Der Krankenversicherungsnachweis zur Einschreibung muss von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse elektronisch übermittelt werden. Die Übermittlung müssen Sie für die Einschreibung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Die Vorlage von Papierbescheinigungen (Versicherungskarte, Mitgliedsbescheinigung usw.) ist seit 01.01.2022 nicht mehr ausreichend!
Privatversicherte sprechen mit Ihrem Nachweis über die private Krankenversicherung ebenfalls bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vor. Die Übermittlung muss elektronisch von der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen. Bescheinigungen über eine private Versicherung werden ebenfalls nicht akzeptiert.
Promotionsstudierende benötigen keinen Krankenversicherungsnachweis.
Die gesetzliche Krankenkasse übermittelt den Nachweis über den Versicherungsstatus im elektronischen Verfahren direkt an die Hochschule. Private Krankenkassen können den Versicherungsstatus nicht bestätigen.
Nähere Auskünfte über die Krankenversicherung der Studierenden erteilen die Krankenkassen.
Die Hochschulnummer der Universität Regensburg, welche für die Übermittlung des elektronischen Krankenversicherungsnachweises durch eine deutsche gesetzliche Krankenkasse benötigt wird, lautet: H0000341.