Haben Sie Interesse an einer Promotion? Dann beachten Sie bitte die folgenden Hinweise. Denn Anfragen haben nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen können und wollen.
Vergewissern Sie sich zunächst, ob Sie die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg erfüllen.
Eine Promotion setzt grundsätzlich die aktuelle oder frühere Mitarbeit am Lehrstuhl voraus. Externe Doktoranden, die ihre Ausbildung in Deutschland absolviert haben, werden nur ausnahmsweise angenommen, insb. wenn die Themenstellung aktuelle Forschungsinteressen von Professor Heese in besonderer Weise trifft. Gfg. wird zur Feststellung der Eignung zu wissenschaftlichem Arbeiten die Teilnahme an einem von Professor Heese angebotenen Seminar mit überdurchschnittlichem Erfolg ("gut" oder besser) gefordert.
Professor Heese betreut Promotionsvorhaben ausschließlich aus dem Bereich seiner Forschungs- und Interessenschwerpunkte, d.h.
Bürgerliches Recht, insb. (Unternehmens-)Haftungsrecht
Zivilverfahrensrecht, kollektiver Rechtsschutz und komplexe Streitverfahren
Insolvenzrecht und Recht der Unternehmensrestrukturierung
Alternative Streitbeilegung, insb. Schiedsverfahrensrecht
Handels- und Wirtschaftsrecht, insb. Bank- und Kapitalanlegerrecht
Versicherungsrecht
Europäisches Privat- und Prozessrecht
Anwaltliches Berufsrecht
Rechtsvergleichung
Die Forschung von Professor Heese ist überwiegend rechtsvergleichend ausgerichtet. Promotionsvorhaben sollen daher grundsätzlich auch rechtsvergleichend angelegt sein. Die Integration von Forschungskurzaufenthalten im Ausland ist von Vorteil und kann ggf. durch Stipendien gefördert werden.
Promotionsvorhaben sollen in angemessener Zeit, d.h. regelmäßig binnen 2-2,5 Jahren, abgeschlossen werden. Es wird daher vorausgesetzt, dass für die Dauer der Anfertigung der Promotion die zeitliche Kapazität im Umfang von mindestens einer halben Stelle (20/h pro Woche) zur Verfügung stehen wird. Die Betreuung von Promotionsvorhaben, die neben einer Vollzeittätigkeit realisiert werden sollen („Wochenendpromotionen“), kommt daher nicht in Betracht. Selbstverständlich ist die Familienplanung für ein Promotionsvorhaben kein Hindernis.
Promotionsanfragen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich auf dem Postweg (nicht per E-Mail, solche werden nicht beantwortet) an den Lehrstuhl:
Professor Dr. Michael Heese, LL.M. (Yale)
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht,
Europäisches Privat- und Prozessrecht sowie Rechtsvergleichung
Universität Regensburg
Universitätsstraße 31
93053 Regensburg
Der Anfrage sind die bisherigen Zeugnisse (einschl. Abitur), ein Lebenslauf sowie ein kurzes Motivationsschreiben beizufügen, aus dem Ihr Interesse an einem der Forschungsgebiete des Lehrstuhlinhabers deutlich wird.
Sie sollten sich über ein mögliches Promotionsthema bereits Gedanken gemacht haben; ein Exposé, das Sie der Anfrage beifügen, wäre von Vorteil. Die endgültige Themenfindung und Eingrenzung erfolgt allerdings erst auf der Grundlage eines Gesprächs mit Professor Heese.
Die Bewerbungsunterlagen können aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Wir bitten Sie daher, der Bewerbung ausschließlich einfache Kopien beizufügen und auf eine Bewerbungsmappe zu verzichten.
Das Betreuungskonzept für angenommene Doktoranden besteht aus regelmäßigen Doktorandenseminaren, vor allem aber aus individuellen Einzelgesprächen. Eine Vorabkorrektur einzelner Kapitel der Dissertationsschrift findet nicht statt. Angenommene Doktoranden referieren mindestens einmal jährlich im Rahmen des Doktorandenseminars und stellen ihren Arbeitsfortschritt und ihre Zwischenergebnisse zur Diskussion. Die Teilnahme an den Doktorandenseminaren ist als integraler Bestandteil der Betreuung auch dann obligatorisch, wenn der Doktorand selbst auf dem jeweiligen Seminar nicht zu seinem Vorhaben vorträgt. Zusätzliche individuelle Gesprächstermine werden bedürfnisabhängig und flexibel vereinbart.
Eine gute bis sehr gute Dissertationsschrift ist in Rechtschreibung und Grammatik korrekt und in stilistischer Hinsicht zudem ansprechend und unprätentiös verfasst. Die Sprache der Wahl ist fachlich präzise und dennoch klar und gut verständlich. Vermieden werden nicht nur umständliche Satzkonstruktionen, sondern insbesondere auch Fremdwörter und dadurch der Eindruck, es soll mit (überflüssigem) Begriffswissen beeindruckt werden. Es gilt der Grundsatz: Wer sich nicht klar ausdrücken kann, hat sein Thema im Zweifel nicht einmal selber verstanden, und wer sich in Fremdwörter flüchtet, sucht im Zweifel die Schwäche seines Arguments zu kaschieren. Als Orientierungshilfe in Stilfragen ist die "Kleine Stilkunde für Juristen" von Tonio Walter, erschienen in der 4. Auflage 2024, die erste Wahl.