Der Master of Arts-Studiengang Vergleichende Kulturwissenschaft ist ein Ein-Fach-Studium. Die Normalstudiendauer ist in der Regel vier Semester. Er kann unmittelbar im Anschluss oder nach einer Phase der Berufstätigkeit aufgenommen werden. Zugangsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium, das erwarten lässt, dass der Master-Studiengang erfolgreich abgeschlossen werden wird, z.B. ein kulturwissenschaftlicher B.A.-Studiengang, etwa Europäische Ethnologie, Empirische Kulturwissenschaft, Volkskunde oder Vergleichende Kulturwissenschaft.
Der Studiengang ist deutlich forschungs- und theorieorientiert und sieht auch die Mitarbeit in Forschungs-, Publikations- oder Ausstellungsprojekten vor. Kenntnisse und Fähigkeiten eines vorangegangenen Studiums werden im Bereich Vergleichende Kulturwissenschaft/Europäische Ethnologie/Empirische Kulturwissenschaft vertieft und erweitert.
Das Masterstudium der Vergleichenden Kulturwissenschaft in einer Gesamtübersicht |
Der Masterstudiengang besteht aus einer Reihe von Modulen, deren ausführliche Beschreibungen hier als PDF-Datei zur Verfügung stehen.
Modulbeschreibungen (Prüfungsordnung für Studienbeginn ab WS 2012/13)
Seit dem Wintersemester 2012/2013 ist die neu überarbeitete Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Vergleichende Kulturwissenschaft in Kraft.
Anträge auf die Zulassung zum Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Vergleichende Kulturwissenschaft sind für das Sommersemester bis zum 15. Januar und für das Wintersemester bis zum 15. Juni an den Lehrstuhl für Vergleichende Kulturwissenschaft zu richten.
Schritt 1: Wer kann sich bewerben?
Qualifikationsvoraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiengangs sind nach § 4 der Prüfungs- und Studienordnung:
Schritt 2: Welche Unterlagen werden benötigt?
Schicken Sie die vollständigen Unterlagen bis spätestens 15. Juni (Studienbeginn im Wintersemester) bzw. 15. Januar (Studienbeginn im Sommersemester) an unsere Adresse:
Lehrstuhl für Vergleichende Kulturwissenschaft
Universitätsstr. 31
D-93053 Regensburg
Schritt 3: Was passiert mit meiner Bewerbung?
Eignungsverfahren: Ein Prüfungsausschuss wird Ihre Unterlagen überprüfen. Dabei gelten die Kriterien aus § 4, Anlage 1, Absatz 3-4 der Master-Prüfungsordnung (S. 17)
Das Ergebnis des Eignungsverfahrens wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Sekretariat