Professor Heese bietet Lehrveranstaltungen für den Schwerpunktbereich Deutsches und Internationales Zivilverfahrensrecht (SB 5) an. Auch die Seminare wenden sich vornehmlich an Studierende dieses Schwerpunktbereichs.
Bei dem SB 5 handelt es sich um den Schwerpunktbereich mit den mit Abstand größten Schnittmengen zum Pflichtfachstoff der Ersten und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Durch seine betont internationale Ausrichtung, die vor allem in den Vorlesung IZVR / EuZVR und Schiedsverfahrensrecht zum Tragen kommt, handelt es sich zudem um den interessanten Schwerpunkt an der Fakultät.
Zum Prüfungsverfahren beachten Sie die §§ 49 bis 69 der Studien- und Prüfungsordnung. Der Pflichtstoff des SB 5 gestaltet sich ab dem SS 2022 wie folgt:
Im SB 5 werden regelmäßig weitere attraktive Zusatzveranstaltungen angeboten, die den Pflichtstoff des Schwerpunktbereichs abrunden und ergänzen:
Die Veranstaltungen des Schwerpunkts werden betreut von:
Die Vorlesung wiederholt den Stoff der Pflichtfachvorlesungen ZPO I (Erkenntnisverfahren) und ZPO II (Zwangsvollstreckungsrecht) und widmet sich vertiefend ausgewählten Problemkreisen. Auf diese Weise ist die Vorlesung nicht nur für die Studierenden des Schwerpunktbereichs 5 gedacht, sondern spricht alle Studierenden an, die den Pflichtfachstoff wiederholen und ihr Verständnis des Pflichtfachstoffs erweitern wollen.
Die Vorlesung beschäftigt sich mit grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten und vermittelt die notwendigen Kenntnisse auf den Gebieten der internationalen Zuständigkeit, der internationalen Zustellung, der Wirkung ausländischer Verfahren im Inland, des internationalen Beweisrechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Auslandstiteln. Neben dem europäischen Zivilprozessrecht mit seinen zahlreichen EU-Rechtsakten liegt ein besonderer Schwerpunkt der Vorlesung auf den transatlantischen Streitverfahren und dem sog. Justizkonflikt mit den USA.
Die Vorlesung beschäftigt sich mit dem im Jahre 2016 in Kraft getretenen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), das die Einrichtung außergerichtlicher Streitbeilegungsstellen für Streitigkeiten von Verbrauchern mit Unternehmen aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen vorsieht. In Rahmen der Veranstaltung wird insbesondere auf das Verhältnis zum (zwingenden) materiellen Verbraucherschutzrecht eingegangen. Überdies werden die Unterschiede zur Mediation als klassischem Konfliktbeilegungsverfahren dargestellt.
Das Insolvenzrecht wird mit Wirkung zum 1. April 2022 Bestandteil des Schwerpunktbereichs 5 (Deutsches und internationales Verfahrensrecht) als Vorlesung „Grundzüge des Insolvenzrechts“ (2 SWS). Die Vorlesung gibt einen groben Überblick über das Insolvenzverfahrensrecht einschl. des 2021 in Kraft getretenen vorinsolvenzlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, beschäftigt sich im Schwerpunkt aber mit dem materiellen Insolvenzrecht. Im Zentrum steht dabei die Frage, wie sich das Insolvenzrecht und sein kollektiver Verteilungsmechanismus auf die Rechtsstellung aller Beteiligten auswirkt:
Welche Rechtsstellung haben einfache Forderungsgläubiger im Fall der Insolvenz ihres Schuldners? Wie unterscheidet sich demgegenüber die Rechtsstellung der Inhaber von Kreditsicherheiten? Und wie die Rechtsstellung von Gläubigern, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen begründen? Was passiert mit schwebenden Vertragsverhältnissen, wenn eine der Parteien in Insolvenz fällt? Welche Rechte können am schuldnerischen Vermögen noch erworben werden, nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde? Welche Auswirkungen hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsrecht und die individuelle Rechtsdurchsetzung? Können Vermögensgegenstände zurückgeholt werden, die der Schuldner in der Krise beiseitegeschafft hatte? Auf welchen Wegen kann sich der Schuldner mit Hilfe des Insolvenzrechts von seinen Verbindlichkeiten befreien?
Die Vorlesung „Grundzüge des Insolvenzrechts“ knüpft auf diese Weise unmittelbar an den Pflichtfachstoff an und behandelt die Auswirkungen des Insolvenzrechts auf das allgemeine Schuldrecht, auf das Sachenrecht und auf das Prozess- und Zwangsvollstreckungsrecht. Während sich etwa die Begründung von Kreditsicherheiten nach dem Sachenrecht richtet, zeigt sich ihre Bewährung erst im Insolvenzrecht. Wer das Kreditsicherungsrecht verstehen will, muss folglich auch das Insolvenzrecht verstehen. Auf diese Weise ist die Vorlesung nicht nur für die Studierenden des Schwerpunktbereichs 5 gedacht, sondern spricht alle Studierenden an, die den Pflichtfachstoff wiederholen und ihr Verständnis des Pflichtfachstoffs erweitern wollen.