Vocatio
Alle Informationen erhalten Sie unter der Studienbegleitung der ELKB
Das nächste Vocatioseminar I für die Lehramtsstudierenden ist am Dienstag, 14. Januar 2025, 16:30-19:00 Uhr in der ESG Regensburg.
Allgemeine Informationen zur Vocatio
Lehrkräfte für das Fach Evangelische Religionslehre brauchen, neben dem staatlichen Examen, eine Bevollmächtigung durch die Evangelisch-Lutherische Kirche (ELKB) in Bayern. Nach GG Art 7 ist der Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach, das nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird. Daher erteilt die ELKB Lehrkräften, die das Refendariat beginnen, die „Vorläufige Bevollmächtigung zum Erteilen des evangelischen Religionsunterrichts“ (Vocatio).
Voraussetzungen dafür sind
• die Mitgliedschaft in der ELKB oder einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer evangelischen Freikirche, die der bayerischen Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen angehört (vgl. www.ack-bayern.de – eine Gastmitgliedschaft genügt nicht).
• eine konzipierte und durchgeführte Religionsstunde im Rahmen einer didaktischen Lehrveranstaltung oder eines Praktikums
• die Bereitschaft, den Religionsunterricht nach dem Bekenntnis der Evangelisch- Lutherischen Kirche zu erteilen
• ein regelrechtes Studium laut LPO I
Die Modulkataloge für das Studium auf Lehramt mit dem Unterrichtsfach oder dem Didaktikfach Evangelische Religionslehre geben Auskunft über die jeweiligen Module, in denen die Voraussetzungen für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Bevollmächtigung (Vocatio) erworben werden. Diese sind über folgende Link abrufbar:
www.uni-regensburg.de/studium/modulbeschreibungen/lehramt-neu/index.html
- Grundschule (Unterrichtsfach)
- Grundschule (Dritteldidaktikfach)
- Mittelschule (Unterrichtsfach)
- Mittelschule (Dritteldidaktikfach)
- Realschule (Unterrichtsfach)
Die Bevollmächtigung wird für das Referendariat nach der ersten Staatsprüfung benötigt. Sie sollte allerdings einige Zeit vor dem Staatsexamen beantragt werden.
Wie absolviere ich diese Module?
(Hinweis: Intern werden diese Module vereinfachend „Vocatiomodul“ genannt).
Studierende mit Unterrichtsfach Evangelische Religionslehre:
Sie absolvieren dieses Modul im Rahmen des studienbegleitenden fachdidaktischen Praktikums (Modul EVR UF – M 11). Das Praktikumsamt fordert dazu alle Studierenden im Lehramt GS und MS auf, sich über GRIPS für ein Praktikum GS/MS vormerken zu lassen. Bitte melden Sie sich dort an, wenn Sie beabsichtigen, im jeweils nächsten Semester das Praktikum zu absolvieren.
Studierende mit Didaktikfach Evangelische Religionslehre
(GS und MS):
Wie Sie wissen, ist zur Beantragung der vorläufigen kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung des Evangelischen Religionsunterrichts (Vocatio) eine erfolgreich gehaltene Stunde im Rahmen eines didaktischen Seminars oder eines Praktikums nötig.
Sie haben die Möglichkeit, sich im Praktikumsamt unter dem Stichwort „Praktikum Vocatio-Modul“ um einen Platz im fachdidaktischen studienbegleitenden Praktikum mit Begleitseminar (insg. 6 SWS) zu bewerben und die Stunde in diesem Rahmen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.
Ab dem 4. Fachsemester wird empfohlen, sich für das "Praktikum Vocatio" anzumelden, da die Teilnehmeranzahl begrenzt ist. Die Anrechnung der 5 LP erfolgt entweder unter "zusätzliche Pflichtpunkte" im Fach "Didaktiken einer Fächergruppe der Hauptschule/Mittelschule" oder im EWS Modul – Bereich Gesellschaftswissenschaften (EVR – EWS – M 20). Falls die LP im Bereich Gesellschaftswissenschaften verbucht werden, ist die Teilnahme vor dem EWS Examen daher empfehlenswert.
