Kann ein Instrument des kollektiven Rechtsschutzes - wie die Musterfeststellungsklage - zu einer Entlastung der Justiz von Massenverfahren führen? Und wenn ja, wie? Professor Heese fordert im Interview im ARD/ZDF Mittagsmagazin v. 16.5.2023, in SWR Aktuell v. 16.5.2023 und auf tagesschau.de erneut eine Abkehr vom Verbandsklagemonopol mit opt-in und die Einführung von Gruppenklagen mit opt-out nach U.S.-amerikanischem Vorbild. "Überlastung der Justiz wie bei Diesel-Klagen jederzeit wieder möglich", tagesschau.de v. 16.5.2023.
Mit drei Urteilen v. 14.7.2022 hat sich der EuGH abermals zum Volkswagen-Dieselskandal geäußert. Dieses mal ging es um ein sogenanntes Thermofenster, eine Abschalteinrichtung, die Volkswagen in sein Software-Update eingebaut hatte. Mit diesem Update sollte die ursprüngliche "Schummelsoftware" beseitigt werden, durch die der Abgasskandal im Jahr 2015 öffentlich wurde. Nach den neuen Entscheidungen des EuGH ist nun geklärt: Im Wege des Software-Updates wurde nur eine unzulässige Abschalteinrichtung durch eine andere ersetzt. Denn das Thermofenster ist, so der EuGH, „jedenfalls unzulässig“, weil die Abgasrückführung in diesem konkreten Fall praktisch während des überwiegenden Teils des Jahres verringert wird. Eine voll wirksame Rückführung der Abgase findet nämlich nach den Feststellungen der vorlegenden Gerichte nur bei einer Außentemperatur zwischen 15 und 33 Grad Celsius statt. In einem Interview mit Bayern 2 - radioWelt v. 14.7.2022 spricht Professor Heese über die Bedeutung und einige naheliegende Konsequenzen der neuen EuGH-Entscheidungen.
Keine Impfpflicht an deutschen Hochschulen? In den USA wird die in Deutschland im Keim erstickte Diskussion nicht nur längst geführt. Die Zahl der (staatlichen und privaten) Hochschulen, die ab Herbst 2021 eine vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht planen und die gleichzeitig ihre Studierenden wie auch ihr (nicht-)wissenschaftliches Personal – unter Berücksichtigung medizinisch und religiös begründeter Vorbehalte – dazu verpflichten, sich gegen COVID impfen zu lassen, nahm in den letzten Wochen sprunghaft zu. Hierzu zählen neben dem Massachusetts Institute of Technology auch die bildungspolitisch den Takt vorgebenden Eliteuniversitäten Yale, Harvard und Stanford. Noch nicht zur Pflicht entschlossenen Hochschulen erarbeiten einstweilen umfangreiche Aufklärungs- und Anreizkonzepte, vgl. z.B. die Verlosung kostenloser Studienplätze durch den Staat New York. Professor Heese hält die von der deutschen Bildungspolitik für den kommenden Herbst angestrebte Rückkehr der Hochschulen "in den Normalbetrieb" für wünschenswert aber unrealistisch - und wagt einen Blick in die Kristallkugel im NJW Editorial Heft 23/2021.
Ob Facebook, Google oder Uber: In den USA zwingen immer mehr Firmen ihre Mitarbeiter zur Coronaimpfung. Der Rechtsprofessor Michael Heese erklärt, warum das in Deutschland schwierig wäre.
»Die Impfpflicht könnte das entscheidende Mittel zur Rückkehr in die Normalität sein«. Ein Interview von Markus Dettmer, DER SPIEGEL v. 31.7.2021.
Zur beginnenden Verbreitung bereichsspezifischer Impfpflichten im europäischen Binnenmarkt s. Corona in Europa, Wo gibt es schon eine Impfpflicht?, DER SPIEGEL v. 15.7.2021 sowie zur Gruppe der Lehrer in Italien FAZ v. 23.7.2021.
Zur aktuellen Impfpflichtendiskussion und zur Impfverweigerung eines prominenten Wirtschaftspolitikers s. auch das lesenswerte Interview des Verhaltensökonomen Armin Falk: "Klappe halten, impfen lassen", FAZ v. 30.7.2021.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 7.7.2021 vor dem OLG Stuttgart eine erste Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht. Anlass der Verbandsklage seien zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes von Mercedes GLC- und GLK-Fahrzeugmodellen mit dem Motortyp OM 651 aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen, vgl. VZBV, PM v. 7.7.2021.
Christina Kunkel spricht mit Professor Heese und beleuchtet die Hintergründe der Musterfeststellungsklage: "Das steckt hinter der Sammelklage gegen Daimler. Im Fall VW haben die Verbraucherzentralen für Zehntausende Dieselfahrer Entschädigungen erstritten. Jetzt geht es um Mercedes-Modelle. Doch diesmal ist die Lage juristisch komplizierter", Süddeutsche Zeitung v. 7.7.2021.
