Für alle Studierenden gelten die Regelungen zu Praktika nach der LPO I (Fassung vom 13.03.08).
Verpflichtend sind dabei folgende Praktika:
Genaue Angaben zu den Praktika entnehmen Sie bitte der Organisation der Praktika für die Lehrämter an öffentlichen Schulen.
Übersicht über das Orientierungspraktikum nach der neuen LPO I
(Anmeldung bzw. Ableistung wie beschrieben)
Zeit:
in der vorlesungsfreien Zeit
Semester:
möglichst zwischen Abitur und Beginn des 1. Semesters, auf jeden Fall vor Beginn des pädagogisch didaktischen Schulpraktikums
Umfang:
mindestens 3 Wochen mit mindestens 3 Unterrichtsstunden pro Tag, circa 20 Stunden pro Woche. Ausschlaggebend sind die Tage, nicht die Stunden!
NEU: Mindestens an zwei unterschiedlichen Schularten, immer auch eine Woche an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum
Organisation:
zuständige Schulämter vermitteln Adressen; oder direkte Anfrage bei den Schulleitungen der einzelnen Schulen.
NEU: Neben einer mindestens einwöchigen Ableistung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule, auch schulische Ganztagesangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe möglich.
Besonderheiten:
Aufteilung in einzelne Abschnitt von jeweils 1 Woche möglich; mindestens eine Woche ist an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule zu absolvieren.
NEU: Bei einer mindestens einjährigen Tätigkeit in Einrichtungen von öffentlichen oder nach §75 SGB VII anerkannten freien Träger der Jugendarbeit oder Jugendhilfe ist nur ein zweiwöchiges Praktikum an zwei unterschiedlichen Schularten (mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule) vorgeschrieben.
Übersicht über das Betriebspraktikum nach der neuen LPO I (Anmeldung bzw. Ableistung wie beschrieben)
Zeit:
in der vorlesungsfreien Zeit
Semester:
möglichst bis zum 5. Semester, auf jeden Fall zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung
Umfang:
mindestens 8 Wochen; Aufteilung in einzelne Abschnitte von jeweils 2 Wochen möglich
Organisation:
Studierende wenden sich selbständig an passende Betriebe
Besonderheiten:
in Frage kommende Betriebe sind Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetriebe
Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend
Zeit:
Wenn das Praktikum zum Schuljahresbeginn begonnen wird (Anmeldung ist dann dafür im Juni/Juli) findet es entweder in zwei Blöcken im Herbst und Frühjahr statt, oder in einem Block im Herbst und der Rest studienbegleitend im Wintersemester.
Wenn das Praktikum in den Frühjahrssemesterferien begonnen wird (Anmeldung ist dann im Dezember/Januar) findet das Praktikum in einem Block in den Frühjahrssemesterferien statt. Falls dieser Block zu kurz ist, wird der Rest studienbegleitend im Sommersemester abgeleistet. Das Praktikum muss innerhalb eines Schuljahres abgeschlossen werden. Die genauen Praktikumszeiten legt die entsprechende Praktikumslehrkraft fest.
Semester:
circa nach dem 2. Semester, nach Beendigung des Moduls Schulpädagogik
Umfang:
150 bis 160 Stunden
zusätzliche Leistungen:
vorbereitende Veranstaltung an der Universität verpflichtens (= das Modul "Schulpädagogik" muss abgeschlossen sein); Erledigung verschiedener Arbeitsaufträge; ein Unterrichtsversuch ist verpflichtend; nach Beginn des Praktikums ist eine Anmeldung in FlexNow notwendig
Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend
Zeit:
während des Semester; Praktikumstag = Mittwoch
Semester:
nicht vor dem 3. und möglichst nicht nach dem 5. Semester
Umfang:
mindestens 3 Stunden Unterricht + 1 Stunde Besprechung pro Woche im gewählten Unterrichtsfach
zusätzliche Leistungen:
fachdidaktische Begleitveranstaltung im gleichen Semester¹); drei eigenständige Lehrversuche sind verpflichtend.
¹) Bitte beachten Sie: Sportpraktika in der Mittelschule finden bevorzugt im Wintersemester, in der Grundschule im Sommersemester statt; Praktika außerhalb dieses Turnusses werden nur bei Bedarf angeboten. Nähere Informationen (Gehefte, Termine für Begleitveranstaltungen usw.) zu den studienbegleitenden Praktika entnehmen Sie bitte den Aushängen der Lehrstühle.
Anmeldung über das Praktikumsamt zwingend
Zeit:
während des Semesters; Praktikumstag = Mittwoch
Semester:
nach Ableistung der drei vorher genannten Praktika
Umfang:
mindestens 3 Stunden Unterricht + 1 Stunde Besprechung pro Woche in der jeweiligen Schulart (Grundschule oder Mittelschule)
zusätzliche Leistungen:
entsprechende Begleitveranstaltungen von den Lehrstühlen Grundschulpädagogik und Schulpädagogik = Mittelschule²); drei eigenständige Lehrversuche sind verpflichtend.
²) Bitte beachten Sie die Aushänge der Lehrstühle!