Bitte beachten Sie, dass das Praktikum Mittelschule jeweils nur im Wintersemester angeboten werden kann.
Für Studierende, die das EWS Modul – Bereich Gesellschaftswissenschaften (EVR – EWS – M 20) bereits ganz oder teilweise absolviert haben, gilt diese Regelung nicht. Für sie gibt es weiterhin die Verpflichtung, die Vocatio-Stunde individuell abzuleisten (einschließlich Bericht).
Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei der Fachstudienberatung um Schwierigkeiten zu vermeiden.
Das Praktikumsamt fordert alle Studierenden im Lehramt GS und MS auf, sich über GRIPS für ein Praktikum GS/MS vormerken zu lassen. Bitte melden Sie sich dort an, wenn Sie beabsichtigen, im jeweils nächsten Semester das Praktikum zu absolvieren.
Ab dem 01. April 2023 wird das Vocatioverfahren von der KSB (Kirchliche Studienbegleitung Ev.-Luth. Kirche in Bayern) durchgeführt.
Um die vorläufige Lehrerlaubnis beantragen zu können, ist die Teilnahme an einem Orientierungstag (Vocatioseminar I) sowie einem Vocatioseminar II verpflichtend, die von der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) durchgeführt werden.
Die Regelungen zum Erwerb der Voraussetzungen für die Bevollmächtigung (studentische Leistungen) gelten weiterhin.
• Der Orientierungstag (ca. im Lauf der ersten drei Studiensemester) informiert über Ihren Weg zu Vocatio sowie über Begleitangebote der Evangelischen- Lutherischen Kirche während der Studienzeit.
• Im Vocatioseminar (ca. ab dem fünften Semester) werden u.a. Glaubensbiografie, Berufsmotivation und Rollenverständnis als evangelische Religionslehrkraft reflektiert.
Ausführliche Informationen, Termine und Möglichkeiten der Anmeldung finden Sie unter: http://www.studienbegleitung-elkb.de/theologie-lehramt/
Um die vorläufige Lehrerlaubnis beantragen zu können, ist die Teilnahme an einem Orientierungstag (Vocatioseminar I) sowie einem Vocatioseminar II verpflichtend, die von der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB) durchgeführt werden. Die gesamten Kosten werden von der KSB übernommen.
Wenn Sie Ihr Studium vor dem Sommersemster 2022 begonnen haben, gilt:
• Sie führen ein Gespräch mit einem/einer Vertreter/in der Kirchlichen Studienbegleitung (KSB), einem/r Hochschulseelsorger/in der Evangelischen Hochschul- oder Studierendengemeinde an Ihrem Studienort oder einem/einer hauptamtlichen Ausbilder/in, der/die bei der universitären theologischen und religionspädagogischen Ausbildung von evangelischen Religionslehrern/Religionslehrerinnen beteiligt ist.
Im Mittelpunkt dieses Vocatiogespräches steht Ihre persönliche Berufsmotivation und Ihr Berufsbild einer Religionslehrkraft. Dieses Gespräch und soll Ihnen als Orientierungshilfe für Ihre spätere Tätigkeit und Ihr Selbstverständnis als Religionslehrkraft dienen.