Zur zweiten Diesel-Klagewelle und den sich im Besonderen auch bei Verfahren gegen die Daimler AG stellenden Problemen s. bereits eingehend Heese, Sachaufklärung im Dieselskandal - Probleme und Abhilfen, NJW 2021, 887-893.
Am Mittwoch, 7. Juli 2021 sprach DR. ROLAND VOGL, Executive Director of CodeX - the Stanford Center for Legal Informatics und Executive Director of the Stanford Program in Law, Science and Technology, Stanford Law School, USA, über die Legal Tech-Industrie im Silicon Valley.
Die Vortragsveranstaltung war Bestandteil unserer Reihe "Law & Society", die im SS 2021 unter dem Oberthema "Legal Tech" steht. Wir wollen regelmäßig aktuelle gesellschaftlich und politisch relevante Themen und ihre Bedeutung für das Recht beleuchten und diskutieren. Hierzu veranstaltet der Lehrstuhl Vortragsabende und Workshops mit nationalen und internationalen Gästen aus Wissenschaft und Praxis.
Die Veranstaltungs-Webseite von UR Law & Society ist auch abrufbar unter: go.uni-regensburg.de/lawsociety
"Die Musterfeststellungsklage hat die Erwartungen nicht erfüllt. Dennoch sorgen Massenklagen für einen Umbruch. Treiber sind Legal Techs, Prozessfinanzierer und spezialisierte US-Kanzleien." Volker Votsmeier spricht mit Professor Heese über die aktuellen Entwicklungen bei der Rechtsdurchsetzung im Bereich von Massenhaftungsfällen: Massenklagen - Neue Anbieter und neue Gesetze mischen den Rechtsmarkt auf, Handelsblatt v. 26.6.2021.
Zur Mär von der "Klageindustrie" s. bereits Heese, NJW-Editorial 9/2021: "Und wer ... eine 'Industrie' am Werk sieht, der diskreditiert nicht nur ein legitimes Ersuchen um Rechtsschutz, sondern verwechselt Ursache und Wirkung."
Der Dieselskandal und das deutsche Deliktsrecht: Fallstudien an ausgewählten Entscheidungen.
Der Dieselskandal ist nicht nur der größte Unternehmensskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte. Er hat aufgrund seiner rechtlichen Lage im Delikts- und Schadensrecht auch erhebliche Examensrelevanz. Im Rahmen eines Proseminars haben wir knapp 50 zentrale (höchstrichterliche) (Leit-)Entscheidungen zum Dieselskandal analysiert und den examensrelevanten Stoff der Entscheidungen herausgearbeitet.
Professor Heese nimmt zu der aktuellen rechtspolitischen Debatte über ein proaktives Verbot von "Privilegien" für Geimpfte durch private Leistungsanbieter Stellung. Gastbeitrag im Handelsblatt v. 12.1.2021 (online und print).
Am Mittwoch, 9. Juni 2021 sprach DR. SVEN BODE, Gründer von Flightright, dem Marktführer bei der Durchsetzung von Fluggastrechten und Geschäftsführer der financialright GmbH, Betreiber des Verbraucherportals myRight über die Erfahrungen eines deutschen Legal Tech-Pioniers im Rahmen eines öffentlichen Zoom Webinars.
Die Vortragsveranstaltung war Bestandteil unserer Reihe "Law & Society", die im SS 2021 unter dem Oberthema "Legal Tech" steht. Wir wollen regelmäßig aktuelle gesellschaftlich und politisch relevante Themen und ihre Bedeutung für das Recht beleuchten und diskutieren. Hierzu veranstaltet der Lehrstuhl Vortragsabende und Workshops mit nationalen und internationalen Gästen aus Wissenschaft und Praxis.
Die Veranstaltungs-Webseite von UR Law & Society ist auch abrufbar unter: go.uni-regensburg.de/lawsociety
Unter dem Label "Law & Society" wollen wir regelmäßig aktuelle gesellschaftlich und politisch relevante Themen und ihre Bedeutung für das Recht beleuchten und diskutieren. Hierzu veranstaltet der Lehrstuhl Vortragsabende und Workshops mit nationalen und internationalen Gästen aus Wissenschaft und Praxis.
Das SS 2021 steht unter dem Oberthema "Legal Tech". Hierzu veranstaltet der Lehrstuhl eine aus drei Einheiten bestehende Lecture Series, die - pandemiebedingt - online stattfindet. Die Teilnahme steht interessierten Zuhörern bundesweit offen.
Die Veranstaltungs-Webseite von UR Law & Society ist auch abrufbar unter: https://go.uni-regensburg.de/lawsociety
Was ist Legal Tech? Auftaktveranstaltung mit DIRK HARTUNG, Executive Director of Legal Technology, Bucerius Law School, Hamburg .
