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Praktika-Übersicht

Für alle Studierenden gelten die Regelungen zu Praktika nach der LPO I (Fassung vom 13.03.08).

Verpflichtend sind dabei folgende Praktika:

  • Orientierungspraktikum (Bescheinigung, PDF/50 KB)
  • Betriebspraktikum (Bescheinigung, PDF/ KB)
  • Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum (genauere Informationen auf der Seite der Schulpädagogik)
  • Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
  • Studienbegleitendes stufenspezifisches Praktikum

Genaue Angaben zu den Praktika entnehmen Sie bitte der Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen.


Orientierungspraktikum

Übersicht über das Orientierungspraktikum nach der neuen LPO I
(Anmeldung bzw. Ableistung wie beschrieben)

Zeit: 
in der vorlesungsfreien Zeit

Semester: 
möglichst zwischen Abitur und Beginn des 1. Semesters, auf jeden Fall vor Beginn des pädagogisch didaktischen Schulpraktikums

Umfang: 
mindestens 3 Wochen mit mindestens 3 Unterrichtsstunden pro Tag, circa 20 Stunden pro Woche. Ausschlaggebend sind die Tage, nicht die Stunden!

NEU: Mindestens an zwei unterschiedlichen Schularten, immer auch eine Woche an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum

Organisation: 
zuständige Schulämter vermitteln Adressen; oder direkte Anfrage bei den Schulleitungen der einzelnen Schulen.

NEU: Neben einer mindestens einwöchigen Ableistung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule, auch schulische Ganztagesangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe möglich.

Besonderheiten: 
Aufteilung in einzelne Abschnitt von jeweils 1 Woche möglich; mindestens eine Woche ist an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule zu absolvieren.

NEU: Bei einer mindestens einjährigen Tätigkeit in Einrichtungen von öffentlichen oder nach §75 SGB VII anerkannten freien Träger der Jugendarbeit oder Jugendhilfe ist nur ein zweiwöchiges Praktikum an zwei unterschiedlichen Schularten (mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule) vorgeschrieben.


Betriebspraktikum

Übersicht über das Betriebspraktikum nach der neuen LPO I (Anmeldung bzw. Ableistung wie beschrieben)

Zeit:
in der vorlesungsfreien Zeit

Semester:
möglichst bis zum 5. Semester, auf jeden Fall zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung

Umfang:
mindestens 8 Wochen; Aufteilung in einzelne Abschnitte von jeweils 2 Wochen möglich

Organisation:
Studierende wenden sich selbständig an passende Betriebe

Besonderheiten:
in Frage kommende Betriebe sind Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe


Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend

Zeit: 
Wenn das Praktikum zum Schuljahresbeginn begonnen wird (Anmeldung ist dann dafür im Juni/Juli) findet es entweder in zwei Blöcken im Herbst und Frühjahr statt, oder in einem Block im Herbst und der Rest studienbegleitend im Wintersemester.

Wenn das Praktikum in den Frühjahrssemesterferien begonnen wird (Anmeldung ist dann im Dezember/Januar) findet das Praktikum in einem Block in den Frühjahrssemesterferien statt. Falls dieser Block zu kurz ist, wird der Rest studienbegleitend im Sommersemester abgeleistet. Das Praktikum muss innerhalb eines Schuljahres abgeschlossen werden. Die genauen Praktikumszeiten legt die entsprechende Praktikumslehrkraft fest.

Semester: 
circa nach dem 2. Semester, nach Beendigung des Moduls Schulpädagogik

Umfang: 
150 bis 160 Stunden

zusätzliche Leistungen: 
vorbereitende Veranstaltung an der Universität verpflichtens (= das Modul "Schulpädagogik" muss abgeschlossen sein); Erledigung verschiedener Arbeitsaufträge; ein Unterrichtsversuch ist verpflichtend; nach Beginn des Praktikums ist eine Anmeldung in FlexNow notwendig


Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum

Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend

Zeit:
während des Semester; Praktikumstag = Mittwoch

Semester:
nicht vor dem 3. und möglichst nicht nach dem 5. Semester

Umfang:
mindestens 3 Stunden Unterricht + 1 Stunde Besprechung pro Woche im gewählten Unterrichtsfach

zusätzliche Leistungen:
fachdidaktische Begleitveranstaltung im gleichen Semester¹); drei eigenständige Lehrversuche sind verpflichtend.

¹) Bitte beachten Sie: Sportpraktika in der Mittelschule finden bevorzugt im Wintersemester, in der Grundschule im Sommersemester statt; Praktika außerhalb dieses Turnusses werden nur bei Bedarf angeboten. Nähere Informationen (Gehefte, Termine für Begleitveranstaltungen usw.) zu den studienbegleitenden Praktika entnehmen Sie bitte den Aushängen der Lehrstühle.


Studienbegleitendes zusätzliches Praktikum

Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend

Zeit:
während des Semesters; Praktikumstag = Mittwoch

Semester:
nach Ableistung der drei vorher genannten Praktika

Umfang:
mindestens 3 Stunden Unterricht + 1 Stunde Besprechung pro Woche in der jeweiligen Schulart (Grundschule oder Mittelschule)

zusätzliche Leistungen:
entsprechende Begleitveranstaltungen von den Lehrstühlen Grundschulpädagogik und Schulpädagogik = Mittelschule²); drei eigenständige Lehrversuche sind verpflichtend.

²) Bitte beachten Sie die Aushänge der Lehrstühle!



  1. Fakultät für Humanwissenschaften
  2. Institut für Bildungswissenschaft

Praktikumsamt für Grund-, Mittel- und Förderschulen

Psychologie

Postanschrift:

Universitätsstr. 31

93053 Regensburg