nach § 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das Orientierungspraktikum (im folgenden als OP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend bedeutet dies:
- Das OP soll in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden; eine Ableistung direkt nach der letzten Abiturprüfung ist möglich.
- Das OP soll einen Umfang von drei bis vier Wochen mit ca. 20 (Vollzeit-)Wochenstunden haben. Pro Tag dürfen drei Stunden nicht unterschritten werden. NEU: Es muss eine Woche an einer Mittelschule oder einem Förderzentrum abgeleistet werden.
- Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt offiziell über die Schulämter. In der Praxis wenden Sie sich bitte direkt an die Schulleitung, der von Ihnen gewünschten Schule.
- Eine Woche muss mindestens an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule abgeleistet werden, der Rest ist auch an anderen Schulen (auch Ausland) oder bei der Grundschule an vorschulischen Bildungseinrichtungen möglich. NEU: auch schulische Ganztagsangebote oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- NEU: Bei einer mindestens einjährigen Tätigkeit in Einrichtungen von öffentlichen oder nach §75 SGB VII anerkannten freien Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe ist nur ein zweiwöchiges Praktikum an zwei unterschiedlichen Schularten vorgeschrieben (mindestens eine Woche an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule und mindestens eine Woche an einer Mittelschule bzw. an einem Förderzentrum).
- Lassen Sie sich das OP jeweils mit Unterschrift und Schulstempel auf einem Bescheinigungsformular (PDF/50 KB) bestätigen.