Ob Sie ein Visum (Einreiseerlaubnis) für Deutschland brauchen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.
Achten Sie darauf, dass Ihr Reisepass für Ihre gesamte Zeit in Deutschland gültig ist.
Austauschstudierende mit folgender/n Nationalität/en können visumsfrei nach Deutschland einreisen: EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz. Personen aus diesen Ländern genießen Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Sie benötigen kein Visum, keinen Aufenthaltstitel und auch keine Arbeitsgenehmigung.
Nach Anreise müssen Sie sich jedoch innerhalb von 3 Monaten bei der Stadt Regensburg anmelden. Das International Office informiert Sie bei Anreise über die notwendigen Formalitäten.
Kein Visum brauchen Studierende aus folgenden Ländern:
Nach Einreise müssen Sie innerhalb von 3 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde Regensburg beantragen. Das International Office wird Sie nach Anreise über die notwendigen Abläufe/Formalitäten informieren.
Austauschstudierende, die ein Visum benötigen (siehe Link unten), müssen bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat im Heimatland ein sogenanntes „Visum zu Studienzwecken“ beantragen. Bitte bewerben Sie sich frühzeitig um ein Visum, da die Beantragung häufig mehrere Wochen / Monate dauern kann.
⇒ Übersicht des Auswärtigen Amtes zur Visumspflicht
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, nicht im Nachhinein in ein Studentenvisum umgewandelt werden.
Nach Einreise müssen Sie innerhalb von 3 Monaten einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde in Regensburg beantragen. Das International Office informiert Sie nach Anreise über die notwendigen Formalitäten.
Austauschstudierende, die ein Visum benötigen, müssen häufig mit Hilfe eines Sperrkontos nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die Kosten für den Austauschaufenthalt in Deutschland abzudecken (derzeit 861€ pro Monat).
Drittstaatsangehörige, die in einem anderen EU-Staat einen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken erhalten haben, der auch den gesamten Aufenthaltszeitraum des Austauschstudiums in Regensburg abdeckt, fallen unter die sogenannte REST-Richtlinie (Richtlinie EU 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates) und können sich bis zu 360 Tage zum Studium in Deutschland aufhalten.
Diese Studierenden müssen keinen deutschen Aufenthaltstitel beantragen und müssen auch nicht bei der Ausländerbehörde Regensburg vorsprechen. Jedoch muss das International Office den geplanten Aufenthalt spätestens 30 Tage vor Einreise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge melden. Hierzu benötigt das International Office folgende Unterlagen: