Die Begrüßung der neuen MA-Studierenden sowie eine Einführung in den MA-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft durch den Lehrstuhl für Medienwissenschaft findet jeweils in der ersten Woche des Wintersemesters statt. Ort und Zeit siehe zeitnah unter Aktuelles.
Der Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft wird nach der geltenden Prüfungs- und Studienordnung (in der Fassung der Änderungssatzung vom 23. November 2012) der Universität Regensburg angeboten (diese ist auch hinsichtlich der hier veröffentlichten Informationen die einzig verbindliche Quelle).
Einführung: WS 2008/09. Studienbeginn ist jeweils im Wintersemester. Es findet ein Eignungsverfahren statt. Bewerbungen sind postalisch (nicht elektronisch) bis 1. Juli an den Lehrstuhl für Medienwissenschaft zu richten.
Der Master-Studiengang Allgemeine und Vergleichende Medienwissenschaft (AVM) ermöglicht den Erwerb vertiefter Kenntnisse der Medienwissenschaft, verbunden mit der Fähigkeit, unter Beherrschung der für dieses Fach relevanten Methoden selbständig wissenschaftlich und interdisziplinär zu arbeiten und grundlegende Zusammenhänge des Fachs zu vermitteln. Sein Aufbau erlaubt sowohl den Anschluss an ein Erststudium der gleichen Fachrichtung (B.A. Medienwissenschaft) als auch die ergänzende Erarbeitung einer medienwissenschaftlichen Expertise nach der Qualifikation durch ein anderweitiges fachrelevantes Erststudium. Ziel ist die Vermittlung fortgeschrittener Kompetenzen, die zu einer nachfolgenden Berufstätigkeit – etwa in redaktionellen Bereichen oder im Kultur- und Medienmanagement – ebenso benötigt werden wie zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion).
1. ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium mit mindestens sechs Semestern Regelstudienzeit und der Durchschnittsnote von mindestens 2,5,
2. medienhistorische und medientheoretische Anteile im grundständigen Studium im Umfang von mindestens 30 LP,
3. Kenntnisse in Englisch auf Niveau B2 GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen),
4. Nachweis der studiengangspezifischen Eignung durch ein erfolgreich absolviertes Eignungsverfahren gemäß Anlage 1 (S. 17 der PO).
Die Qualifikation der BewerberInnen wird von einer Auswahlkommission im Rahmen eines Eignungsverfahrens festgestellt. In Zweifelsfällen lädt die Kommission die/den BewerberIn zu einem mindestens 20-minütigen Auswahlgespräch ein. In diesem Gespräch werden stichprobenartige Fragen aus den Bereichen Mediengeschichte und Medientheorie sowie über die mit der Wahl des Studiengangs verbundenen Erwartungen gestellt. Auf dem Ergebnis dieses ggf. durchgeführten Gesprächs sowie auf der Beurteilung der vorgelegten Unterlagen gründet die Kommission ihre Entscheidung.
Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung postalisch (nicht elektronisch) an:
Prof. Dr. Bernhard Dotzler Pflichtmodule | |
MED-M30 | Grundlagen |
MED-M31 | Medienkulturwissenschaft |
Wahlpflichtmodule | |
INF-M30 | Digital Humanities |
INF-M32 | Informationsphilosophie |
MED-M32 | Sprache-Kultur-Kommunikation |
MED-M33 | Literatur und Medien |
MED-M34 | Medien- und Wissenschaftsgeschichte |
Abschlussmodul | |
MED-M35 | Forschungspraxis |
Das Studium ist modularisiert. Es gliedert sich in die Pflichtmodule MED–M30 und MED–M31, die Wahlpflichtmodule INF–M30, INF–M32 und MED–M32 bis MED–M34, das Abschlussmodul MED–M35 und die Master-Arbeit. Die Wahl von mindestens dreien der Wahlpflichtmodule ebenso wie einzelner über den Pflichtbereich hinausgehender Lehrveranstaltungen zum Erwerb der erforderlichen Gesamtzahl an Leistungspunkten unterliegt den individuellen Studienpräferenzen, wobei die notwendigen Zusätzlichen Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen aus den Modulen MED–M31 bis MED–M34 sowie INF–M30 und INF–M32 – inklusive der dort angegebenen Wahlbereiche – zu erwerben sind.
MA_AVM_Exemplarischer Studienverlauf (pdf)
MA_AVM_Exemplarischer Studienverlauf_inkl_Urlaubssemester (pdf)
https://www.uni-regensburg.de/studium/pruefungsordnungen/magister-master/allgemeine-und-vergleichende-medienwissenschaft/index.html (Vom 2. April 2012 Geändert durch Satzung vom 23. November 2012)