Die Veranstaltung fand statt am Mittwoch, 28. April 2021, als öffentliches Zoom Webinar. Die Vortragspräsentation und das Vortragsmanuskript von Dirk Hartung mit vielen weiterführenden Hinweisen, Quellen und Weblinks stehen zum Download bereit. Hingewiesen sei auch auf die Möglichkeit der Teilnahme an den am 29. April 2021 beginnenden Bucerius Legal Tech Essentials 2021.
Corona-Impfprivilegien - Freiheit aus der Spritze: Falls Geimpfte nicht mehr ansteckend sind, kann der Staat kaum noch in ihre Grundrechte eingreifen. Privatunternehmen können sowieso privilegieren. Von Heinrich Wefing im Interview mit Professor Heese in Zeit Online. v. 9.1.2021.
Das KBA hatte gegen Daimler wegen verschiedener Abschaltvorrichtungen Rückrufanordungen erlassen. Die dagegen von Daimler eingelegten Widersprüche hat die Behörde nun zurückgewiesen. Daimler prüft den Klageweg. Professor Heese spricht im Interview mit dem BR darüber, welche Bedeutung die Widerspruchszurückweisung für die zivilrechtlichen Haftungsklagen haben kann, vgl. Tagesschau v.5.2.2021, Rückschlag für Daimler: Widerspruch gegen Rückrufe abgelehnt.
Ein Doktorandenseminar unter "Corona-Bedingungen" ist nicht optimal - aber auch das hat funktioniert. Im Sommer setzen wir uns auf den Campus!
Bekommt eine Verkäuferin den Kaufpreis, wenn sie ein Buch an die frühere Eigentümerin verkauft? Eigentlich nicht, so jedenfalls schon das Reichsgericht. Der Sachverhalt, der dem Regensburger Lokalentscheid des ELSA Deutschland Moot Court (EDMC) 2021 zugrunde lag, war allerdings komplizierter. Schließlich war die Herkunft des Buchs zwischen den Parteien umstritten und auch eine Ersitzung durch die Verkäuferin stand im Raum. Anna Gmehling und Elina Mayer konnten den Lokalentscheid als Klägerinvertreter am Mittwoch, dem 13. Januar 2021, für sich entscheiden. Aber auch Sarah Pommer und Sophie Bittl, die die Beklagte vertraten, haben sich gut geschlagen.
Die simulierte Gerichtsverhandlung wurde pandemiebedingt erstmals online via Zoom ausgetragen. Rund 150 Zuschauer verfolgten den Zivilprozess an ihren heimischen Bildschirmen, in dem vier Jurastudentinnen in der Rolle als Rechtsanwältinnen für die Interessen ihrer fiktiven Mandantschaft kämpften. Wie schon im vergangenen Jahr haben RA Dr. Georg Graml, Prof. Dr. Michael Heese und Prof. Dr. Claudia Mayer die Klage mit den Teilnehmerinnen verhandelt und im Anschluss die Siegerinnen des Wettbewerbs gekürt.
Der ELSA Deutschland Moot Court (EDMC) ist die größte bundesweite Prozesssimulation im Zivilrecht und wird von der juristischen Studierendenvereinigung ELSA e.V. organisiert. Nach dem Sieg im Regensburger Lokalentscheid werden die Gewinnerinnen nun in einem Regionalentscheid gegen Teams anderer Universitäten antreten. Dabei haben sie die Chance, sich für das Finale am Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu qualifizieren.
Veranstaltungen wie der ELSA Deutschland Moot Court ermöglichen Jurastudierenden, notwendige Schlüsselqualifikationen zu üben und Einblicke in die Berufspraxis zu erhalten. Nikolaus Schröder (Lehrstuhl Professor Heese) und Johannes Weber (Ausbildungszentrum REGINA) haben die Teilnehmerinnen für das Auftreten vor Gericht und das Verfassen eines anwaltlichen Schriftsatzes vorbereitet.
Übrigens: Das Gewinner-Team Regensburg hat im Anschluss den gesamten Wettbewerb gewonnen und war am 9. Juli 2021 auch beim Bundesentscheid am BGH siegreich!
Es kam, wie es kommen musste: Mit Urteil vom 17. Dezember 2020 in der Rechtssache C-693/18 – Procureur de la République / Volkswagen AG ist der EuGH dem Votum der Generalanwältin gefolgt und hat die von Volkswagen im Motor EA 189 verbaute Abschaltvorrichtung sowie (obiter) die meisten weiteren aktuell am Markt verwendeten Abschaltvorrichtungen für illegal erklärt, vgl. EuGH, Urt. v. 17.12.2020 - C 693/18, BeckRS 2020, 35477 (deutsche Sprachfassung).
Eine Abschaltvorrichtung ist, so der EuGH, nur gerechtfertigt um "den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen". Dabei seien "nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, geeignet, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen". Denn "[d]as in der Verordnung aufgestellte Verbot würde [...] seiner Substanz entleert und jeder praktischen Wirksamkeit beraubt, wenn es möglich wäre, auf unzulässige Abschalteinrichtungen allein mit dem Ziel zurückzugreifen, den Motor vor Verschmutzung und Verschleiß zu bewahren.", vgl. Pressemitteilung des EuGH.
