Diskriminierungen, egal ob wegen des Alters, persönlicher Verpflichtungen, einer Behinderung, wegen chronischer Krankheiten, wegen der ethnischen oder sozialen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität, werden an der UR nicht toleriert. Wir orientieren uns dabei an der Rechtsauffassung des AGG.
Laut AGG kommt es auf das Vorliegen tatsächlicher Merkmale für die Feststellung einer Diskriminierung nicht an, vielmehr reicht es, dass die diskriminierende Person die benachteiligte Person einer Kategorie zuordnet, mit der diese sich nicht zwangsläufig identifiziert (§ 7 Abs. 1). Zentral für Diskriminierungen, auf die das AGG reagiert, sind Zuordnungen von Menschen zu bestimmten Gruppen und damit verbundene Zuschreibungen (diskriminierende Kategorisierungen). Das AGG (§ 3) schützt hier vor unmittelbaren Diskriminierungen, die ausdrücklich an eine geschützte Kategorie anknüpfen, und mittelbaren Diskriminierungen, also nur scheinbar neutralen Regelungen, die aber faktisch Personen wegen einer AGG-Kategorie in besonderer Weise benachteiligen können. Auch Mehrfachdiskriminierungen stellt das AGG unter Rechtsschutz (§ 4) Belästigungen und sexuelle Belästigungen subsumiert das AGG unter Diskriminierungen (§ 3). Liegen ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen vor, hat der/die Mitarbeiter*in ein Beschwerderecht (§ 13). Der Arbeitgeber muss dann gegen die Beschäftigten, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, die geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung ergreifen (§ 12 AGG).
Der Umgang mit Diskriminierung ist an der UR durch einen Konfliktleitfaden transparent geregelt, der Vertreter*innen aller Statusgruppen mit den für sie relevanten Beratungsstellen, Beschwerde- und Schlichtungsverfahren bekannt macht.
Diskriminierungen, egal ob wegen des Alters, einer Behinderung, wegen chronischer Krankheiten, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Identität oder aus anderen Gründen werden an der Universität Regensburg nicht toleriert.
Hier finden Sie an der UR Unterstützung und Hilfe ...
Die Handlungsleitfaden zum Umgang mit Konflikten & Diskriminierungen bietet für alle Personengruppen an der Universität die Orientierung über ein strukturiertes Vorgehen zu Information und Beratung und zu Beschwerdewegen.
Darüber hinaus finden Sie bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes für alle Fälle der Diskriminierung oder sexuellen Belästigung Beratung und Sie finden dort auch umfassende Informationssammlungen und Publikationen ...
Gemäß ihrem Leitbild legt die Universität Regensburg größten Wert darauf, dass die Persönlichkeitsrechte aller Mitglieder der Universität beachtet und respektiert werden. Mit diesem Handlungsleitfaden möchte sie die hierfür nötigen Grundsätze erläutern, möglichen Verstößen vorbeugen und Lösungswege für Grenzüberschreitungen und Konflikte in Fällen von Diskriminierung, sexueller Belästigung, Mobbing, Cybermobbing und Stalking aufzeigen. Gleichzeitig ist ihr daran gelegen, strukturell bedingte Konfliktherde und Defizite zu erkennen und zu beheben.
Der Handlungsleitfaden wurde im Juli 2018 von der Universitätsleitung beschlossen und mit Unterschrift des Präsidenten im Kraft gesetzt. Eine Überarbeitung erfolgte zum 23.3.2020, zum 1.1.2023 und zum 26.6.2023.
UR | Handlungsleitfaden zum Umgang mit Diskriminierung und Konflikten an der Universität Regensburg vom 26.6.2023 (PDF-Datei)
Die Antidiskriminierungsstelle der UR stellt Ihnen die Akteur*innen der UR rund um das Thema Diversity vor - mehr...
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
E-Mail: antidiskriminierung@ur.de
Telefon: 0941 943-2364