Auf dem Weg zu Ihrem Wunsch-Studium ist die Einschreibung der letzte Schritt.
Die Einschreibung hat während der nachfolgend genannten Fristen zu erfolgen. Bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung und sowie für Studienbewerber:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung findet die Einschreibung nach erfolgreicher Bewerbung und entsprechend den Angaben im Zulassungsbescheid statt.
Die Einschreibung muss online unter Angabe von Daten gemäß Art. 87 Abs. 2 BayHIG über das Campusportal beantragt werden. Während der Online-Einschreibung müssen die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen online im Campusportal hochgeladen werden. Sofern Unterlagen fehlen, ist eine Einschreibung nicht möglich.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Sie nur für einen Studiengang die Immatrikulation beantragt haben. Falls Sie zwei Anträge mit dem Status "Immatrikulation beantragt" haben, ziehen Sie bitte einen Immatrikulationsantrag zurück, damit eine Bearbeitung möglich ist.
Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und Sie die Voraussetzungen für eine Einschreibung erfüllen, werden Sie als Studierende(r) eingeschrieben.
Nach erfolgter Einschreibung können Sie Ihre Zugangsdaten im Campusportal abrufen. Die UR-Karte erhalten Sie auf dem Postweg an die angegebene Adresse.
Die Bearbeitung der Anträge kann zwei bis drei Wochen dauern. Bei unvollständig eingereichten Unterlagen verlängert sich diese Zeit entsprechend. Werden die Unterlagen erst gegen Ende der Frist eingereicht, kann nicht garantiert werden, dass die Einschreibung bis Semesterbeginn (01.04 für das Sommersemester bzw. 01.10. für das Wintersemester) erfolgen kann. Rückfragen über den Bearbeitungsstand sind nicht möglich.
Liste der für die Einschreibung benötigten Unterlagen sowie Fristen und Termine:
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte gerne an das Team der Studierendenkanzlei bzw. bei Fragen zur Studienentscheidung an die Allgemeine Studienberatung.