Studierende, welche die Erste Juristische Staatsprüfung in Bayern ablegen wollen, müssen insgesamt drei Monate praktische Studienzeit absolvieren. Die Praktische Studienzeit kann auch im Ausland bei geeigneten Stellen abgeleistet werden.
Grundsätzlich muss das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) stattfinden. Schließt sich eine praktische Studienzeit jedoch unmittelbar an ein Auslandsstudium an, für seitens der bayerischen Universität eine Beurlaubung erfolgt ist, kann auf die vorlesungsfreien Zeiten der ausländischen Universität abgestellt werden.
Praktikumsplätze findet man zumeist über Karriereportale im In- und Ausland. Je nach Region gibt es auch speziellere Angebote, hier ein Beispiel unserer tschechischen Partner: www.internship.muni.cz
Die Universität Regensburg kann Studierendenpraktika in Europa (ERASMUS+ Teilnahmeländer) mit einem monatlichen Zuschuss fördern.
Kriterien für eine Förderung sind:
- Mindestdauer von 60 Tagen (2 volle Monate)
- Vollzeitpraktikum (mind. 35h/Woche)
- Bezug des Praktikums zum Studium an der UR
- Selbstständige Suche der Praktikumsstelle
Bewerbungen werden laufend entgegen genommen (bis 4 Wochen vor Praktikumsbeginn).
Interessierte finden weitere Infos unter (-->)
Im Rahmen von PROMOS können u.a. selbstorganisierte Studierendenpraktika in außereuropäischen Zielländern, in Nicht-EU-Ländern und in der Schweiz gefördert werden.
Kriterien für eine Förderung sind:
- Praktikumsdauer: mind. 6 Wochen bis max. 6 Monate
- Teilnehmer/innen müssen auch während des gesamten Aufenthalts an der UR immatrikuliert sein
Interessierte finden weitere Infos unter (-->)
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet für selbst organisierte Praktika Förderungen an, wenn die Praktikumsinstitution bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
Daneben gibt es auch noch eine Reihe anderer Organisationen, die Praktikumsvorhaben weltweit unterstützen.
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