Hier finden Sie gesetzliche Grundlagen rund um das Jura–Studium auf dem aktuellen Stand.
Ältere Fassungen...
Diese Ordnung regelt den Aufbau des Studiums, Prüfungsanforderungen und Prüfungsverfahren der Hochschulprüfungen (Zwischenprüfung und Juristische Universitätsprüfung) sowie die für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung zu erbringenden Leistungsnachweise.
Diese Ordnung gilt ab sofort für alle Studenten der Fakultät für Rechtswissenschaft! Die ehemaligen Studien-, Zwischenprüfungs- und Schwerpunktbereichsordnungen wurden in dieser Ordnung zusammengefasst und ersetzt - aber ohne den Studienablauf und die vorgesehenen Leistungsnachweise und Hochschulprüfungen zu verändern.
Jedoch gelten für Studenten, die ihr Studium der Rechtswissenschaft spätestens im Sommersemester 2005 aufgenommen haben und sich spätestens im Wintersemester 2007/2008 für ein erstes Seminar nach diesen Vorschriften anmelden, sofern sie nicht vor Ausgabe der Studienarbeit einen Antrag auf Anwendung dieser Studien- und Prüfungsordnung beim Prüfungsamt stellen, die alte Schwerpunktbereichsordnung vom 11. November 2004 mit den alten Studienplänen für die Schwerpunktbereiche 2004 und die §§ 27 bis 29 der alten Studienordnung in der Fassung vom 28. Februar 2005 weiter. § 27 Abs. 3 StPrO gilt stets nur für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 2007/2008 oder später aufgenommen haben. (Bei Fragen: siehe FAQ)
Die Juristische Fakultät der Universität Regensburg verleiht außerdem auf Antrag nachträglich den akademischen Grad „Diplom-Juristin Univ.“ bzw. „Diplom-Jurist Univ.“. Die Voraussetzungen richten sich nach der Ordnung zur Verleihung des akademischen Grades „Diplom-Juristin“ oder „Diplom-Jurist“ an der Universität Regensburg.
I. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt ist, wer erfolgreich die Erste Juristische Staatsprüfung am Prüfungsort Regensburg abgelegt hat. Der Hochschulgrad kann rückwirkend an alle Absolventinnen und Absolventen, die ihr Erstes Juristisches Examen seit dem 3. Oktober 1990 (Prüfungstermin 1990/2) bestanden haben, verliehen werden.
Die Verleihung des Titels ist ausgeschlossen, wenn der oder die Berechtigte bereits einen gleichen oder vergleichbaren Titel aufgrund der Ersten Juristischen Staatsprüfung beantragt oder erworben hat. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ordnung.
Hinweis: Für Absolventen im Anwendungsbereich der JAPO vom 13.10.2003, die die Juristische Universitätsprüfung abgelegt haben bzw. ablegen werden, gilt § 2 der Ordnung über die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg vom 11. November 2004.
II. Antragsverfahren
Der Antrag bedarf der Schriftform. Weitere Informationen erhalten Sie unter pa.jura@ur.de.
Die JAPO in der jeweils geltenden Fassung
Hilfsmittelbekanntmachung des Landesjustizprüfungsamtes für die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern
Studienführer und Studienplan finden sie hier.
Hier finden Sie die Aktuelle Promotionsordnung.
Ältere Fassungen...
Unterlagen Zum Promotionsverfahren
Unterlagen und Formblätter zum Promotionsverfahren
Haftungsausschluss Die Texte aller Ordnungen sind nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text.
Ansprechpartner
Dr. Petra Fexer
Gebäude RW(S), Zi. R 1.30
Telefon 0941 943-2671
studienberatung.jura@ur.de