(nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 (Grundschule) bzw. § 38 Abs. 1 Nr. 3 (Mittelschule))
Die rechtlichen Grundlagen für das zusätzliche studienbegleitende Praktikum (im folgenden als ZSP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das zusätzliche studienbegleitende Praktikum (ZSP):
- Das ZSP ist fächerunabhängig, es muss in der jeweiligen Schulart abgeleistet werden.
- Das ZSP findet während des Semesters immer am Mittwoch statt und umfasst drei Stunden Unterricht und eine Stunde Besprechung.
- Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Das ZSP kann erst nach Absolvierung aller Praktika (mit Ausnahme des Betriebspraktikums) abgeleistet werden.
- Zu diesem Praktikum finden unter der Regie vom Lehrstuhl für Grundschulpädagogik bzw. dem Lehrstuhl für Schulpädagogik Begleitveranstaltungen statt.
- Die Zuteilung zu den einzelnen Begleitveranstaltungen ist abhängig von den betreuenden Lehrkräften.
- Drei eigenständige Lehrversuche sind verpflichtend.