Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Regensburg beenden oder unterbrechen möchten, können Sie dies über das Studierendenportal der Universität Regensburg (SPUR) erledigen.
Der Antrag ist nach Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten in SPUR über "Service" - "Anträge" - "Exmatrikulation" oder alternativ über "Mein Studium" - "Studienservice" - "Meine Studiengänge" - "Exmatrikulation" zu erreichen.
Wichtige Informationen zum Antrag auf Exmatrikulation:
Hinweis zur UR-Karte:
Bitte denken Sie daran, dass Sie sich eventuell vorhandenes Restguthaben im Mensakartenbüro des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz zurückerstatten lassen, bevor Sie die UR-Karte zurückgeben. Bei sofortiger Exmatrikulation bzw. Exmatrikulation zu einem bestimmten Termin während des Semesters ist die UR-Karte (Studierendenausweis) an die Studierendenkanzlei zurückzugeben. Nur dann kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Rückerstattung des Semesterbeitrages erfolgen. Bei Exmatrikulation zum Ende des Semesters ist eine Einsendung nicht erforderlich.
Der Studierendenausweis und die über SPUR bereit gestellten Bescheinigungen verlieren mit Datum der Exmatrikulation ihre Gültigkeit. Jede weitere Nutzung wäre strafbar.
Gemäß Art. 94 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes ist ein Studierender zum Ende des Semesters, in dem er seine Abschlussprüfung bestanden hat, exmatrikuliert (d.h. jeweils zum 30. September oder zum 31. März). Entscheidend für die Exmatrikulation ist die Ausstellung bzw. der Erhalt des Abschlusszeugnisses.
Sollte Ihre Exmatrikulation vor Ablauf des Semester notwendig sein, können Sie sich auf Antrag jederzeit exmatrikulieren lassen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine Exmatrikulation aufgrund der Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung erst möglich ist, nachdem Sie das Abschlusszeugnis bzw. die Ergebnismitteilung erhalten haben. Solange Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, wählen Sie bitte "sonstige Gründe" für Ihren Antrag auf Exmatrikulation aus.
Wenn Sie im nächsten Semester an der Universität Regensburg einen anderen Studiengang weiterbelegen möchten, müssen Sie bei der Studierendenkanzlei während der Rückmeldefrist einen Studiengangswechsel beantragen.