Professor Heese spricht im Interview mit der Süddeutschen Zeitung darüber, was das Diesel-Urteil für Autobesitzer und Hersteller bedeutet, vgl. Süddeutsche Zeitung (online v. 17.12.2020 und print v. 18.12.2020).
"Klagewelle an deutschen Gerichten: Fünf Jahre nach Beginn des Diesel-Abgas-Skandals wird die Justiz nach wie vor mit Dieselklagen überschwemmt. Tausende Verfahren sind an deutschen Gerichten anhängig, trotz der Vergleiche aus der Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen. Eine regelrechte Klageflut hat die deutschen Gerichte erreicht. Mit gravierenden Folgen".
Professor Heese fordert im Interview den Ausbau von Gruppenklageverfahren - auch und gerade aus Gründen der Prozessökonomie und zur Schonung staatlicher Ressourcen: Interview für ARD plusminus, Sendung v. 11.11.2020 und für BR Rundschau, Sendung v. 16.11.2020.
"(Wenigstens) drei gute Gründe für effektiven kollektiven Rechtsschutz": (1) Justizgewährleistung und wirkungsvoller Rechtsschutz, (2) Ordnungspolitik und Verhaltensprävention sowie (3) Prozessökonomie und Schonung staatlicher Ressourcen. Hierzu eingehender Heese, Die Musterfeststellungsklage und der Dieselskandal - Stationen auf dem langen deutschen Weg in die prozessuale Moderne, JZ 2019, 429.
Die Corona-Pandemie hat die Universitäten zur verstärkten Nutzung digitaler Lehrformate gezwungen. Das hat nicht nur Nachteile, sondern auch viele Vorteile. Vorlesungen können zu jeder beliebigen Zeit erstmals oder auch nochmals "konsumiert" werden. Ausfalltermine durch Feiertage, durch anderweitige dienstliche Verpflichtungen oder durch Krankheit können durch Konserven ersetzt werden.
In der neuen Rubrik Lehre-Mediathek finden Regensburger Studierende digitale Lehrformate des Lehrstuhls, die über die Mediathek der Universität zur Verfügung gestellt werden. Die Vorlesung ZPO I, Erkenntnisverfahren ist in 28 Folgen, die Vorlesung ZPO II, Zwangsvollsreckungsrecht in 16 Folgen vollständig eingestellt worden.
Votsmeier, Bender, Keuchel: "Bastion Braunschweig fällt - VW drohen weitere dreistellige Millionenkosten: Vor Braunschweiger Gerichten verteidigte sich VW stets erfolgreich gegen klagende Dieselkunden. Nach dem BGH-Urteil, das ihnen Schadensersatz zuspricht, dürfte sich das ändern". Interview im Handelsblatt v. 24.6.2020.
Nach beinahe fünf Jahren gibt es ein höchstrichterliches Urteil im Dieselskandal. Rechtswissenschaftler Michael Heese über Prozesstaktik, Lobbyismus und Martin Winterkorn. Interview in Südeutsche Zeitung (Printausgabe und www.sueddeutsche.de), 26./27.5.2020.
Der VI. Zivilsenat des BGH hat die Volkswagen AG in einem Grundsatzurteil wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gem. § 826 BGB zu Schadensersatz verurteilt, vgl. Urt. v. 25.5.2020 - VI ZR 252/19, BeckRS 2020, 10555 = juris und Pressemitteilung des BGH. Für die Urteilsverkündung wurde Medienöffentlichkeit zugelassen; vgl. den ARD-Mitschnitt.
Professor Heese hatte die Aufarbeitung des Dieselskandals mit zahlreichen Fachveröffentlichungen begleitet und die Entwicklung der Rechtsprechung im Wege eines rechtstatsächlichen Forschungsprojekts „Dieselskandal“ sichtbar gemacht.
Den Verkündungstermin am BGH hat er mit verschiedenen Interviews in den Medien begleitet:
Aus Anlass aktueller Bemühungen verschiedener Lobbygruppen zur Verhinderung eines Gesetzgebungsvorhabens ermutigen Professor Heese (Regensburg) und Professor Lobinger (Heidelberg) den Gesetzgeber: Schaffen Sie bitte die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung ab!
Offener Brief Professor Heese und offener Brief Professor Lobinger an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, den Rechtsausschuss von Bundestag und Bundesrat sowie den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU Fraktion zur BR-Drucks. 20/21B v. 12.2.2021 (vgl. nachfolgend BT-Drucks. 19/26828 v. 19.2.2021, S. 251 . Vgl. hierzu nun abermals Lobinger, Das Eigentor der juristischen Fakultäten, FAZ v. 14.5.2021.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die von der Justizministerkonferenz geforderte und vom Bundesrat beantragte Abschaffung der Gesamtnote im Gesetzgebungsverfahren dennoch gestrichen, vgl. BT-Drucks. 19/30503, S. 15. Der Gesetzgeber hat damit erneut die Chance vertan, den Fehlentwicklungen im Hinblick auf das Gebot der Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen und der Leistungsbewertung in den juristischen Prüfungen entgegenzutreten.
Vergleichsverhandlungen zwischen VW und dem Klägerverband waren vorerst gescheitert. VW wollte stattdessen einen erheblichen Anteil der angemeldeten Verbraucher mit selbst administrierten Individualvergleichen aus der Musterfeststellungsklage herauskaufen.
Professor Heese weist im NJW-Editorial Heft 20/2020 darauf hin, dass derartige individuelle Vergleichsverhandlungen oder -abwicklungen die Position aller Anmelder schwächen und die Funktion kollektiver Rechtsdurchsetzung gefährden. Der Gesetzgeber hat das nicht bedacht. Möglichkeiten und Grenzen von Individualvergleichen im Schatten der Musterklage sind unklar. Die Interessen der Verbraucher dürften auch angesichts anstehender Entscheidungen von BGH und EuGH jedenfalls eher innerhalb des Verfahrens gewahrt werden. Es ist richtig, dass VW und VZBV die Gespräche nun zumindest vor dem Güterichter wieder aufnehmen!
Das literarische Quartett traf sich am Donnerstag, dem 30. Januar 2020, zum viertem Mal und wieder im Haus der Begegnung. Der Vortragsraum der Universität war mit mehr als 90 Gästen bis auf den letzten Platz gefüllt. Auch dieses Mal wurden vier Bücher der Gegenwartsliteratur vorgestellt und mit dem Publikum diskutiert. Die Teilnehmer des Quartetts haben sich besonders gefreut, dass die Veranstaltung inzwischen auch in der Stadtbevölkerung große Resonanz findet.
Von „arg langweilig“ bis zu „Wahnsinnsbuch“ - Viertes Literarischen Quartett mit Lehrenden und Studierenden der Universität Regensburg. Vgl. hierzu die Pressemitteilung der Universität und die Mittelbayerische v. 27.1.2020.
Sie studieren an der Universität Regensburg und haben Interesse, selbst einmal ein Buch vorzustellen und mitzudiskutieren? Dann bewerben Sie sich JEDERZEIT per E-Mail an: achtung.literatur[at]ur.de
Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Achtung - Literatur!"
Veranstalter: Prof. Dr. Michael Heese und Prof. Dr. Tonio Walter
Unternehmenshaftung, Unternehmensmoral und Ethos in den Rechtswissenschaften - Ein Interview mit Prof. Dr. Michael Heese zum VW-Dieselskandal.
Eine ausführlichere Version dieses Interviews steht zum Download im PDF-Format bereit. Darin wird die Rolle der Rechtswissenschaft im Dieselskandal im Hinblick auf das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit und die transparente Offenlegung von Interessenkonflikten noch eingehender thematisiert: Interview im PDF-Format.
Das Handelsblatt berichtet über einen (untauglichen) Versuch der Volkswagen AG, die unabhängigen wissenschaftlichen Arbeiten von Professor Heese zum VW-Dieselskandal zu diskreditieren. Der Beitrag zeigt zudem auf, dass das wissenschaftliche Ethos in den Rechtswissenschaften bisweilen auf der Strecke bleibt, wenn Privatgutachten von Rechtsprofessoren ohne transparante Offenlegung der gutachterlichen Vorbefassung zum Gegenstand "wissenschaftlicher" Publikationen gemacht werden, vgl. "VW und die Wissenschaft: Unklare Verhältnisse bei der Aufklärung des Dieselskandals", Handelsblatt (Printausgabe und www.handelsblatt.com v. 7.11.2019). Vgl. zum Thema bereits Gnirke, Windige Helfer, Der Spiegel, Heft 15/2019, S. 68 f. und www.spiegel.de sowie Heese, Was der Dieselskandal über die Rechtsdurchsetzung, deren Protagonisten und die Funktion des Privatrechts verrät, NZV 2019, 273, 276 f.
Tonio Walter, Mitbegründer und ständiges Mitglied des literarischen Quartetts "Achtung - Literatur!", stellte am 10. Dezember 2019 auf der Präsentationfläche der Universitätsbibliothek seinen neuesten Roman vor: "Vollbefriedigend".
Die Lesung aus dem neuen Roman wurde begleitet von einem Zwiegespräch mit Michael Heese und einer Diskussion mit dem Publikum. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Universität Regensburg: "Literarisches Schreiben als Akt der Befreiung aus der festen Umklammerung der Gesetzestexte und Paragraphen".
