Für Ihren Aufenthalt in Deutschland ist es zwingend erforderlich einige Formalitäten zu beachten. Sie müssen Ihren Wohnort anmelden, sich an der Universität einschreiben und den Runfunkbeitrag anmelden.
Nach der Ankunft in Regensburg müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt melden. Die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro (EU Bürgerinnen und Bürger) oder bei der Abteilung Ausländerangelegenheiten (Nicht-EU Bürgerinnen und Bürger) vornehmen.
Beachten Sie, dass für die Anmeldung eine sogenannte Wohnraumbestätigung erforderlich ist. Nach erfolgreicher Anmeldung können sie eine Meldebescheinigung beantragen, deren Vorlage zum Beispiel eine Bank von Ihnen verlangen kann.
Falls Sie innerhalb von Regensburg umziehen, müssen Sie das ebenfalls bei der Behörde melden!
Die Formulare haben wir für Sie verlinkt:
⇒ Antrag Meldebescheinigung Regensburg
Adresse der Bürgerbüros in Regensburg:
⇒ Bürgerbüros Regensburg (Anmeldung EU Staatsangehörige)
⇒ Abt. Ausländerangelegenheiten (Anmeldung Nicht-EU Staatsangehörige).
Nicht EU-Bürgerinnen und Bürger sollten Sie sich bereits einige Monate vor Einreise nach den Visabedingungen erkundigen, die für Ihr Land gelten. Informationen und Formulare erhalten Sie beim auswärtigen Amt und bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland.
⇒ Auswärtiges Amt Deutschland - Visabestimmungen
Ob Sie als Studierende oder Gastwissenschatlerin / Gastwissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland brauchen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab.
EU-Bürgerinnen und Bürger und Bürgerinnen und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich lediglich nach der Einreise bei der Meldebehörde innerhalb von drei Monaten anmelden und Angaben zum Aufenthaltszweck machen.
Internationale Gäste aus Nicht-EU-Staaten benötigen in der Regel eine Einreiseerlaubnis und beantragen innerhalb von drei Monaten nach Einreise (bzw. vor Ablauf eines eventuellen Visums) eine Aufentahltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Bürgerbüro Stadtmitte: D.-Martin-Luther-Straße 3, 93047 Regensburg | Amt für Integration, Migration - Abteilung Ausländerangelegenheiten: Maximilianstraße 26, 93047 Regensburg |
Studierende / Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union | Studierende / Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler aus Ländern außerhalb der Europäischen Union |
⇒ Bürgerbüros Regensburg |
*Diese Adressen sind für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Stadt Regensburg relevant. Personen mit Wohnsitz im Landkreis Regensburg wenden sich an die anderen zuständigen Bürgerbüros.
Um an der UR studieren zu können, ist eine Einschreibung (auch Immatrikulation genannt) erforderlich. Nur wer eingeschrieben ist kann Kurse belegen und den Studierendenausweis, sowie das Semesterticket benutzen.
Die Einschreibung/Immatrikulation ist nur zu Beginn des Studiums erforderlich. Danach gibt es am Ende jedes Semesters eine Rückmeldefrist. Sie werden von der UR aufgefordert, den Rückmeldebeitrag zu überweisen, um im nächsten Semester immatrikuliert zu bleiben. Haben Sie das getan, müssen Sie Ihren Studierendenausweis lediglich an einem der Validierautomaten validieren. So können Sie alle Funkionen weiterhin problemlos nutzen.
Forschende an der UR können auch eine Einschreibung vornehmen. Gastwissenschaftler:innen und Promovierende berät dazu das Welcome Center.
