Öffentliches Recht als 2. Hauptfach oder als Nebenfach ist eine perfekte Ergänzung des Bachelorfaches im Rahmen des kombinatorischen Bachelorstudiengangs (B.A.)!
Das zweite Hauptfach und das Nebenfach Öffentliches Recht tragen zur wissenschaftlichen Befähigung bei, indem sie die Methoden, die im Bachelorfach erworben werden, um das Studium juristischer Methoden und spezifisch öffentlich-rechtliches Wissen ergänzen.
Damit verbreitern die Studierenden ihr Methodenspektrum. Sie lernen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum Öffentlichen Recht zu arbeiten und mit Juristen in einen fachlichen Austausch zu treten.
Das zweite Hauptfach befähigt dazu, Sachverhalte mit juristischen Methoden eigenständig zu bewerten.
Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankengänge im Vordergrund.
Indem das Studium im zweiten Hauptfach oder Nebenfach dazu anhält, die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive zu reflektieren, trägt es zugleich zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
Präsentation der Informationsveranstaltung am 25.07.2024
Der Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung ist noch bis 18.10.2024 über das Studierendenportal SPUR möglich!
Antrag auf Fachsemestereinstufung
Das zweite Hauptfach und das Nebenfach Öffentliches Recht tragen zur wissenschaftlichen Befähigung bei, indem sie die Methoden, die im Bachelorfach erworben werden, um das Studium juristischer Methoden und spezifisch öffentlich-rechtliches Wissen ergänzen.
Damit verbreitern die Studierenden ihr Methodenspektrum. Sie lernen, an den Schnittstellen ihres Bachelorfachs zum Öffentlichen Recht zu arbeiten und mit Juristen in einen fachlichen Austausch zu treten.
Das zweite Hauptfach befähigt dazu, Sachverhalte mit juristischen Methoden eigenständig zu bewerten.
Im Nebenfach steht das Nachvollziehen juristischer Gedankengänge im Vordergrund.
Indem das Studium im zweiten Hauptfach oder Nebenfach dazu anhält, die Methoden und Erkenntnisse des Bachelorfachs aus einer juristischen Perspektive zu reflektieren, trägt es zugleich zur Persönlichkeitsentwicklung bei.
Der Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung ist noch bis 18.10.2024 über das Studierendenportal SPUR möglich!
Antrag auf Fachsemestereinstufung
Für Studierende, die ihr Studium nach der alten Studien- und Prüfungsordnung abschließen möchten gelten
diese Bachelorprüfungs- und Studienordnung
sowie
dieser Modulkatalog für Öffentliches Recht als 2. Hauptfach
und
dieser Modulkatalog für Rechtswissenschaft als Nebenfach.
Der Wechsel von der alten in die neue Prüfungsordnung ist noch bis 18.10.2024 über das Studierendenportal SPUR möglich!
Antrag auf Fachsemestereinstufung
Für Studierende, die bereits Öffentliches Recht im Rahmen des kombinatorischen Studiengangs studieren, wurde am Do., 25. Juli um 14 Uhr im H3 eine kurze Infoveranstaltung angeboten.
Es besteht die Möglichkeit des Wechsels in die neue Studienordnung, die zum WS 2024/25 in Kraft tritt. Bereits erbrachte Leistungen werden i.d.R. anerkannt.
Präsentation der Infoveranstaltung
Für Studierende, die sich im WS 2024/25 im ersten Fachsemester befinden findet am 08. Oktober gegen 10 Uhr eine kurze Einführungsveranstaltung im Audimax statt.
Studierende im 2. Hauptfach oder Nebenfach Öffentliches Recht sowie Studierende, die noch nach der Studien- und Prüfungsordnung vor WS 2024/25 ihr Studium fortsetzen möchten, können sich sehr gerne bei der Studiengangskoordinatorin und Fachstudienberaterin der Fakultät für Rechtswissenschaft individuell beraten lassen.