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Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium an der Universität Regensburg beenden oder unterbrechen möchten, können Sie dies über das Studierendenportal der Universität Regensburg (SPUR) erledigen. 

Der Antrag ist nach Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten in SPUR über "Service" - "Anträge" - "Exmatrikulation" oder alternativ über "Mein Studium" - "Studienservice" - "Meine Studiengänge" - "Exmatrikulation" zu erreichen.

Wichtige Informationen zum Antrag auf Exmatrikulation:

  • Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen. Frühest mögliches Exmatrikulationsdatum ist das Eingangsdatum des Antrages auf Exmatrikulation.
  • Anträge auf Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters werden erst ab dem 01.06. (für das laufende Sommersemester) bzw. ab dem 01.12. (für das laufende Wintersemester bearbeitet). Früher gestellte Anträge werden von uns bis zu diesen Terminen aufbewahrt.
  • Die Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung über Ihre Studienzeiten können Sie circa zehn Arbeitstage nach erfolgter Antragstellung über das SPUR-Portal über "Mein Studium" - "Studienservice" - "Bescheide/Bescheinigungen" herunterladen. Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie dazu eine automatisch generierte E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse. Ihr Account ist dafür nach einer Exmatrikulation noch für 100 Tage gültig. 
  • Eine Exmatrikulation aufgrund der Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung ist erst möglich, nachdem Sie das Abschlusszeugnis bzw. die Ergebnismitteilung erhalten haben. Solange Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, wählen Sie bitte "sonstige Gründe" für Ihren Antrag auf Exmatrikulation aus. 

Hinweis zur UR-Karte:

Bitte denken Sie daran, dass Sie sich eventuell vorhandenes Restguthaben im Mensakartenbüro des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz zurückerstatten lassen, bevor Sie die UR-Karte zurückgeben. Bei sofortiger Exmatrikulation bzw. Exmatrikulation zu einem bestimmten Termin während des Semesters ist die UR-Karte (Studierendenausweis) an die Studierendenkanzlei zurückzugeben. Nur dann kann bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Rückerstattung des Semesterbeitrages erfolgen. Bei Exmatrikulation zum Ende des Semesters ist eine Einsendung nicht erforderlich.

Der Studierendenausweis und die über SPUR bereit gestellten Bescheinigungen verlieren mit Datum der Exmatrikulation ihre Gültigkeit. Jede weitere Nutzung wäre strafbar.

Exmatrikulation nach Bestehen der Abschlussprüfung

Gemäß Art. 94 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes ist ein Studierender zum Ende des Semesters, in dem er seine Abschlussprüfung bestanden hat, exmatrikuliert (d.h. jeweils zum 30. September oder zum 31. März). Entscheidend für die Exmatrikulation ist die Ausstellung bzw. der Erhalt des Abschlusszeugnisses.
Sollte Ihre Exmatrikulation vor Ablauf des Semester notwendig sein, können Sie sich auf Antrag jederzeit exmatrikulieren lassen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass eine Exmatrikulation aufgrund der Beendigung des Studiums nach abgeschlossener Prüfung erst möglich ist, nachdem Sie das Abschlusszeugnis bzw. die Ergebnismitteilung erhalten haben. Solange Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, wählen Sie bitte "sonstige Gründe" für Ihren Antrag auf Exmatrikulation aus.

 
Wenn Sie im nächsten Semester an der Universität Regensburg einen anderen Studiengang weiterbelegen möchten, müssen Sie bei der Studierendenkanzlei während der Rückmeldefrist einen Studiengangswechsel beantragen.


  1. Studium

Studierendenkanzlei

Universität Regensburg
Studierendenkanzlei
93040 Regensburg

Telefon 0941 943-5500
studierendenkanzlei@ur.de


ERREICHBARKEIT - Telefon:

Mo. bis Fr. 8 bis 12 Uhr sowie Mo. bis Do. 13 bis 16 Uhr

ÖFFNUNGSZEITEN - vor Ort:

Di. bis Do. 9 bis 12 Uhr