.10. bis 10.10.. 


  1. Studium

Studierendenkanzlei

Universität Regensburg
Studierendenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studierendenkanzlei@ur.de


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