Der Schwerpunkt 1 will Ihnen die Möglichkeit bieten, vom schnelllebigen dogmatischen Detailwissen einen Schritt zurückzutreten und stattdessen die Grundstrukturen unserer heutigen Rechtsordnung – auch in ihren Bezügen zu den Nachbarwissenschaften – in den Blick zu nehmen. Der (reformierte) Schwerpunkt 1 umfasst dabei Veranstaltungen zur Juristischen Zeitgeschichte, zur Rechtsphilosophie, zur Rechtsvergleichung und zur Rechtssoziologie. Dabei hegen wir nicht den Anspruch, Sie in wenigen Semestern zum vollwertigen Philosophen, zur methodenfesten Histrorikerin oder Soziologin auszubilden. Vielmehr wollen wir Ihnen diese verschiedenen „anderen“ Zugänge zum Recht in ersten Grundzügen vorstellen.
Prof. Dr. Martin Löhnig, in der Regel SoSe
Termine im SoSe 2025
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Die Einführung in die Verfassungsgeschichte befaßt sich mit der modernen deutschen Verfassungsgeschichte (19./20./21. Jahrhundert). Wichtige Verfassungsdokumente werden in Ausschnitten gelesen und sowohl allgemein-historisch verortet als auch in einen transnationalen Kontext gestellt. Grundlage der Arbeit ist die Quellensammlung Löhnig/Preisner, Quellen zur deutschen Verfassungsgeschichte der Moderne, die gleichzeitig auch zulässiges Hilfsmittel im Rahmen der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung ist.
Prof. Dr. Martin Löhnig, in der Regel WiSe
Termine im WiSe 2024/25
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Die Einführung in die Privatrechtsgeschichte hat die europäische Privatrechtsgeschichte seit der Kodifikationszeit um 1800 zum Gegenstand. Einerseits wird die äußere Privatrechtsgeschichte anhand von Kodifikationen und Entwürfen entfaltet, die in den Kontext ihrer Entstehungszeit gestellt werden und deren internationale Wirkungsgeschichte beleuchtet wird. Andererseits die Entwicklung und Veränderung einzelner Rechtsinstitute vergleichend im europäischen Kontext beleuchtet, wobei hier auf Wünsche und Vorlieben der Teilnehmer:innen eingegangen werden kann.
Prof. Dr. Katrin Gierhake, in der Regel SoSe
Termine im SoSe 2025
28.04.2025–21.07.2025, immer montags von 14:00–16:00 Uhr
Inhalte
Die Vorlesung wird sich vertieft den Grundlagen des Allgemeinen Teils des StGB widmen. Geplant ist insofern eine genauere Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit eines materiellen Verbrechensbegriffs und den verschiedenen Straftheorien. Die gemeinsame Arbeit soll anhand von Textlektüre und möglichst im Wege der Diskussion mit den Teilnehmenden erfolgen. Die Vorlesung soll für eine vertiefte, auch kritische Auseinandersetzung den Rahmen bilden.
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Prof. Dr. Katrin Gierhake, in der Regel WiSe
Termine im WiSe 2024/25
17.10.2024–06.02.2024, immer donnerstags von 14:00–16:00 Uhr
Inhalte
Die Vorlesung "Politische Philosophie" beschäftigt sich mit dem Problem der Begründung und Begrenzung politischer Herrschaft, insbesondere mit der Staatsbegründung. Die Vereinbarkeit personaler Freiheit mit staatlichen Machtstrukturen wird Gegenstand der gemeinsamen Überlegungen sein, die ihren Ausgang in der Lektüre ausgewählter Textpassagen nehmen sollen. Es ist geplant, sich zunächst mit Autoren des 20. Jahrhunderts - etwa Carl Schmitt und Hans Kelsen - auseinandersetzen, um herauszuarbeiten, inwiefern sie eine Antwort auf die Legitimationsfrage geben können. Im zweiten Teil der Veranstaltung sollen ältere Begründungsansätze gesichtet und kritisch diskutiert werden, deren eigener Anspruch die Legitimation staatlicher Macht ist. In diesem Teil werden Thomas Hobbes´ Leviathan, Rousseaus´ Gesellschaftsvertrag und die freiheitlich fundierte Rechtslehre Immanuel Kants zum Gegenstand des gemeinsamen Studiums gemacht.