• Sie verfassen ein Motivationsschreiben, in dem Sie darstellen, welche Perspektiven Sie mit Ihrem künftigen Beruf als Religionslehrer/in verbinden. Mögliche Punkte in Ihrem Schreiben können sein:
- Ihre Glaubensbiografie, Ihre religiöse/kirchliche Sozialisation
- Ihre Beweggründe zur Wahl dieses Studienfaches
- Eine Reflexion bisheriger Studienerfahrungen
- ein Ausblick auf Ihre Vorstellungen vom Religionsunterricht
- Überlegungen zu Ihrer Rolle als Religionslehrkraft
Antragsstellung:
• Wenn Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst stellen (in der Regel etwa ein halbes Jahr vor Dienstantritt), stellen Sie auch den Antrag auf kirchliche Bevollmächtigung. Fügen Sie dem staatlichen Antrag einen formlosen Hinweis bei, dass die Vocatio beantragt ist und nachgereicht wird. Spätestens mit dem Ende der Prüfungen sollte auch der Antrag das Landeskirchenamt erreichen. Das Antragsformular und die Verpflichtungserklärung, die dazu wahrzunehmen und beizulegen ist, finden Sie auf
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
- Dr. habil. Stefan Scholz (PT, Zi 4.2.78, Tel. 943-3743), M. Ed. Katharina Kraus (PT 4.2.79, Tel. 943-3689)
sowie bei allgemeinen Fragen an Frau Anastasia Bauer (Sekretariat)
leitlinien
Der Auftrag des Religionsunterrichts in Bayern
1971 trafen sich Lehrer und Lehrerinnen aus allen Schulstufen und formulierten Leitlinien, die den Religionsunterricht und seine Aufgaben insgesamt umschreiben. Sie sind seitdem fester Bestandteil eines jeden bayerischen Lehrplans. 1986 wurden diese Leitlinien von der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern noch einmal bekräftigt, 2004 erneut überarbeitet und unter dem Titel - Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern neu von der Landessynode beschlossen:
Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern
1. Der Evangelische Religionsunterricht hat im Fächerkanon der Schule die Aufgabe, der Kommunikation der Schülerinnen und Schüler mit der christlichen Tradition in der gegenwärtigen Welt zu dienen. Mit dem Religionsunterricht nimmt die Kirche Bildungsverantwortung in der pluralen Gesellschaft am Ort der Schule wahr. Sie tut dies in konfessioneller Deutlichkeit und ökumenischer Offenheit. Der Religionsunterricht geschieht unter den Gegebenheiten und Bedingungen der Schule und wird von Kirche und Staat gemeinsam verantwortet.
2. Aus dieser Aufgabe ergeben sich folgende Ziele:
- Der Religionsunterricht informiert und orientiert über die christliche Tradition und ihre jüdischen Wurzeln, über die Kirche in Geschichte und Gegenwart, über Fragen der Ökumene und des interreligiösen Dialogs sowie über philosophische und außerchristliche Deutungen von Mensch und Welt. Er will den Schülerinnen und Schülern Wege zu einem lebensbezogenen Umgang mit der biblischen Überlieferung eröffnen
- Der Religionsunterricht fördert die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler; er will sie hinführen zu einem vor Gott verantwortlichen achtsamen Umgang mit Mensch und Welt. Er bietet den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der schulischen Möglichkeiten Lebenshilfe und Begleitung an. Dazu gehört auch, im Leben der Schule Raum zu schaffen für Innehalten und Feiern, für Gebet und Gottesdienst. Der Religionsunterricht unterstützt von seinem christlichen Menschenbild her soziales und kommunikatives Lernen; er fördert Toleranz und Empathie.
- Der Religionsunterricht bringt die biblische Botschaft nicht nur als historisch Gegebenes zur Sprache, sondern will zugleich offen sein für die persönliche Anrede Gottes an den Menschen. Er will Wege zum Glauben eröffnen und Schülerinnen und Schülern dabei helfen, ihren Ort in der Gemeinschaft der Christen zu bestimmen. Die Schülerinnen und Schüler sollen, auch im Umgang mit bedrückenden Lebenserfahrungen, zu einem Leben aus der Hoffnung des christlichen Glaubens ermutigt werden.
3. Der Religionsunterricht ist heute geprägt von einer Vielfalt an Konzeptionen und Methoden. Seiner Aufgabe entspricht ein mehrdimensionales Lernen und Lehren. In der spannungsvollen Einheit von Wirklichkeitserfahrung und Glaubensauslegung begegnen sich im Unterricht Lernende und Lehrende als Personen mit einer je eigenen Geschichte. Dass der Religionsunterricht im Vertrauen auf Gott geschehen kann, schließt die Bejahung der menschlichen Grenzen allen Lehrens und Lernens ebenso ein wie die Möglichkeit, immer wieder neu anzufangen.
Quelle: Leitlinien für den Evangelischen Religionsunterricht in Bayern, in: Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Nr. 5 vom 01.05.2004, 106f.
KLT-Bayern
Zur Zukunft des Religionsunterrichts in Bayern