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Öffentliches Recht als 2. Hauptfach oder Nebenfach

Öffentliches Recht als 2. Hauptfach oder als Nebenfach ist eine perfekte Ergänzung des Bachelorfaches im Rahmen des kombinatorischen Bachelorstudiengangs (B.A.)!


Öffentliches Recht als 2. Hauptfach (kombinat. B.A. - 60 ECTS)

Studiengangsziele

Das zweite Hauptfach und das Nebenfach Öffentliches Recht tragen zur wissenschaftlichen Befähigung bei, indem sie die Methoden, die im Bachelorfach erworben werden, um das Studium juristischer Methoden und spezifisch öffentlich-rechtliches Wissen ergänzen.

Damit verbreitern die Studierenden ihr Methodenspektrum. Sie lernen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum Öffentlichen Recht zu arbeiten und mit Juristen in einen fachlichen Austausch zu treten.

Das zweite Hauptfach befähigt dazu, Sachverhalte mit juristischen Methoden eigenständig zu bewerten.

Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankengänge im Vordergrund.

Indem das Studium im zweiten Hauptfach oder Nebenfach dazu anhält, die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive zu reflektieren, trägt es zugleich zur Persönlichkeitsentwicklung bei.

Studienempfehlung


Wichtige Dokumente

Entwurf Modulkatalog

Prüfungsordnung (folgt)

Antrag auf Wechsel in die PO 2024/25 (folgt)

Der neue Modulkatalog sowie die reformierten Normen treten mit voraussichtlicher Unterzeichnung im Juli 2024 zum WS 2024/25 in Kraft.
Es handelt sich darum zum jetzigen Zeitpunkt noch um einen Entwurf.


Öffentliches Recht als Nebenfach (kombinat. B.A. - 30 ECTS)

Studiengangsziele

Das zweite Hauptfach und das Nebenfach Öffentliches Recht tragen zur wissenschaftlichen Befähigung bei, indem sie die Methoden, die im Bachelorfach erworben werden, um das Studium juristischer Methoden und spezifisch öffentlich-rechtliches Wissen ergänzen.

Damit verbreitern die Studierenden ihr Methodenspektrum. Sie lernen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum Öffentlichen Recht zu arbeiten und mit Juristen in einen fachlichen Austausch zu treten.

Das zweite Hauptfach befähigt dazu, Sachverhalte mit juristischen Methoden eigenständig zu bewerten.

Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankengänge im Vordergrund.

Indem das Studium im zweiten Hauptfach oder Nebenfach dazu anhält, die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive zu reflektieren, trägt es zugleich zur Persönlichkeitsentwicklung bei.

Studienempfehlung


Wichtige Dokumente

Entwurf Modulkatalog

Prüfungsordnung (folgt)

Antrag auf Wechsel in die PO 2024/25 (folgt)

Der neue Modulkatalog sowie die reformierten Normen treten mit voraussichtlicher Unterzeichnung im Juli 2024 zum WS 2024/25 in Kraft.
Es handelt sich darum zum jetzigen Zeitpunkt noch um einen Entwurf.


Studium vor WS 2024/25

Für Studierende, die ihr Studium nach der alten Studien- und Prüfungsordnung abschließen möchten gelten

diese Bachelorprüfungs- und Studienordnung

sowie

dieser Modulkatalog für Öffentliches Recht als 2. Hauptfach

und

dieser Modulkatalog für Rechtswissenschaft als Nebenfach.



Infoveranstaltungen

Für Studierende, die bereits Öffentliches Recht im Rahmen des kombinatorischen Studiengangs studieren, wird am Do., 25. Juli um 14 Uhr im H3 eine kurze Infoveranstaltung angeboten. Es besteht die Möglichkeit des Wechsels in die neue Studienordnung, die zum WS 2024/25 in Kraft tritt. Bereits erbrachte Leistungen werden i.d.R. anerkannt.

Studierende anderer Fachrichtungen, die juristische Leistungen importieren wollen, sind ebenfalls herzlich willkommen und können ihre Fragen stellen.

Für Studierende, die sich im WS 2024/25 im ersten Fachsemester befinden findet am 08. Oktober gegen 10 Uhr eine kurze Einführungsveranstaltung im Audimax statt.


Beratung für Studierende

Studierende im 2. Hauptfach  oder Nebenfach Öffentliches Recht sowie Studierende, die noch nach der Studien- und Prüfungsordnung vor WS 2024/25 ihr Studium fortsetzen möchten, können sich sehr gerne bei der Studiengangskoordinatorin und Fachstudienberaterin der Fakultät für Rechtswissenschaft individuell beraten lassen.


  1. Fakultäten

Fakultät für Rechtswissenschaft


STUDIENGANGKOORDINATION

Dr. Petra Fexer

Gebäude RW(S), Zi. R 1.30
Telefon 0941 943-2671
studienberatung.jura@ur.de

Mehr Infos und Sprechzeiten