In der Musterfeststellungsklage gegen VW ist der erste mündliche Verhandlungstermin für den 30. September 2019 anberaumt. Professor Heese weist im NJW-Editorial Heft 39/2019 auf die dadurch bestehenden Risiken für die 427.000 angemeldeten Verbraucher sowie auf die Vorzüge eines Austritts aus dem Sammelverfahren und der Erhebung einer Individualklage hin. Der Umstand, dass die Individualklage dem Musterfeststellungsverfahren nach dem Stand der Dinge überlegen erscheint, macht nochmals deutlich, dass der von den Gerichten bisher mehrheitlich in Abzug gebrachte Nutzungsersatz zugunsten der Hersteller rechtlich nicht haltbar ist.
Der Lehrstuhl ist auch in diesem Jahr wieder fast geschlossen zum REWAG Firmenlauf angetreten. Das beste Herrenteam der Fakultät erreichte von 313 Teams den 49. Platz und das beste Damenteam den 14. Platz von 198 Teams. Aber was das allerwichtigste ist, alle haben das Ziel erreicht - sogar Professor Heese. Weitere Eindrücke von der Veranstaltung unter "Mitarbeiter - Aktivitäten"
Der Dieselskandal stellt die deutsche Rechtsordnung auf eine Belastungsprobe. Nachdem die Leistungsgrenzen des Zivilprozessrechts deutlich geworden sind, nähert sich die zivilrechtliche Seite der Herstellerhaftung langsam aber sicher ihrem grande finale. Der VI. Zivilsenat des BGH dürfte bald zu klären haben, ob das deutsche Deliktsrecht Zähne hat oder ob es nur ein Papiertiger ist. In der Zwischenzeit setzt nicht nur die Braunschweiger Ziviljustiz ihren Blindflug fort. Auch einzelne Vertreter der Zivilrechtswissenschaft stellen ein unzutreffendes Bild der Lage vor den Gerichten dar und versuchen im Auftrag der Hersteller Zweifel zu säen, wo für solche tatsächlich kein Raum ist. Zum Zustand der Rechtsdurchsetzung, zur Rolle ihrer Protagonisten und zur Funktion des Privatrechts lassen sich aus dem Dieselskandal schon heute zentrale Einsichten gewinnen.
In der Dogmatik der Vorteilsausgleichung ist der Präventionsgedanke längst etabliert, auch wenn er in der für die Rechtsanwendung zentralen Fallgruppenbildung der Kommentarliteratur noch nicht hinreichend Abbildung gefunden hat. Vorteile, durch die ein starker Anreiz entsteht, die Rechtsverletzung gleichwohl zu begehen und / oder die Anspruchserfüllung ungehörig zu verzögern, sind auf den Schaden grundsätzlich nicht anzurechnen.
Bei der Herstellerhaftung im Dieselskandal gebietet die Präventionsfunktion des Haftungsrechts unter beiden Gesichtspunkten ein Absehen von der Vorteilsausgleichung. Auf die Schadensersatzansprüche der Käufer aus § 826 BGB sind Nutzungen zugunsten der Hersteller schadensmindernd nicht anzurechnen. Die dadurch zwangsläufige Bereicherung der Käufer ist aus besseren Wertungsgründen hinzunehmen; von einem Strafschadensersatz kann insoweit jedenfalls keine Rede sein. Die in der Instanzrechtsprechung bisher verbreitete Gegenansicht „widerspricht dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht“ aus § 826 BGB, weil sie die geschädigten Käufer „unzumutbar belastet“ und die Hersteller der manipulierten Fahrzeuge „unbillig begünstigt“.
Der Gesetzgeber hat auf den Dieselskandal hin zum 1. November 2018 ein allgemeines Instrument des kollektiven Rechtsschutzes eingeführt. Das Musterfeststellungsverfahren gegen die Volkswagen AG mit mehr als 400.000 Beteiligten wird sogleich zum Lackmustest. Der Beitrag stellt das neue Verfahren im Kontext des Dieselskandals vor und skizziert die parallelen Entwicklungen im europäischen Zivilprozessrecht. Die gewollt halbherzige Reform verdient keinen Beifall. Der kollektive Rechtsschutz bleibt weiterhin das Stiefkind des deutschen Zivilprozessrechts und der Reformstau besteht sowohl bei der kollektiven als auch bei der individuellen Rechtsdurchsetzung fort.
Während die U.S.-amerikanischen Käufer von manipulierten VW-Diesel-Kraftfahrzeugen mit dem in Kalifornien zustande gebrachten Volkswagen Class Settlement Program in weitem Umfang entschädigt wurden, ist der Dieselskandal für die deutsche (Zivil-)Rechtsordnung längst zu einer Belastungsprobe geworden. Der Grund dafür liegt in erheblichen Unzulänglichkeiten des deutschen Zivilprozessrechts, durch die längst überfällige Grundsatzentscheidungen hinausgezögert werden. Dabei liegt die Haftung der Hersteller (auch) nach deutschem Recht auf der Hand. Eine Fallstudie soll das verdeutlichen.
