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Leitfaden für Betroffene

An der UR sind Sie mit Problemen nicht allein. Wenn Sie an der UR von Diskriminierung, sexueller Belästigung oder Konflikten betroffen sind, stehen Ihnen viele Möglichkeiten zur gezielten Unterstützung offen.

Wir beraten Sie:

Zunächst haben Sie die Gelegenheit zu einem vertraulichen Gespräch, in dem Sie erzählen können, was Ihnen passiert ist und was Ihr Anliegen ist. Sie können Fragen stellen und das weitere Vorgehen mit dem*der Berater*in abstimmen und dabei anonym bleiben.

Die Berater*innen:

  • hören Ihnen zu,
  • besprechen mit Ihnen, was Sie tun können und tun möchten und
  • werden bei Bedarf in Ihrem Auftrag aktiv: Sie begleiten Sie zu Gesprächen, suchen mit Ihnen nach individuellen Lösungen und/oder leiten gegebenenfalls gemeinsam mit Ihnen ein formelles Beschwerdeverfahren ein.

Der Erstkontakt kann durch Sie oder eine Person Ihres Vertrauens erfolgen.

Eine Auflistung der Beratungsstellen, unter denen Sie auswählen können, finden Sie hier.

Grundsätzlich sind alle Personen mit Lehr-, Leitungs- oder Ausbildungsfunktion in ihrem Arbeits- bzw. Studienbereich verantwortlich für ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander und stehen Ihnen als direkte Ansprechpersonen zur Verfügung.

So können Sie sich vorbereiten:

Gespräche mit Menschen in Ihrem Umfeld, die Sie verstehen und denen Sie sich anvertrauen können, helfen Ihnen Ihre Gefühle in Worte zu fassen, Erfahrungen zu teilen und Zuspruch zu erhalten. Kommiliton*innen/Kolleg*innen können Sie unterstützen, Sie zu Gesprächen begleiten oder Ihre Erfahrungen bekräftigen, wenn Sie sich unsicher fühlen.

Wichtige Informationen wie Uhrzeiten, Namen, aber auch Abläufe können in Vergessenheit geraten. Ein Gedächtnisprotokoll ist hilfreich, um die wesentlichen Informationen zu strukturieren und wichtige Details sicher zu erinnern:

  • Wo und wann ist eine Situation entstanden?
  • Von wem ging die Diskriminierung bzw. sexuelle Belästigung oder sexualisierte Gewalt aus?
  • Beschreiben Sie kurz, was passiert ist. Notieren Sie wichtige Äußerungen, wesentliche Handlungen und Handlungsabläufe möglichst genau und in der zeitlichen Abfolge.
  • Wer war noch beteiligt und/oder kann Aussagen bezeugen? Fragen Sie nach Kontaktdaten und bitten Sie beteiligte Personen, ein eigenes Gedächtnisprotokoll anzufertigen.

Sie können sich formell beschweren:

Je nach Fall kommt ein formelles Beschwerdeverfahren in Frage. In einem formellen Verfahren wird eine schriftliche, nicht anonyme Beschwerde gegenüber der Dienststelle eingereicht. Die Beratungsstellen informieren Sie über den Ablauf des Verfahrens und nehmen Ihre schriftliche Stellungnahme entgegen.

Auf Ihren Wunsch begleiten Sie die Ansprechpersonen der Beratungsstellen im Beschwerdeverfahren.


  1. Universität

Diversity & Antidiskriminierung