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Prof. Dr. Alexander Graser, in der Regel WiSe
Termine im WiSe 2024/25
22.10.2024–19.11.2024 jeweils dienstags von 15:30–18:00 Uhr und mittwochs von 16:00–18:00 Uhr
Inhalte
Die Veranstaltung vermittelt Grundkenntnisse der Rechtsvergleichung anhand von Beispielen, methodischen Texten und gemeinsamen Reflektionen. Sie richtet sich an Studierende des LL.M.-Studiengangs „Deutsches Recht und Rechtsvergleichung“, seines englischsprachigen Pendants sowie des Schwerpunktbereichs 1 innerhalb des Staatsexamensstudiengangs. Von diesen Gruppen ist keine Prüfungsleistung innerhalb dieser Veranstaltung zu erbringen. Zugleich steht die Veranstaltung allen anderen Interessierten offen, die über einschlägige Vorkenntnisse verfügen. Bei Zweifeln und zur Verständigung eines geeigneten Prüfungsformats wenden Sie sich bitte an den Dozenten.
Die Veranstaltung wird bei Bedarf zweisprachig auf Englisch und Deutsch angeboten und findet teilverblockt zu den unten genannten Terminen in den ersten Wochen der Vorlesungszeit statt.
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Prof. Dr. Alexander Tischbirek, in der Regel SoSe
Termine im SoSe 2025
29.04./05.05./06.05./12.05./13.05./19.05./20.05., jeweils 16:00–18:00 Uhr
Inhalte
Die Rechtssoziologie blickt mit der Frage, was „tatsächlich ist“, auf das Recht: Zum einen geht es um die Zusammenhänge und wechselseitigen Einflüsse zwischen dem Recht als normativer Ordnung und der sozialen Wirklichkeit. Zum anderen geht es im Sinne einer „empirischen Rechtswis-senschaft“ aber auch um die Rezeption sozialwissenschaftlicher Methoden im Recht und für die Rechtswissenschaft. Die Veranstaltung ist als Einfüh-rungsveranstaltung konzipiert, die Ihnen erste Einblicke in die Rechtssoziolo-gie ermöglichen soll. Die Vorlesung wird nur überblickartig die (Ideen-)Geschichte der Rechtssoziologie und ihre wichtigsten Protagonist:innen behandeln. Im Schwerpunkt werden wir konkrete Studien sichten, diskutieren und anhand dessen die Potentiale, Risiken und Grenzen der rechtssoziologi-schen Methode(n) ausloten.
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Prof. Dr. Katrin Gierhake
Das Seminar nimmt das Phänomen der sog. Vorfeldstrafbarkeit in den Blick. Dabei wird es sowohl um Fragen des allgemeinen Teils gehen (Verbrechensverabredung, Versuch) als auch um Gefährdungsdelikte und um Delikte, die Vorfeldhandlungen kriminalisieren (z.B. §§ 89a, 129a). Bei den Grundlagen wird es etwa um die Konstruktion des sog. Feindstrafrechts, um die Abgrenzung von Prävention und Repression sowie um die Frage der Aufgabe des Strafrechts im Verhältnis zum Gefahrenabwehrrecht gehen. Die Teilnehmerzahl wird auf 15 begrenzt.
Termine: 10./17./24.01.2025, jeweils 9:00–15:00 Uhr
Weiterführende Links: GRIPS, EXA
Prof Dr. Martin Löhnig
Mit der Erhebung zum Königreich im Jahr 1806 konnte Bayern massive Gebietsgewinne verbuchen. Der neue Staat war nicht nur konfessionell gespalten, sondern zerfiel auch in ganz unterschiedliche Rechtsräume. Das Seminar befaßt sich mit dem "Inneren Ausbau" dieses Königreichs und nimmt die Verfassungen von 1808 und 1818 ebenso in den Blick wie die Versuche der Vereinheitlichung des Strafrechts, Zivilrechts oder Verfahrensrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration Bayerns in das 1871 gegründete Deutsche Reich und dem Ende des Königreichs im Zuge der Revolutionen der Jahre 1918/19.
Termine: folgen
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Prof. Dr. Alexander Tischbirek
Die Diskriminierungsverbote unterscheiden sich vom allgemeinen Gleichheitssatz dadurch, dass sie Benachteiligungen aufgrund bestimmter Kategorien sanktionieren. Diese Kategorien sind jedoch im Einzelnen hochumstritten: Denn was genau kann heutzutage unter „Rasse“, „Geschlecht“ oder „Behinderung“ im Rechtssinne verstanden werden? Zugleich begründen die Diskriminierungskategorien ein Dilemma: Zwar ist es das erklärte Ziel des Antidiskriminierungsrechts, dass die verpönten Kategorien zukünftig keine Relevanz (mehr) für (rechtliche) Differenzierungen entfalten sollen. Zugleich fordern die Diskriminierungsverbote aber ein (Rechts-)Denken just entlang dieser Kategorien. Gilt es also, die Diskriminierungskategorien schon jetzt zu überwinden und ein postkategoriales Antidiskriminierungsrecht einzufordern?
Das Seminar wird sich diesen und anderen Leitfragen des Antidiskriminierungsrechts widmen. Das Seminar ist für Studienarbeiten den Schwerpunkten 1 (Grundlagen der modernen Rechtsordnung), 4 (Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht bzw. Medizinrecht) und 12 (Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit) zugeordnet. Im vorbereitenden Seminar (auch außerhalb der genannten Schwerpunktbereiche) wird eine Teilnahme ab dem 4. Fachsemester empfohlen.
Die Anmeldung erfolgt im juristischen Schwerpunktbereichs- und Pflichtfachstudium über FlexNow. Interessenten aus Bachelor- oder Masterstudiengängen bitte um frühzeitige Anmeldung per E-Mail: juniorprofessur.tischbirek@ur.de
Termine: 08./09.11.2024
Weiterführende Links: GRIPS, EXA
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Das Seminar richtet sich an Studierende im Schwerpunkt 1 und 6, ist aber auch für alle anderen interessierten Zuhörenden offen.
Termine: Das Seminar findet voraussichtlich verblockt an vier Terminen statt, die noch bekanntgegeben werden. Die Vorbesprechung findet Ende Januar/Anfang Februar 2025 statt.
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Prof. Dr. Martin Löhnig
In der nationalsozialistischen "Akademie für Deutsches Recht" arbeiteten zahlreiche hochqualifizierte und bekannte Rechtswissenschaftler an einem "Volksgesetzbuch", welches das "liberalistische" Bürgerliche Gesetzbuch ersetzen sollte. In den Entwürfen der Kommission für Schuldrecht mischen sich berechtigte Reformanliegen, die auf Mängel des BGB-Schuldrechts reagieren, und ideologisch motivierter Inhalt. Im Rahmen des Seminars sollen diese Entwürfe analysiert und innerhalb der Entwicklungsgeschichte des Bürgerlichen Rechts des 20./21. Jahrhunderts in Deutschland kontextualisiert werden.
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Prof. Dr. Alexander Tischbirek
Während das Bundesverfassungsgericht von allen Staatsorganen traditionell die höchste Zustimmung in der Bevölkerung genießt, steht die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Mitte der 2020er Jahre erheblich unter Druck. Dies betrifft zum einen das Verhältnis der verschiedenen Verfassungsgerichte zueinander: Das teils komplizierte Zusammenspiel von EGMR, EuGH (wenn man diese als „europäische Verfassungsgerichte“ verstehen will) und BVerfG ist vieldiskutiert. Aber auch die Landesverfassungsgerichte treten gerade im Staatsorganisationsrecht als immer selbstbewusstere Akteure neben das BVerfG. Zudem steht die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System erneut zur Diskussion, wo die Gerichte gegen zukünftige Parlamentsmehrheiten immunisiert werden sollen und Sorge um ihre Funktionsfähigkeit besteht. Die Digitalisierung von Recht und Gesellschaft birgt neue (Verfassungs-)Rechtsprobleme; zugleich fordert sie die Verfassungsgerichte selbst zu einem internen Wandel heraus. Aus zeitgeschichtlicher Perspektive lässt sich schließlich fragen, mit welchen geänderten Rahmenbedingungen die Verfassungsgerichte heute im Vergleich zu den Jahren ihrer Gründung und frühen Blüte konfrontiert sind.
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Prof. Dr. Ute Walter
Prof. Dr. Katrin Gierhake, Prof. Dr. Alexander Tischbirek, Prof. Dr. Martin Löhnig
Geplant ist eine Fahrt in den Bayerischen Wald mit Übernachtung. Das Lektüreseminar ist für alle Interessenten und Interessentinnen offen.
Termine: 23./24.05.2025
Prof. Dr. Katrin Gierhake, Prof. Dr. Stefan Schick
Lektüre und Diskussion an der Schnittstelle von Recht und Philosophie. Das Lektüreseminar ist für alle Interessenten und Interessentinnen offen.
Termine: Das Seminar findet an zwei Tagen am Ende des Sommersemesters statt. Die genauen Termine folgen.