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Schwerpunkt 1

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Schwerpunktbereichs 1 – Grundlagen der modernen Rechtsordnung 

Der Schwerpunkt 1 will Ihnen die Möglichkeit bieten, vom schnelllebigen dogmatischen Detailwissen einen Schritt zurückzutreten und stattdessen die Grundstrukturen unserer heutigen Rechtsordnung – auch in ihren Bezügen zu den Nachbarwissenschaften – in den Blick zu nehmen. Der (reformierte) Schwerpunkt 1 umfasst dabei Veranstaltungen zur Juristischen Zeitgeschichte, zur Rechtsphilosophie, zur Rechtsvergleichung und zur Rechtssoziologie. Dabei hegen wir nicht den Anspruch, Sie in wenigen Semestern zum vollwertigen Philosophen, zur methodenfesten Histrorikerin oder Soziologin auszubilden. Vielmehr wollen wir Ihnen diese verschiedenen „anderen“ Zugänge zum Recht in ersten Grundzügen vorstellen.


Veranstaltungen


Einführung in die Verfassungsgeschichte der Moderne (2 SWS)

Prof. Dr. Martin Löhnig, in der Regel SoSe

Termine im SoSe 2025

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Inhalte

Die Einführung in die Verfassungsgeschichte befaßt sich mit der modernen deutschen Verfassungsgeschichte (19./20./21. Jahrhundert). Wichtige Verfassungsdokumente werden in Ausschnitten gelesen und sowohl allgemein-historisch verortet als auch in einen transnationalen Kontext gestellt. Grundlage der Arbeit ist die Quellensammlung Löhnig/Preisner, Quellen zur deutschen Verfassungsgeschichte der Moderne, die gleichzeitig auch zulässiges Hilfsmittel im Rahmen der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung ist.


Einführung in die Privatrechtsgeschichte der Moderne (1,5 SWS)

Prof. Dr. Martin Löhnig, in der Regel WiSe

Termine im WiSe 2024/25

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Inhalte

Die Einführung in die Privatrechtsgeschichte hat die europäische Privatrechtsgeschichte seit der Kodifikationszeit um 1800 zum Gegenstand. Einerseits wird die äußere Privatrechtsgeschichte anhand von Kodifikationen und Entwürfen entfaltet, die in den Kontext ihrer Entstehungszeit gestellt werden und deren internationale Wirkungsgeschichte beleuchtet wird. Andererseits die Entwicklung und Veränderung einzelner Rechtsinstitute vergleichend im europäischen Kontext beleuchtet, wobei hier auf Wünsche und Vorlieben der Teilnehmer:innen eingegangen werden kann.


Philosophische Grundlagen des Strafrechts (2 SWS)

Prof. Dr. Katrin Gierhake, in der  Regel SoSe

Termine im SoSe 2025

28.04.2025–21.07.2025, immer montags von 14:00–16:00 Uhr

Inhalte

Die Vorlesung wird sich vertieft den Grundlagen des Allgemeinen Teils des StGB widmen. Geplant ist insofern eine genauere Auseinandersetzung mit der Notwendigkeit eines materiellen Verbrechensbegriffs und den verschiedenen Straftheorien. Die gemeinsame Arbeit soll anhand von Textlektüre und möglichst im Wege der Diskussion mit den Teilnehmenden erfolgen. Die Vorlesung soll für eine vertiefte, auch kritische Auseinandersetzung den Rahmen bilden.

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Einführung in die politische Philosophie der Neuzeit (1,5 SWS)

Prof. Dr. Katrin Gierhake, in der Regel WiSe

Termine im WiSe 2024/25 

17.10.2024–06.02.2024, immer donnerstags von 14:00–16:00 Uhr

Inhalte

Die Vorlesung "Politische Philosophie" beschäftigt sich mit dem Problem der Begründung und Begrenzung politischer Herrschaft, insbesondere mit der Staatsbegründung. Die Vereinbarkeit personaler Freiheit mit staatlichen Machtstrukturen wird Gegenstand der gemeinsamen Überlegungen sein, die ihren Ausgang in der Lektüre ausgewählter Textpassagen nehmen sollen. Es ist geplant, sich zunächst mit Autoren des 20. Jahrhunderts - etwa Carl Schmitt und Hans Kelsen - auseinandersetzen, um herauszuarbeiten, inwiefern sie eine Antwort auf die Legitimationsfrage geben können. Im zweiten Teil der Veranstaltung sollen ältere Begründungsansätze gesichtet und kritisch diskutiert werden, deren eigener Anspruch die Legitimation staatlicher Macht ist. In diesem Teil werden Thomas Hobbes´ Leviathan, Rousseaus´ Gesellschaftsvertrag und die freiheitlich fundierte Rechtslehre Immanuel Kants zum Gegenstand des gemeinsamen Studiums gemacht.

