nach § 34 LPO I
Die rechtlichen Grundlagen für das fachdidaktische studienbegleitende Praktikum (im Folgenden als FSP abgekürzt) können Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abrufen.
Zusammenfassend gilt für das fachdidaktische studienbegleitende Praktikum (FSP):
- Das FSP findet jeden Mittwoch während des Semesters statt und umfasst drei Unterrichtsstunden und eine Besprechungsstunde.
- Es soll nicht vor dem dritten Semester und möglichst nicht nach dem fünften Semester abgeleistet werden.
- Die Anmeldung erfolgt am Praktikumsamt, genaueres unter Termine.
- Drei eigenständige Lehrversuche sind verpflichtend.
- Zum Praktikum werden von den einzelnen Lehrstühlen fachdidaktische Begleitveranstaltungen angeboten.
- Nähere Informationen zu den genauen Modalitäten der einzelnen Lehrstühle finden Sie hier: