Alle internationale Studierenden benötigen für die Einschreibung und in manchen Fällen auch für den Aufenthaltstitel eine Krankenversicherung!
Austauschstudierende, die eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben, müssen in Deutschland keine Krankenversicherung abschließen. Die Karte ist in allen EU-Ländern, in Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz für medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Gesundheitssystem gültig. Bitte bringen Sie Ihre EHIC im Original bei Ankunft mit.
Studierende aus Großbritannien, die eine Global Health Insurance Card (GHIC) besitzen, müssen ebenfalls keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen, da durch die GHIC medizinisch notwendige Leistungen im deutschen öffentlichen Gesundheitssystem abgedeckt sind.
Bitte beachten Sie, dass EHIC/GHIC kein Ersatz für eine Reiseversicherung darstellen. Wir empfehlen Ihnen daher, zusätzlich eine Reiseversicherung für Ihren Austauschaufenthalt abzuschließen.
⇒ Weitere Informationen zur EHIC
Wenn Sie aus der Türkei kommen und ein sogenanntes AT-11 besitzen, müssen Sie keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen, da zwischen Deutschland und der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Bitte bringen Sie ihr AT-11 bei Anreise im Original mit.
Austauschstudierende, bzw. sogenannte Programmstudierende, die sich in Deutschland versichern lassen müssen (z.B. Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger), können mit dem Zulassungsbescheid sofort nach der Ankunft in Regensburg eine gesetzliche Versicherung abschließen. Der Versicherungsschutz gilt erst ab dem Tag der Einschreibung (ab dem 1.10. für das Wintersemester und 1.4. für das Sommersemester).
Der monatliche Mitgliedsbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt derzeit bei ca. € 110,-. Im Krankheitsfall werden die Kosten in der Regel direkt zwischen Arzt und Krankenversicherung abgerechnet.
Wir empfehlen deshalb allen, die nicht aus einem Land mit einem Sozialversicherungsabkommen kommen, die gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen.
Wichtig:
Studierenden, die in den Monaten März und September am vorbereitenden Intensivsprachkurse Deutsch teilnehmen, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, da diese Monate nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt sind.
Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Bitte wenden Sie sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung zur Beratung an das International Office, da private Versicherungen bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um von der Ausländerbehörde Regensburg anerkannt zu werden.
⇒ Kontakt Austauschstudierende
Allgemeine Informationen zu den Krankenkassen und zu den Sozialversicherungabkommen sowie zu anderen Versicherungen (Haftpflicht-, Laborversicherung finden Sie unter Leben in Regensburg: Formalitäten.