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GRIPS

EXA


Einführung in die Rechtsvergleichung (1,5 SWS)

Prof. Dr. Alexander Graser, in der Regel WiSe

Termine im WiSe 2024/25

22.10.2024–19.11.2024 jeweils dienstags von 15:30–18:00 Uhr und mittwochs von 16:00–18:00 Uhr

Inhalte

Die Veranstaltung vermittelt Grundkenntnisse der Rechtsvergleichung anhand von Beispielen, methodischen Texten und gemeinsamen Reflektionen. Sie richtet sich an Studierende des LL.M.-Studiengangs „Deutsches Recht und Rechtsvergleichung“, seines englischsprachigen Pendants sowie des Schwerpunktbereichs 1 innerhalb des Staatsexamensstudiengangs. Von diesen Gruppen ist keine Prüfungsleistung innerhalb dieser Veranstaltung zu erbringen. Zugleich steht die Veranstaltung allen anderen Interessierten offen, die über einschlägige Vorkenntnisse verfügen. Bei Zweifeln und zur Verständigung eines geeigneten Prüfungsformats wenden Sie sich bitte an den Dozenten.

Die Veranstaltung wird bei Bedarf zweisprachig auf Englisch und Deutsch angeboten und findet teilverblockt zu den unten genannten Terminen in den ersten Wochen der Vorlesungszeit statt.

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GRIPS

EXA


Einführung in die Rechtssoziologie (1,5 SWS)

Prof. Dr. Alexander Tischbirek, in der Regel SoSe

Termine im SoSe 2025
29.04./05.05./06.05./12.05./13.05./19.05./20.05., jeweils 16:00–18:00 Uhr

Inhalte
Die Rechtssoziologie blickt mit der Frage, was „tatsächlich ist“, auf das Recht: Zum einen geht es um die Zusammenhänge und wechselseitigen Einflüsse zwischen dem Recht als normativer Ordnung und der sozialen Wirklichkeit. Zum anderen geht es im Sinne einer „empirischen Rechtswis-senschaft“ aber auch um die Rezeption sozialwissenschaftlicher Methoden im Recht und für die Rechtswissenschaft. Die Veranstaltung ist als Einfüh-rungsveranstaltung konzipiert, die Ihnen erste Einblicke in die Rechtssoziolo-gie ermöglichen soll. Die Vorlesung wird nur überblickartig die (Ideen-)Geschichte der Rechtssoziologie und ihre wichtigsten Protagonist:innen behandeln. Im Schwerpunkt werden wir konkrete Studien sichten, diskutieren und anhand dessen die Potentiale, Risiken und Grenzen der rechtssoziologi-schen Methode(n) ausloten.

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Seminare (4 SWS)

Wintersemester 2024/25

Grundlagenfragen und aktuelle Probleme der Vorfeldstrafbarkeit

Prof. Dr. Katrin Gierhake 

Das Seminar nimmt das Phänomen der sog. Vorfeldstrafbarkeit in den Blick. Dabei wird es sowohl um Fragen des allgemeinen Teils gehen (Verbrechensverabredung, Versuch) als auch um Gefährdungsdelikte und um Delikte, die Vorfeldhandlungen kriminalisieren (z.B. §§ 89a, 129a). Bei den Grundlagen wird es etwa um die Konstruktion des sog. Feindstrafrechts, um die Abgrenzung von Prävention und Repression sowie um die Frage der Aufgabe des Strafrechts im Verhältnis zum Gefahrenabwehrrecht gehen. Die Teilnehmerzahl wird auf 15 begrenzt.