Professor Heese ist der Auffassung, dass die Hersteller der manipulierten Fahrzeuge den Käufern jedenfalls aus § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung auf Schadensersatz haften. Der Anspruch richtet sich der Höhe nach auf Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe des Fahrzeugs; eine Anrechnung von Nutzungen im Wege der Vorteilsausgleichung hat nach Auffassung von Professor Heese - entgegen der aktuellen überwiegenden Instanzrechtsprechung - aus besseren Wertungsgründen zu unterbleiben.
Anlässlich des Inkraftretens des Gesetzes zur Verbrauchermusterfeststellungsklage kritisiert Professor Heese im NJW-Editorial Heft 49/2018 den gegenwärtigen Umgang mit dem Thema Verbraucherschutz im Zivilprozessrecht und fordert eine Stärkung des Individualrechtsschutzes für Verbraucher.
Der BGH hat entschieden, dass mittels einer Dashcam aus einem PKW während der Fahrt gemachte Videoaufzeichnungen auch dann im Zivilprozess verwertbar sein können, wenn der Aufzeichnungsvorgang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften unvereinbar war. Professor Dr. Michael Heese (JZ 2018, 942) widerspricht dem Urteil im Ergebnis und kritisiert die Begründung des Senats, der generalpräventive Erwägungen im Zivilprozess ablehnt und damit die Steuerungswirkung seiner Entscheidung und die Verantwortung der gesamten Rechtsordnung für die Gewährleistung verfassungsrechtlich geschützter Interessen verkenne.
Eine das Urteil des BGH befürwortende Besprechung von Professor Dr. Dr. h.c. Ekkehard Schumann erschien unlängst in JURA 2019, 3-14.
Die EU-Kommission hat den Entwurf einer ersten Richtlinie zur Harmonisierung des Insolvenzrechts vorgelegt. Damit bezieht die EU-Kommission einmal mehr Stellung zum Wettbewerb der Rechtsordnungen, von dem das Insolvenzrecht längst nicht mehr unberührt bleibt. Nur geht es auch hier in Wahrheit weniger um einen europäischen, denn um einen transatlantischen Wettbewerb der Rechtsordnungen, durch den die wirtschaftspolitische Grundverfassung in Deutschland und Europa zunehmend in Frage gestellt wird. Der vorliegende Beitrag geht der Funktion des Insolvenzrechts auf den Grund, er entlarvt den aktuellen Reformvorstoß als den Versuch der Übernahme verfehlter Grundwertungen des U.S.-amerikanischen Wirtschaftsrechts und zieht eine rote Linie, die der deutsche Gesetzgeber aufgreifen und im europäischen Rechtssetzungsprozess verteidigen sollte.
Bei der Abhandlung handelt es sich um eine wesentlich erweiterte und aktualisierte Fassung des Vortrags, den der Verfasser am 21.11.2017 vor der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e.V. gehalten hat. Die Vortragsfassung wurde in JZ 2018, 179 veröffentlicht.
The European Commission has produced a proposal for a directive on preventive restructuring frameworks. In doing so, it has once again taken a stand against competition in legal systems, which has affected insolvency law for some time now. However, in reality this competition is more of a transatlantic phenomenon than a European one, which has increasingly called Germany’s and Europe’s politico-economic foundations into question. This study examines the function of insolvency law, exposes the current push for reforms as an attempt to adopt flawed fundamental values from US commercial law and calls upon German legislators to take a hand in the process of European legislation.
Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf zur Harmonisierung des Insolvenzrechts vorgelegt. Die Tragweite und die Auswirkungen dieser aktuellen Reformbestrebungen für die wirtschaftspolitische Grundverfassung in Deutschland und Europa werden gegenwärtig unterschätzt. Der vorliegende Beitrag zieht eine rote Linie, die der deutsche Gesetzgeber aufgreifen und in den europäischen Rechtssetzungsprozess einbringen sollte. Der Beitrag beruht auf einem am 21. November 2017 vor der Juristischen Studiengesellschaft Regensburg e. V. gehaltenen Vortrag.
In den vergangenen Monaten ist unter der gemeinsamen Koordination von Professor Heese und Christoph Gailer der Studiengangsfilm der Fakultät für Rechtswissenschaft entstanden. Herzlicher Dank an alle, die mitgewirkt und sich für das Projekt engagiert haben! Ein besonderer Dank gilt dabei Michael Basche für die fachkundige Beratung und die Anfertigung von Filmmitschnitten bei Sonderveranstaltungen. Das Ergebnis können Sie hier sehen:
Eindrücke von den Dreharbeiten:
Am Dienstag, den 13. November 2018, empfing die Regensburger Fakultät Vertreter des Hastings College of the Law, San Francisco. Chancellor & Dean Professor David Faigman hielt unter dem Titel "Constitutional Law in the Age of Trump" einen spannenden Vortrag zur den aktuellen Herausforderungen der Trump-Präsidentschaft für das U.S.-amerikanische Verfassungsrecht. Assistant Dean June Sakamoto stellte unseren Studierenden das LL.M.-Programm des Hastings College vor. Herzlichen Dank an alle, die gekommen sind!
