Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg steht für eine moderne und somit betont international ausgerichtete Ausbildung. Sie möchte ihre Studierenden auch über das ERAMUS-Programm hinaus dabei unterstützen, ihre juristische Ausbildung im Ausland zu vertiefen. Die LL.M.-Sprechstunde richtet sich in erster Linie an Graduierte bzw. an Studierende, die in absehbarer Zeit das Staatsexamen ablegen werden und die sich über Möglichkeiten eines Graduiertenstudiums oder über promotionsbegleitende Forschungsaufenthalte im Ausland informieren möchten.
Ein Master of Laws-Studium bzw. äquivalente Studiengänge im Ausland bedürfen rechtzeitiger und strukturierter Planung und Vorbereitung. Es geht dabei um weit mehr als nur um die Auswahl des Hochschulstandortes, des Studienprogramms und um fachbezogene Fremdsprachentests. Die Bewerbungsverfahren sowohl für die ausländischen Studienprogramme als auch für inländische und ausländische Stipendienprogramme sind zumeist aufwendig. Vor allem die Masterstudiengänge in den USA und im Vereinigten Königreich sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die unter Umständen ganz oder teilweise durch Stipendien gedeckt werden können. Für beides benötigen Studierende zudem Fachgutachten eines oder mehrerer Hochschullehrer.
Qualifizierte Absolventen sind im Wettbewerb um die besonders renommierten ausländischen Hochschulen und um die lukrativen LL.M.-Stipendien natürlich im Vorteil. Allerdings sollte die bundesweite Konkurrenz nicht unterschätzt werden. Auch hier empfiehlt es sich daher unbedingt, kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Absolventen, die keine (gehobenen) Prädikatsexamina vorweisen können, müssen den Traum von einem Masterstudium im Ausland umgekehrt nicht notwendig aufgeben. Wer sich insoweit realistische Ziele setzt, findet unter den ausländischen Hochschulen attraktive Angebote.
Ein Auslandsmasterstudium muss nicht notwendig ein Studium in den USA oder im Vereinigten Königreich bedeuten. Die europäische Rechtsintegration macht Studiengänge in Frankreich besonders attraktiv. Für Absolventen, die eine Tätigkeit in den Institutionen der Europäischen Union anstreben, ist etwa das College of Europe in Brügge die erste Wahl. Aber auch außerhalb Europas und den USA steht interessierten Absolventen die Welt offen. Etablierte Masterstudiengänge finden sich unter anderem in Südafrika, in Australien und Neuseeland und in Israel.
Forschungsaufenthalte im Ausland bieten sich für promovierende Graduierte besonders an, wenn die Dissertationsthemen rechtsvergleichend angelegt sind. Denn erfahrungsgemäß wirken sich solche Aufenthalte auf die Qualität der Arbeiten erheblich aus. Das hängt nicht allein mit dem besseren Zugriff auf ausländische Rechtsprechung und Literatur und die vor Ort mögliche Erlangung spezifischer Recherchefähigkeiten zusammen. Von unschätzbarem Wert ist der persönliche Diskurs mit ausländischen Hochschullehren und Studierenden, durch den die gewonnenen Annahmen vom ausländischen Recht auf die Probe gestellt werden können. Auch der nicht selten entscheidende Unterschied zwischen dem „law in books“ und dem „law in action“ wird vielfach erst vor Ort erkennbar.
Forschungs(kurz)aufenthalte können stattfinden im Rahmen förmlicher Programme ausländischer Hochschulen (z.B. visiting researcher-Programme) oder auch informell, hergestellt durch bestehende Kontakte zwischen deutschen und ausländischen Hochschullehrern. Informelle Forschungsaufenthalte haben den Vorteil größerer Flexibilität; auch Studiengebühren fallen hier zumeist nicht an.
Umgekehrt sollte man sich von einem reinen Forschungsaufenthalt nicht zu viel erwarten. Die ausländische Rechtskultur und die Methoden der Jurisprudenz in anderen Rechtsordnungen verlangen eine weitaus intensivere Befassung, die regelmäßig nur im Rahmen eines Graduiertenstudiums gelingen kann. Die Kombination von Graduiertenstudium und promotionsbegleitendem Forschungsaufenthalt ist daher auch sehr verbreitet und erhöht im Übrigen die Chancen auf ein lukratives Graduiertenstipendium. Denn Graduierte mit wissenschaftlichen Projekten neben dem Vorhaben eines Masterstudiums erhalten im Rahmen der Stipendienprogramme typischerweise den Vorzug.
Die Professorinnen und Professoren der Fakultät für Rechtswissenschaft sind vielfach selbst international ausgebildet bzw. verfügen über umfangreiche eigene Erfahrungen mit Forschungsaufenthalten im Ausland und über vielfältige Kontakte zu ausländischen Kollegen. Dieses bundesweit kaum in dieser Breite anzutreffende Potenzial sollten die Studierenden und die Absolventen der Fakultät nutzen. Profitieren Sie von den persönlichen Erfahrungen in Ihrer Fakultät und informieren Sie sich in der LL.M.-Sprechstunde über Ihre Möglichkeiten, ein Auslandsstudium und / oder einen promotionsbegleitenden Forschungsaufenthalt im Ausland zu realisieren.