Termine: 10./17./24.01.2025, jeweils 9:00–15:00 Uhr

Weiterführende Links: GRIPS, EXA


Rechtsgeschichte des Königreichs Bayern (1806–1918)

Prof Dr. Martin Löhnig

Mit der Erhebung zum Königreich im Jahr 1806 konnte Bayern massive Gebietsgewinne verbuchen. Der neue Staat war nicht nur konfessionell gespalten, sondern zerfiel auch in ganz unterschiedliche Rechtsräume. Das Seminar befaßt sich mit dem "Inneren Ausbau" dieses Königreichs und nimmt die Verfassungen von 1808 und 1818 ebenso in den Blick wie die Versuche der Vereinheitlichung des Strafrechts, Zivilrechts oder Verfahrensrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integration Bayerns in das 1871 gegründete Deutsche Reich und dem Ende des Königreichs im Zuge der Revolutionen der Jahre 1918/19. 

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(Post-)Kategoriales Antidiskriminierungsrecht?!

Prof. Dr. Alexander Tischbirek

Die Diskriminierungsverbote unterscheiden sich vom allgemeinen Gleichheitssatz dadurch, dass sie Benachteiligungen aufgrund bestimmter Kategorien sanktionieren. Diese Kategorien sind jedoch im Einzelnen hochumstritten: Denn was genau kann heutzutage unter „Rasse“, „Geschlecht“ oder „Behinderung“ im Rechtssinne verstanden werden? Zugleich begründen die Diskriminierungskategorien ein Dilemma: Zwar ist es das erklärte Ziel des Antidiskriminierungsrechts, dass die verpönten Kategorien zukünftig keine Relevanz (mehr) für (rechtliche) Differenzierungen entfalten sollen. Zugleich fordern die Diskriminierungsverbote aber ein (Rechts-)Denken just entlang dieser Kategorien. Gilt es also, die Diskriminierungskategorien schon jetzt zu überwinden und ein postkategoriales Antidiskriminierungsrecht einzufordern?

Das Seminar wird sich diesen und anderen Leitfragen des Antidiskriminierungsrechts widmen. Das Seminar ist für Studienarbeiten den Schwerpunkten 1 (Grundlagen der modernen Rechtsordnung), 4 (Sozial-, Gesundheits- und Migrationsrecht bzw. Medizinrecht) und 12 (Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit) zugeordnet. Im vorbereitenden Seminar (auch außerhalb der genannten Schwerpunktbereiche) wird eine Teilnahme ab dem 4. Fachsemester empfohlen.
Die Anmeldung erfolgt im juristischen Schwerpunktbereichs- und Pflichtfachstudium über FlexNow. Interessenten aus Bachelor- oder Masterstudiengängen bitte um frühzeitige Anmeldung per E-Mail: juniorprofessur.tischbirek@ur.de

Termine: 08./09.11.2024

Weiterführende Links: GRIPS, EXA

Sommersemester 2025

Meinungsfreiheit, Demokratie und Strafrecht – Grundlagen und strafrechtliche Äußerungsdelikte 

Prof. Dr. Katrin Gierhake

Das Seminar richtet sich an Studierende im Schwerpunkt 1 und 6, ist aber auch für alle anderen interessierten Zuhörenden offen.

Termine: Das Seminar findet voraussichtlich verblockt an vier Terminen statt, die noch bekanntgegeben werden. Die Vorbesprechung findet Ende Januar/Anfang Februar 2025 statt.

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Die geplante Reform des Schulrechts durch das nationalsozialistische Volksgesetzbuch

Prof. Dr. Martin Löhnig

In der nationalsozialistischen "Akademie für Deutsches Recht" arbeiteten zahlreiche hochqualifizierte und bekannte Rechtswissenschaftler an einem "Volksgesetzbuch", welches das "liberalistische" Bürgerliche Gesetzbuch ersetzen sollte. In den Entwürfen der Kommission für Schuldrecht mischen sich berechtigte Reformanliegen, die auf Mängel des BGB-Schuldrechts reagieren, und ideologisch motivierter Inhalt. Im Rahmen des Seminars sollen diese Entwürfe analysiert und innerhalb der Entwicklungsgeschichte des Bürgerlichen Rechts des 20./21. Jahrhunderts in Deutschland kontextualisiert werden.

