Durch die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichteten sich die ratifizierenden Staaten zur Gewährleistung eines chancengleichen, inklusiven Bildungssystems. Allerdings ist bislang noch weitgehend offen, welche Kompetenzen Lehrkräfte für inklusive Bildung mitbringen und wie diese in der Ausbildung entwickelt werden können. Empirische Befunde liefern Hinweise darauf, dass sich insbesondere der Einbezug von systematisch unterstützten Praxiserfahrungen für die Ausbildung von Lehramtsstudierenden bezüglich inklusiver Bildung eignet. Bislang ist jedoch nur wenig darüber bekannt, wie diese Praxiserfahrungen aussehen sollen und inwiefern sie sich auf den Kompetenzzuwachs der Studierenden auswirken.
Während KOLEG1 wurde daher ein "Zertifikat Inklusion - Basiskompetenzen" im Rahmen des Grund- und Mittelschullehramts implementiert. Dazu wurde ein studienbegleitendes dreisemestriges Zusatzangebot entwickelt, das sich unter anderem durch systematisch unterstützte Praxisanteile auszeichnet.
Die Inhalte bilden Grundlagen zu Inklusion, Diagnose und Förderung, Beratung und Kooperation sowie zur Unterstützung aller Lernenden in inklusiven Settings. In der Begleitforschung soll der Kompetenzzuwachs der Studierenden untersucht werden. Das Forschungsdesign der Interventionsstudie mit Experimental- und Kontrollgruppen sieht drei Messzeitpunkte und einen Methodenmix aus qualitativen (Interviews, Dokumentenanalyse) und quantitativen Forschungsmethoden (Fragebogen) vor. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit fließen direkt in die Weiterentwicklung und Konzeption ein.
Inzwischen konnte das Zertifikat erfolgreich zu einem Zusatzstudium Inklusion - Basiskompetenzen umgewandelt und im Sinne von Art. 56 Abs. 6 Nr. 2 BayHSchG im Studienangebot der Universität Regensburg verankert werden. Des Weiteren wurde die Qualifikation für Studierende aller Lehrämter geöffnet.
Ziele der Maßnahme:
Das studienbegleitende Zusatzstudium im Umfang von 26 ECTS soll die Studierenden innerhalb von drei Semestern dazu befähigen:
Leitung:
Homepage:
Poster zum Vorhaben der Maßnahme ZIB
Poster der Maßnahme ZIB für die Abschlusstagung "Transfer und Transformation – Erträge für die Lehrkräftebildung und die schulische Praxis nach 8 Jahren Qualitätsoffensive Lehrerbildung an der UR"
Für die teilnehmenden Studierenden wurde am 1. Juli 2016 eine Fortbildung mit dem Titel "Kommunikation − ein großes Fragezeichen" angeboten. Die beiden Referentinnen, Judith Schweigert (Ergotherapeutin) und Silvia Weigert (Physiotherapeutin) von der Bischof-Wittmann-Schule Regensburg, gaben eine praxisorientierte Einführung in das Themenfeld der Unterstützten Kommunikation.
Zunächst zeigte ein grundlegender Einblick in die Kommunikationstheorie, dass Kommunikation mehr ist als nur verbale Sprache. Die Referentinnen legten den Fokus auf den Personenkreis der Menschen, die sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Kommunikationsmöglichkeiten nicht zufriedenstellend ausdrücken können (vgl. Kristen 2002). Die Unterstützte Kommunikation, als "Oberbegriff für alle pädagogischen Maßnahmen, die eine Erweiterung der kommunikativen Möglichkeiten bei Menschen ohne Lautsprache bezwecken" (ebd.), bietet hier große Chancen im Hinblick auf gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion. Verschiedene Kommunikationsformen wie Körpereigene Hilfen (z. B. Mimik, Blick) und Gebärden, aber auch Bild-/Symbolsysteme oder Elektronische Hilfen (z. B. Talker, iPad) stellen Alternativen zur verbalen Sprache dar oder können unterstützend eingesetzt werden. Die Referentinnen stellten insbesondere unterschiedliche Symbolsysteme und verschiedene Formen elektronischer Hilfen anschaulich und alltagsbezogen vor. Hier betonten sie die Möglichkeit des kombinierten Einsatzes verschiedener Materialien sowie körpereigener Kommunikationsformen.
Ziel der Fortbildung war es, die Studierenden als angehende Lehrkräfte für das Thema zu sensibilisieren. Unterstützte Kommunikation kann insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine große Chance im Hinblick auf Partizipation und Gleichberechtigung darstellen. "Kommunikation muss als eines der elementarsten Bedürfnisse des Menschen als lebensnotwendig angesehen werden" (Leyendecker 2005), da sie Selbstbestimmung und Teilhabe an Gesellschaft ermöglicht und somit auch Grundlage gelingender Inklusion ist.