Am I:IMSK können folgende konsekutiven Masterstudiengänge absolviert werden:
Digital Humanities, M.A. |
Die Regelstudienzeit des konsekutiven Masterstudiums beträgt 4 Fachsemester. Das Studium sollte somit innerhalb dieser 4 Fachsemester abgeschlossen werden. Allerdings können bis zu 6 Fachsemester studiert werden ohne einen Antrag auf Verlängerung des Studiums stellen zu müssen.
Im Rahmen des Masterstudiums sind 120 Leistungspunkte (LP) zu erbringen, wobei 1 LP ca. 25-30 Arbeitsstunden entspricht.
Die 120 Leistungspunkte setzen sich aus folgenden Leistungen zusammen:
In den Masterstudiengängen
Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft
Informationswissenschaft
Medieninformatik und
Vergleichende Kulturwissenschaft
ist ein Studienbeginn sowohl im Winter- als auch im Sommersemester möglich.
Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang sind bis zum 1. Juli
für das folgende Wintersemester bzw. bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester zu stellen.
In den Masterstudiengängen Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft und Digital Humanities ist ein Studienbeginn nur im Wintersemester möglich. Anträge auf Zulassung zum Masterstudiengang sind bis zum 1. Juli zu stellen.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Masterstudiengänge des I:IMSK ist der Nachweis bestimmter fachspezifischer Qualifikationen. Diese Qualifikationsvoraussetzungen werden in der jeweiligen Masterprüfungsordnung unter § 4 konkretisiert.
Nach Erhalt eines Zulassungsbescheids zum Masterstudiengang können Sie sich innerhalb der Einschreibefristen immatrikulieren. Alle Informationen zur Immatrikulation finden sich hier auf der Webseite der Studierendenkanzlei.
Um Bachelorstudierenden den Übergang in das Masterstudium ohne Zeitverlust zu ermöglichen, ist in allen Masterstudiengängen des I:IMSK eine vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang möglich.
Um vorläufig zum Masterstudiengang zugelassen zu werden, müssen Studienleistungen aus dem vorangehenden Studium Leistungen im Umfang von 150 LP (sowie zum Teil das Erreichen einer bestimmten Durchschnittsnote) nachgewiesen werden. Das Abschlusszeugnis muss anschließend bis zum Ende des zweiten Semesters nachgereicht werden. Weitere Informationen hierzu finden sich ebenfalls in § 4 der Masterprüfungsordnungen.
Die jeweilige Masterprüfungsordnung ist das zentrale, rechtskräftige Dokument, in dem Sie alle wichtigen Informationen zum Studiengang finden, z.B.:
Gültig für Studierende ist dabei in der Regel die letzte vor Aufnahme des Studiums verabschiedete Fassung der Masterprüfungsordnung.
Die Modulbeschreibungen der Masterstudiengänge finden sich unter folgendem Link.
Die Leistungspunkte (LP) werden im Studium nach erfolgreichem Absolvieren von Modulen vergeben. Ein Modul besteht stets aus mindestens zwei Lehrveranstaltungen und ist in der Regel innerhalb von 1-2 Semestern absolvierbar.
Die Bezeichnung der Module setzt sich dabei stets aus einer Abkürzung für den Studiengang (z.B. "MEI" für Medieninformatik), der Abkürzung "M" (für "Modul") und einer Zahl (z.B. 30) zusammen, wie z.B. MEI-M30.
Die Informationen, welche Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen absolviert werden müssen und wie viele LP nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls vergeben werden, können den Modulbeschreibungen der Masterstudiengänge entnommen werden. Diese bieten auch eine detaillierte Übersicht über die Studieninhalte und die im Studium angestrebten Qualifikationen. Vor der Bewerbung für einen Studiengang sollten die Modulbeschreibungen daher unbedingt konsultiert werden, um Ihre Erwartungen an die Studieninhalte mit dem vorhergesehenen Curriculum abzugleichen!
Die Information, welche Module im Rahmen des Masterstudiums absolviert werden müssen, können den jeweiligen Masterprüfungsordnungen entnommen werden.
Falls Sie Fragen zum Studium haben, können Sie sich jederzeit persönlich, per Email oder telefonisch an die Studiengangskoordination oder die Fachstudienberatung des I:IMSK wenden.
Die Kontaktdaten der StudienberaterInnen des I:IMSK finden Sie hier.