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Verfassungsgerichtsbarkeit heute

Prof. Dr. Alexander Tischbirek

Während das Bundesverfassungsgericht von allen Staatsorganen traditionell die höchste Zustimmung in der Bevölkerung genießt, steht die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Mitte der 2020er Jahre erheblich unter Druck. Dies betrifft zum einen das Verhältnis der verschiedenen Verfassungsgerichte zueinander: Das teils komplizierte Zusammenspiel von EGMR, EuGH (wenn man diese als „europäische Verfassungsgerichte“ verstehen will) und BVerfG ist vieldiskutiert. Aber auch die Landesverfassungsgerichte treten gerade im Staatsorganisationsrecht als immer selbstbewusstere Akteure neben das BVerfG. Zudem steht die Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im politischen System erneut zur Diskussion, wo die Gerichte gegen zukünftige Parlamentsmehrheiten immunisiert werden sollen und Sorge um ihre Funktionsfähigkeit besteht. Die Digitalisierung von Recht und Gesellschaft birgt neue (Verfassungs-)Rechtsprobleme; zugleich fordert sie die Verfassungsgerichte selbst zu einem internen Wandel heraus. Aus zeitgeschichtlicher Perspektive lässt sich schließlich fragen, mit welchen geänderten Rahmenbedingungen die Verfassungsgerichte heute im Vergleich zu den Jahren ihrer Gründung und frühen Blüte konfrontiert sind.

Termine: folgen

Weiterführende Links: folgen


Aktuelle zivilrechtliche Probleme

Prof. Dr. Ute Walter


Sonstige Veranstaltungen und Zusatzangebote

Wiederkehrende Veranstaltungen

Sommersemester 2025

Lektüreseminar: Carl Schmitt und sein Konzept des Ausnahmezustands – längst vergangen oder stets aktuell?

Prof. Dr. Katrin Gierhake, Prof. Dr. Alexander Tischbirek, Prof. Dr. Martin Löhnig 

Geplant ist eine Fahrt in den Bayerischen Wald mit Übernachtung. Das Lektüreseminar ist für alle Interessenten und Interessentinnen offen.

Termine: 23./24.05.2025


Lektüreseminar: Der Terrorist und sein Recht. Rechtsphilosophische Gründe und Grenzen staatlicher Terrorismusbekämpfung

Prof. Dr. Katrin Gierhake, Prof. Dr. Stefan Schick 

Lektüre und Diskussion an der Schnittstelle von Recht und Philosophie. Das Lektüreseminar ist für alle Interessenten und Interessentinnen offen.

Termine: Das Seminar findet an zwei Tagen am Ende des Sommersemesters statt. Die genauen Termine folgen.



Prüfungen


Seminararbeit im vorbereitenden Seminar

Im vorbereitenden Seminar üben Sie unter enger Anleitung der Dozentin das Schreiben einer Seminararbeit ein. Dabei gehen wir auch bei der Themenstellung gerne so weit wie möglich auf Ihre Wünsche und Vorlieben ein, so dass Sie auch innerhalb des SP 1 nochmals konkretere thematische „Schwerpunkte“ setzen können. Wenn Sie die Studienarbeit im SP 1 schreiben wollen, empfehlen wir Ihnen, auch das vorbereitende Seminar im SP 1 zu belegen, da wir Ihnen hier einige methodische Hinweise zum Verfassen rechtswissenschaftlicher Texte in den Grundlagenfächern mit auf den Weg geben möchten.

Studienarbeit

Nachdem Sie Ihr vorbereitendes Seminar abgeschlossen haben, schreiben Sie in einem weiteren Seminar Ihre Studienarbeit. Anders als im vorbereitenden Seminar können wir Ihnen hier nicht persönlich ein Thema geben. Stattdessen lost Ihnen das Prüfungsamt Ihre Aufgabenstellung unter den verschiedenen Themen, die wir im Vorfeld eingereicht haben, zu. Durch die Wahl des Schwerpunktseminars und des Dozenten können Sie gleichwohl einen gewissen Einfluss darauf nehmen, welchem thematischen Bereich Ihre Studienarbeit zugehören wird.

Mündliche Schwerpunktprüfung

Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die Inhalte der verschiedenen Schwerpunktvorlesungen. Da es sich bei den Vorlesungen jedoch jeweils um Einführungsvorlesungen handelt, werden die verschiedenen Fächer auch nur in ihren Grundzügen geprüft. Wenn Sie die Vorlesungen besucht und dort aktiv mitgeartbeitet haben, sind Sie sehr gut auf die mündliche Prüfung vorbereitet.

  1. Fakultäten

Schwerpunktbereich 1


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