Auch wer nicht Studierender ist, kann - als Gasthörender - zum Besuch einzelner Unterrichtsveranstaltungen an der Universität eingeschrieben werden. Ausgenommen davon sind bestimmte Unterrichtsveranstaltungen in zulassungsbeschränkten Fächern. Eine Einschreibung in den Fächern Medizin und Zahnmedizin ist nicht zulässig.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag erst dann, wenn feststeht, dass Ihre gewählte Veranstaltung auch stattfinden wird.
Gasthörende können grundsätzlich nur Vorlesungen besuchen. Die Teilnahme an Übungen und Praktika sowie das Ablegen von Prüfungen ist nicht möglich.
Die Immatrikulation als Gasthörender können Sie mit unserem Formular (PDF/53 KB) zu jedem Semester während der Einschreibungsfristen postalisch bzw. per E-Mail mit dem Betreff Gasthörer, Name, Vorname, Geburtsdatum (bei den Folgeanträgen) an studierendenkanzlei@ur.de bei der Studierendenkanzlei beantragen.
Einzusenden bzw. vorzulegen sind neben dem Antrag bei der Ersteinschreibung das Schulabschlusszeugnis (Abitur) in einfacher Kopie, ein Passbild, sowie der Personalausweis bzw. eine Kopie.
Die Gebühr für das Studium richtet sich nach der Zahl der Semesterwochenstunden.