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Promotion international

Die Universität Regensburg verleiht durch die Fakultät für Rechtswissenschaft den akademischen Grad eines Doktors der Rechte (Dr. jur.). Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Bewerber zum Promotionsverfahren zugelassen werden, die ein ausländisches juristisches Examen abgeschlossen haben.


Informationen zur Zulassung


Dient ein ausländischer Masterabschluss bzw. ein ausländisches juristisches Examen als Promotionsvoraussetzung, so müssen gute Kenntnisse der deutschen Sprache durch ein Sprachzertifikat der Stufe DSH-2, ein Goethe-Zertifikat C2, ein UNIcert®-Zertifikat Deutsch Stufe IV oder einen gleichwertigen Nachweis (§ 5 Abs. 3 der Promotionsordnung) nachgewiesen werden.

 Von dieser Voraussetzung sind jene Bewerber befreit,

a) die einen inländischen rechtswissenschaftlichen Masterstudiengang abgelegt haben ODER

b) zu deren Gunsten zwei Mitglieder des Lehrkörpers erklären, dass sie bereit sind, das Promotionsvorhaben auch dann zu betreuen, wenn die Dissertation und die mündliche Prüfung in einer Fremdsprache verfasst bzw. abgelegt werden

Informationen, Formulare und die Promotionsordnung finden Sie hier...


  1. Fakultäten

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