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Doppelstudium und Anrechnung

LL.B. Digital Law


Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern haben wir einige der häufig gestellen Fragen hier zusammengefasst. Zielgruppe für diese Informationen sind vor allem Studieninteressierte, die den Studiengang nach oder während eines Jurastudiums aufnehmen wollen.

Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Studiengangskoordination zur Verfügung, gerne per E-Mail an studienberatung.jura@ur.de.


Anrechnung von Leistungen

Ist eine Anrechnung von Leistungen möglich?

Ja, es gelten zunächst die allgemeinen Regeln zur Anrechnung von Leistungen. In der Prüfungsordnung des LL.B. Digital Law finden Sie die Regelung in § 12. Noten aus einem Jurastudium werden anhand des gültigen Umrechnungsschlüssels übernommen.

Wie erfolgt eine Anrechnung von Leistungen?

Die Anrechnung ist beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft schriftlich zu beantragen. Bitte verwenden Sie dazu die speziellen Formulare für den LL.B., die Sie hier finden. Studierende der Universität Regensburg, die bereits im Staatsexamensstudiengang Leistungen erbracht haben, können ein spezielles Formular verwenden und müssen vorab keine Leistungsnachweise beilegen. Studierende, die eine Anrechnung aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen beantragen wollen, legen das Formular zunächst der Studiengangskoordination Rechtswissenschaft und, wenn die Module DigLaw 08-10 betroffen sind, dem Modulverantwortlichen zur Bestätigung vor.

Wann ist der Antrag zu stellen?

Der Antrag auf Anrechnung von früheren Studien- und Prüfungsleistungen kann nur einmal und zwar innerhalb des ersten Semesters nach Aufnahme des Studiums an der Universität Regensburg gestellt werden. Eine Antragstellung ist also erst nach Immatrikulation möglich.

Wann ist eine Anrechnung ausgeschlossen?

Mit dem Antritt der zu ersetzenden Prüfung ist die Anrechnung ausgeschlossen.

Wer gibt Auskunft zur Anrechnungsfähigkeit?

Die Studiengangskoordination Rechtswissenschaft steht Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. Im Rahmen einer persönlichen Sprechstunde kann der Antrag bei Bedarf gemeinsam ausgefüllt werden. Vor Immatrikulation besteht nur die Möglichkeit einer unverbindlichen Einschätzung. In allen Fällen muss eine aktuelle Übersicht der bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen vorgelegt werden.


Doppelstudium

Kann der LL.B. auch neben einem Jurastudium absolviert werden?

Das ist grundsätzlich möglich. Auf Antrag immatrikuliert die Studentenkanzlei auch im Rahmen eines Doppelstudiums. Man wird dann parallel in beide Studiengänge eingeschrieben und studiert diese nebeneinander. Beide Studiengänge bleiben rechtlich eigenständig. Eine Überschneidung von Lehrveranstaltungen kann nicht immer ausgeschlossen werden.

Wie beantragt man ein Doppelstudium?

Während eines laufenden Jurastudiums kann über das Studierendenportal ein Einschreibeantrag „Wechsel/Doppelstudium“ gestellt werden. Der Antrag kann grundsätzlich nicht gleich im ersten Semester gestellt werden. Das ist unproblematisch, da bei einem Doppelstudium die Leistungen aus dem Jurastudium per Anrechnung übernommen werden.

Wie laufen Prüfungsanmeldungen im Doppelstudium?

Studierende im Doppelstudium müssen sich auch doppelt für Prüfungen anmelden. Ergebnisse werden von den Sekretariaten getrennt in FlexNow eingetragen. Ein Antrag auf Anrechnung ist nicht nötig.

Was gibt es noch zu beachten?

Da die Studiengänge rechtlich eigenständig bleiben, gilt es als Abschluss der Erststudiums, wenn der LL.B. vor dem Staatsexamen abgeschlossen wird. Das Jurastudium wird dann zum Zweitstudium, was Auswirkungen auf Fragen zu Kindergeld, BaföG, Krankenversicherung und weitere Themen haben kann. Bitte informieren Sie sich dazu rechtzeitig!


Formulare


  1. Fakultäten

Fakultät für Rechtswissenschaft

Ansprechpartner


STUDIENGANGKOORDINATION

Dr. Petra Fexer

Gebäude RW(S), Zi. R 1.30
Telefon 0941 943-2671
studienberatung.jura@ur.de

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