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Unfallversicherung

Studierende werden während ihrer Aus- und Fortbildung an der Universität in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Tätigkeiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Besuch der Universität stehen.

Das heißt, die Studierenden sind während der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen versichert. In den Versicherungsschutz ist ferner eingeschlossen der Schulweg und der Weg nach und von dem Ort, an dem eine schulische Veranstaltung außerhalb der Universität stattfindet.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Bayer. Landesunfallkasse (Anschrift: Ungererstr. 71, 80805 München).

Meldung des Unfalls

Damit der Versicherungsträger für eine möglichst frühzeitige und wirksame ärztliche Behandlung sorgen und die erforderlichen Feststellungen über die Leistungen treffen kann, muss er von jedem Unfall unverzüglich Kenntnis erhalten.

Die Anzeige ist innerhalb von drei Tagen, nachdem die Universität von dem Unfall erfahren hat, der Bayer. Landesunfallkasse zu erstatten.

Aus diesem Grunde sind alle Unfälle, die sich im Bereich der Universität, einschließlich dem Hin- und Rückweg ereignen, unverzüglich von dem Betroffenen selbst (oder durch einen von ihm Beauftragten) der Studierendenkanzlei (studierendenkanzlei@ur.de) zu melden. Die nötigen Formulare hierzu finden Sie unter folgender Adresse: http://www.kuvb.de/service/unfallanzeigen/

Der Versicherungsträger ist nur in der Lage, Leistungen zu gewähren, wenn der Unfall rechtzeitig gemeldet worden ist.


  1. Studium

Studierendenkanzlei

Universität Regensburg
Studierendenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studierendenkanzlei@ur.de


ERREICHBARKEIT - Telefon:

Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr sowie Mo. bis Do. 13 bis 16 Uhr

ÖFFNUNGSZEITEN - vor Ort:

Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr