Da antisemitisch motivierte Diskriminierung, Verfolgung und Vernichtung auf einem in Deutschland historisch gewachsenen Komplex vornehmlich religiös-weltanschaulicher und rassistischer Vorurteile gegenüber jüdischen Menschen beruht, widmen wir diesem Thema ein eigenes Kapitel.
Wir schließen uns der Stellungnahme der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) „An deutschen Hochschulen ist kein Platz für Antisemitismus“ an, die sich „gegen Antisemitismus in jeglicher Form“ wendet.
„An deutschen Hochschulen ist kein Platz für Antisemitismus. Die Mitgliederversammlung der HRK unterstützt die Resolution „Gegen BDS und jeden Antisemitismus“ des Jungen Forums der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, der Jüdischen Studierendenunion Deutschland, des freien Zusammenschlusses von Student*innenschaften, des AStA der Technischen Universität Darmstadt und des AStA der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt sowie parteinaher Hochschulgruppen wie den Juso Hochschulgruppen, den Liberalen Hochschulgruppen, Campus Grün und dem Ring Christlich-Demokratischer Studenten.
Die deutschen Hochschulen sind Zentren der demokratischen Kultur, Orte des Dialogs und Stätten der Vielfalt. Bereits mit der Aktion „Weltoffene Hochschulen gegen Fremdenfeindlichkeit“ haben die Hochschulen ein Zeichen gesetzt und klare Bekenntnisse und entschlossenes Handeln zugunsten einer toleranten und weltoffenen Gesellschaft gefordert. Außerdem stehen die Hochschulen in Deutschland in besonderer historischer Verantwortung, allen Formen des Antisemitismus entschieden entgegenzutreten.“
Unser Verständnis von Antisemitismus beruht auf der Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die im Hass auf Juden Ausdruck finden kann. Rhetorische und physische Manifestationen von Antisemitismus richten sich gegen jüdische oder nicht-jüdische Individuen und/oder ihr Eigentum, gegen Institutionen jüdischer Gemeinden und religiöse Einrichtungen.“
Antisemitische Straftatbestände werden in §§ 130 Strafgesetzbuch (StGB) definiert als:
1) gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe gerichtete Verleumdung oder Hetze,
2) Verharmlosung; Billigung oder Verherrlichung des Nationalsozialismus.
Sie gelten als Offizialdelikte, werden ohne Strafantrag verfolgt und mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen belegt.
Das Strafmaß richtet sich nach Art und Grad der Tatbestände und der Schuld des Täters (§§ 130 und 46 StGB).
Die folgenden Links geben einen Überblick zum Thema Antisemitismus:
Geschichtsbewusstsein stärken, Erinnerungskultur mit Leben füllen
An der UR wird Erinnerung, Erinnerungskultur und Erinnerungspolitik nicht nur wissenschaftlich erforscht, sondern gesellschaftlich vermittelt und im wissenschaftlich-gesellschaftlichen Miteinander gelebt. Das auf der institutionellen Kooperation zwischen der UR und der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg beruhende Zentrum Erinnerungskultur unserer Universität verkörpert dies in paradigmatischer Weise und steht für die gesellschaftliche Verantwortung, die die Universität Regensburg hier wahrnimmt.
Der Präsident Prof. Udo Hebel hält bei der Gedenkfeier zur Befreiung des KZ Flossenbürg am 21.4.2024 eine Rede - mehr...
Das Workshopangebot der Antidiskriminierungsstelle sensibilisiert auch für antisemitische Diskriminierung.