Zum Wintersemester 2018/2019 startet das Projekt "LL.M.-Sprechstunde" an der Fakultät. Informationen hierzu finden Sie in der entsprechenden Rubrik sowie umfangreicher auf der Webseite der Fakultät.
Am 13. Dezember 2017 fand um 18 Uhr in H25 die Regensburger Lokalrunde des zivilrechtlichen ELSA Deutschland Moot Court statt. Professor Heese wirkte auf der Richterbank mit.
In der Fortwirkung vorinsolvenzlicher Schiedsvereinbarungen kommt die allgemeine Vereinbarkeit von Insolvenz- und Schiedsverfahren zum Ausdruck. Die Bindungsgrenzen solcher Schiedsvereinbarungen, die Lösungsmöglichkeiten für den Insolvenzverwalter und die Diskussion um die Ablehnung der objektiven Schiedsfähigkeit im Einzelfall stehen dagegen sinnbildlich für die zwischen beiden Verfahren schwelenden Konflikte. Der Beitrag behandelt ein viel diskutiertes Schnittstellenthema, das angesichts nationaler und internationaler Entwicklungen an Aktualität nichts eingebüßt hat.
Die Entscheidung, die in ihrer Grundlinie Zustimmung verdient, zeigt eindrucksvoll die Verschränkung von nationalem Kaufrecht und Polizei- bzw. Strafrecht mit der europäischen justiziellen Zusammenarbeit und gibt Anlass, die SIS-Ausschreibungen umfassender in den Funktionsbereich der Rechtsmängelhaftung einzuordnen und das weite Begriffsverständnis des BGH auf seine internationale Anschlussfähigkeit hin auf die Probe zu stellen. Die Möglichkeit und die Zumutbarkeit der Nacherfüllung durch Beseitigung der Ausschreibung sind grundsätzlich zu hinterfragen.
Der Beitrag zeichnet den Stand der europäischen Kaufrechtsharmonisierung - von der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999 über den Vorschlag einer Verordnung über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht 2011 bis zum aktuellen Vorschlag einer Richtlinie über den Online-Warenhandel 2015 - kritisch nach. Er plädiert gegen den aktuellen Trend für eine Vollharmonisierung des Gewährleistungsrechts unter gleichzeitigem Rückschnitt der gegenwärtigen Zersplitterung kaufrechtlicher Regelungen und der zunehmenden Übertreibungen beim Verbraucherschutz. Für ein in diesem Sinne vollharmonisiertes europäisches Kaufrecht werden die tragenden und hoffentlich am Ende des Tages gemeineuropäisch konsensfähigen Parameter der kaufvertragsrechtlichen Risikozuweisung entfaltet.
Nach Ansicht des BGH verletzt eine automatisch generierte Eingangsbestätigungs-E-Mail, die mit einem Werbezusatz versehen ist, jedenfalls dann das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers, wenn dieser zuvor ausdrücklich erklärt hatte, mit Werbung dieser Art und auf diesem Wege nicht einverstanden zu sein. Die Entscheidung, die uneingeschränkt Zustimmung verdient, gibt Anlass, einen präzisierenden Blick auf die verfassungsrechtliche Ausgangslage zu werfen und die Entwicklung der deutschen Rechtsprechung unter den bestehenden gemeinschaftsrechtlichen Impulsen zu skizzieren. Besonderes Augenmerk verdient die vom Senat offengelassene Frage nach einem widerspruchsunabhängigen weitergehenden Unterlassungsanspruch ebenso wie das fortgesetzte Ringen um den zutreffenden Gebührenstreitwert solcher Klagen.
Eine erweiterte Fassung des am 5. Februar 2015 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gehaltenen Habilitationsvortrags ist in Heft 8 der Juristenzeitung erschienen (JZ 2016, 390).
Der gegenwärtige Koalitionsvertrag sieht die Einführung der bereits im Zuge des ersten Justizmodernisierungsgesetzes in Betracht gezogenen Bindung des Zivilrichters an strafrichterliche Tatsachenfeststellungen vor. Der Beitrag kritisiert das Vorhaben aus historischer, vergleichender, verfassungsrechtlicher sowie international-verfahrensrechtlicher Perspektive und befürwortet stattdessen eine gegenständlich begrenzte Effektuierung des Adhäsionsverfahrens.
Beratungspflichten - Eine rechtswissenschaftliche Abhandlung zur Dogmatik der Beratungspflichten und zur Haftung des Ratgebers im Zivil- und Wirtschaftsrecht (zugleich Habilitationsschrift, Freiburg), Tübingen 2015, XXXIV und 531 Seiten, Verlag Morh Siebeck, Jus Privatum, Band 193, ISBN 978-3-16-153844-5.
Ausgezeichnet mit dem Peter Schlechtriem-Preis 2015, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und dem Förderpreis 2015, Esche Schümann Commichau Stiftung, Hamburg.