Falls Sie Übersetzungen von Unterlagen brauchen, können Sie unter den folgenden Links nach einem Übersetzer suchen:
Der Rundfunkbeitrag muss in Deutschland von jedem Haushalt monatlich entrichtet werden. Die Abgaben fließen in einen Topf, welcher einen Großteil der Ausgaben der öffentlichen Rundfunkanstalten sichern soll. Das Ziel ist, die öffentlichen Medien von Werbung und staatlichen Zuwendungen unabhängiger zu machen und damit den Einfluss von Parteien, Privatpersonen und auch der Regierung gering zu halten. Der Rundfunkbeitrag ist damit ein wichtiges Element zur Sicherung der Pressefreiheit und unabhängigen Berichterstattung der öffentlichen Medien.
Wie Sie sich für den Rundfunkbeitrag registrieren erfahren Sie in den folgenden Videos:
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Alle ausländische Studierenden und Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler benötigen für die Einschreibung und den Aufenthalt eine Krankenversicherung!
Manche Länder haben ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen (alle EU-Länder, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei). Wenn Sie aus einem dieser Länder kommen und dort eine gesetzliche Krankenversicherung haben, müssen Sie keine Krankenversicherung in Deutschland abschließen.
Wenn Sie aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro oder Tunesien kommen, empfehlen wir den Abschluss einer gesetzlichen Versicherung! Es gibt zwischen diesen Ländern und Deutschland nur ein eingeschränktes Versicherungsabkommen, das nur den absoluten Notfall absichert.
Studierende aus anderen Nicht-EU-Ländern, die das Fachstudium an der UR beginnen, können vor Einschreibung eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Falls Krankenversicherung bereits im Heimatland besteht, lassen Sie sich von einer Krankenkasse in Deutschland einen passenden Nachweis dazu ausstellen.
Teilnehmende der studienvorbereitenden Deutschkurse müssen spezielle Regelungen im Bezug auf die Krankenversicherung beachten. Bitte lassen Sie sich hierzu im international Office beraten.
⇒ Kontakte und Zuständigkeiten des International Office
Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC (European Health Insurance Card) zeichnet sich durch einheitliche Merkmale aus (z.B. EU-Emblem, Textfeldanordnung) und wird in den Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Versicherten steht mit der EHIC eine Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern und Arztpraxen in anderen europäischen Ländern zu. Private Gesundheitsdienstleister akzeptieren die EHIC jedoch nicht.
⇒ Weitere Informationen zur EHIC
Wenn Sie über 30 Jahre alt sind, brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Informationen über private Krankenversicherungen, die von der Ausländerbehörde in Regensburg anerkannt werden, erhalten Sie von den Beratenden des International Office.
⇒ Kontakte und Zuständigkeiten des International Office
Gastwissenschaftlerinnen / Gastwissenschaftler und Promovierende berät dazu das Welcome Center.
AOK Bayern: Mariahilftstr. 39, 92318 Neumarkt Frau Alina Schenkl | |
BARMER GEK: D.-Martin-Luther-Straße 8, 93047 Regensburg Frau Grundler Tel. 0800 333004 205701 laura.grundler@barmer.de | |
DAK-Gesundheit in Regensburg: Hermann-Köhl-Str. 2 93049 Regensburg Frau Liebl Tel. 0911 - 249204 – 1117 0151 – 22616941 anne.liebl@dak.de | |
Die Techniker: Am Biopark 13 (Büro am Uni-Campus), 93053 Regensburg Herr Theurer Tel. 0151 14534805 eugen.theurer@tk.de |
Wenn Sie kein Praktikum absolvieren oder ein Praktikum über ein Programm erhalten haben, fragen Sie Ihren zuständigen Betreuer. Es können für Sie andere Richtlinien gelten!
Über die Einschreibung an der UR sind Sie unfallversichert für Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und nach Hause und für solche, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Sie haben jedoch keine Haftpflichtversicherung. Es empfielt sich daher eine Haftpflichtversicherung für die Dauer des Praktikums abzuschließen.
Für Praktikant:innen, die in einem Labor eingesetzt werden, empfielt sich eine Laborversicherung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Betreuer, ob eine Laborversicherung notwendig ist. Sie sind selbst für Ihren Versicherungsschutz zuständig!
⇒ Infoportal für Laborversicherungen