Wählen Sie einen der nachfolgenden Ansprechpartner Ihren Beratungsinteressen entsprechend aus und vereinbaren Sie einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde. Wir freuen uns auf Sie!
Professor Dr. Katrin Gierhake, LL.M. (Nottingham)
Professor Gierhake ist Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie. Sie hat einen LL.M. in International Law mit den Schwerpunkten International Criminal Law, Human Rights Law und Theory of Public International Law an der University of Nottingham (Großbritannien) absolviert. Das dortige LL.M.-Programm ist eines der vielseitigsten im englischsprachigen Raum und zieht pro Jahr über 130 Studierende aus aller Welt an. Dem Jahr in England schloss sich ein mehrmonatiger Aufenthalt beim International Criminal Tribunal for the former Yugoslavia (Den Haag, Niederlande) an.
Professor Gierhake hat ihren Beratungsschwerpunkt im Bereich des Völker- und Völkerstrafrechts; sie kann dabei beratende Hilfestellung sowohl bei der Wahl des LL.M.-Programms als auch bei Interesse an Praktika im Bereich der Internationalen Strafgerichtsbarkeit geben.
Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Gierhake vereinbaren Sie unter: lehrstuhl.gierhake@ur.de
Professor Dr. Alexander Graser, LL.M. (Harvard)
Professor Graser ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Politik, insbesondere europäisches und internationales Recht sowie Rechtsvergleichung. Er hat seinen LL.M.-Abschluss im Jahr 1996/97 an der Harvard Law School gemacht. Im akademischen Jahr 1992/93 hat er am Corpus Christi College in Oxford studiert und dort ein Diploma in Legal Studies erworben. 2008 war er Resident Scholar am St. John’s College und Gast der University of Sydney School of Law. Er unterhält Forschungskontakte in unterschiedliche Regionen, darunter auch einige Länder Lateinamerikas, Asiens und Süd-afrika.
Professor Graser berät umfassend zu Auslandsforschungs- und Studienaufenthalten einschließlich der einschlägigen Finanzierungsmöglichkeiten.
Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Graser vereinbaren Sie unter: lehrstuhl.graser@ur.de
Professor Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale)
Professor Heese koordiniert das Projekt LL.M.-Sprechstunde. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht, Europäisches Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung.
Neben promotions- und habilitationsbegleitenden Forschungsaufenthalten an der Harvard Law School hat Professor Heese sein eigenes Auslands-Masterstudium in den Jahren 2008/2009 an der renommiertesten der U.S.-amerikanischen Elitefakultäten, der Yale Law School, absolviert. Seine Auslandsaufenthalte wurden durch zahlreiche in- und ausländische Stipendien gefördert, insbesondere durch Graduiertenstipendien des DAAD, der Studienstiftung des deutschen Volkes, der Zeit-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius sowie der Yale Law School.
Seit 2012 ist Professor Heese selbst Mitglied der Auswahlkommission zur Vergabe des LL.M.-Stipendiums des DAAD, mit dem die begabtesten deutschen Graduierten gefördert werden, um ein LL.M.-Studium in Nordamerika oder dem Vereinigten Königreich zu absolvieren.
Die Beratungsschwerpunkte von Professor Heese liegen in den Studienstandorten Nordamerika (USA, Kanada) und Vereinigtes Königreich und allgemein im Bereich der finanziellen Förderung.
Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Heese vereinbaren Sie unter: Lehrstuhl.Heese@ur.de
Professor Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard)
Professor Hellgardt ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Grundlagen des Rechts. Er hat ein Auslands-Masterstudium an der Harvard Law School absolviert und Forschungsaufenthalte in Oxford, Cambridge (UK) und an der Harvard Law School verbracht. Für seine Auslandsstudien und Forschungsaufenthalte erhielt Professor Hellgardt eine Vielzahl in- und ausländischer Stipendien.
Professor Hellgardt berät zu den Studienorten Nordamerika und England sowie zu Fragen der Finanzierung von Auslandsaufenthalten.
Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Hellgardt vereinbaren Sie unter: Lehrstuhl.Hellgardt@ur.de
Professor Dr. Carsten Herresthal, LL.M. (Duke)
Professor Herresthal ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie.
Er hat im Jahr 1998/1999 – gefördert durch den DAAD – ein Postgraduiertenstudium an der Duke University, School of Law (USA) absolviert. Im Anschluss legte er das bar exam in New York ab und erlangte er die Anwaltszulassung im Staat New York (attorney-at-law, N.Y.).
Professor Herresthal ist Vertrauensdozent der Studienstiftung des deutschen Volkes und verfügt über sehr umfangreiche Erfahrungen mit den Bewerbungsverfahren für Masterprogramme an amerikanischen Universitäten.
Die Beratungsschwerpunkte von Professor Herresthal liegen im Studienstandort Nordamerika, der Anwaltszulassung in den USA sowie im Bereich der finanziellen Förderung entsprechender Auslandsaufenthalte.
Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Herresthal vereinbaren Sie unter: Carsten.Herresthal@jura.uni-regensburg.de
Professor Dr. Martin Löhnig
Professor Löhnig ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte und Kirchenrecht. Er kooperiert er vor allem mit europäischen Universitäten, insbesondere in Italien, Spanien, Polen, Ungarn und Tschechien.
Der Beratungsschwerpunkt von Professor Löhnig liegt in den Studien- und Forschungsstandorten Italien/Spanien sowie östliches Mitteleuropa.
Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Löhnig vereinbaren Sie unter: martin.loehnig@ur.de
Professor Dr. Claudia Mayer, LL.M. (Chicago)
Professor Mayer ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht. Sie hat – gefördert durch das Programm Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre – im Jahr 2011/12 ein Postgraduiertenstudium an der Law School der University of Chicago (USA) absolviert und verfügt über zahlreiche Kontakte zu U.S.-amerikanischen Universitäten und Erfahrungen im Bewerbungsprozess.
Die Beratungsschwerpunkte von Professor Mayer liegen im Studienstandort Nordamerika sowie im Bereich der finanziellen Förderung entsprechender Auslandsaufenthalte.
Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Mayer vereinbaren Sie unter: claudia.mayer@ur.de
Professor Dr. Thorsten Kingreen
Professor Kingreen ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht. Er hat u. a. an der Université de Genève studiert und seine Wahlstation Referendariat an der Deutschen Botschaft in Tel Aviv verbracht.
Professor Kingreen verfügt vor allem über Kontakte nach Griechenland und hat 2014/2015 ein Forschungsjahr an der University of California (Berkeley) verbracht. Er unterhält dort insbesondere Kontakte mit dem dortigen Institute for European Studies (IES). Durch seine Initiative ist es gelungen, eine Partnerschaft der Universität Regensburg mit der Universität in Berkeley zu etablieren. Diese Partnerschaft ermöglicht Forschungsaufenthalte vorwiegend von Postgraduierten in Berkeley.
Die Beratungsschwerpunkte von Professor Kingreen liegen im Forschungsstandort Nordamerika.
Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Kühling vereinbaren Sie unter: Thorsten.Kingreen@jura.uni-regensburg.de
Professor Dr. Jürgen Kühling, LL.M. (Brüssel)
Professor Kühling ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht.
Neben eigenen Erfahrungen im Rahmen eines rechtstheoretischen LL.M.-Studiengangs in Brüssel mit einem Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes verfügt Professor Kühling über umfassende Forschungskontakte zu U.S.-amerikanischen Universitäten, insbesondere zur renommierten University of California, Berkeley und zu Universitäten in Chicago und Washington.
Die Beratungsschwerpunkte von Professor Kühling liegen im Forschungsstandort Nordamerika.
Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Kühling vereinbaren Sie unter: Juergen.Kuehling@jura.uni-regensburg.de
Professor Dr. Robert Uerpmann-Wittzack, Maîtrise en droit
Professor Uerpmann-Wittzack ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht.
Sein Auslandsstudium im südfranzösischen Aixen-Provence hat er mit der Maîtrise en droit, einem französischen Magistergrad, abgeschlossen. Heute kooperiert er vor allem mit europäischen Universitäten, namentlich in Frankreich und in Polen.
Der Beratungsschwerpunkt von Professor Uerpmann-Wittzack liegt im Studien- und Forschungsstandort Frankreich.
Einen Termin in der LL.M.-Sprechstunde von Professor Uerpmann-Wittzack vereinbaren Sie unter:
robert.uerpmann-wittzack@ur.de sowie in der regulären Sprechstunde.
Das Studium der Rechtswissenschaft ist nicht modularisiert, so dass es weder einen Modulkatalog noch festgelegte ECTS Punkte gibt. Daher ist eine automatische Erstellung eines sog. "Transcript of Records" nicht möglich sondern muss manuell erfolgen. Für den Fall, dass Sie ein entsprechendes Dokument in Englischer Sprache im Bewerbungsverfahren vorlegen müssen, ist unser Prüfungsamt Rechtswissenschaft die erste Anlaufstelle. Dort erhalten Sie eine komplette Übersicht aller Studienleistungen. Im Anschluss müssen Sie das Transcript beim International Office der UR beantragen. Dort reichen Sie die Leistungsübersicht nebst Examenszeugnis, Diplomurkunde und SP-Prüfungsbescheinigung ein (soweit bereits vorhanden). Für die erstmalige Erstellung wird ein kleiner Unkostenbeitrag in Höhe von 20,- € erhoben (Stand: Januar 2019).
Literatur zum LL.M.-Studium im Ausland existiert nicht in Hülle und Fülle. Vor allem auf diese Werke ist hinzuweisen:
In der Teilbibliothek Recht sind mehrere Exemplare beider Bücher vorhanden (Regal bei 31/PC 5700, Eingangsbereich vom Lesesaal Recht I). Zudem können die Bücher auch am Lehrstuhl von Professor Heese ausgeliehen werden. Die Bücher eignen sich für einen ersten Einstieg, können ein individuelles Beratungsgespräch aber nicht ersetzen.