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Exkursionsbus

Nutzungsregelung für den Exkursionsbus
Allgemeine Erläuterungen

Bus-quadrat


Zweckbestimmung

Der Exkursionsbus der Universität Regensburg (VW Caravelle; 8-Sitzer, ohne AHK) steht allen Mitgliedern der Universität im Rahmen von Lehre und Forschung, vorrangig zur Durchführung von Exkursionen mit Studierenden, zur Verfügung. Anderweitige Nutzungsarten haben geringere Priorität und können nur nach Rücksprache erfolgen.


Zuständigkeit

Die Administration des Exkursionsbusses erfolgt über die Technische Zentrale durch das Referat V/5, Umweltschutz und Logistik. Hier werden die Dienstfahrzeuge der UR in regelmäßigen Abständen geprüft und gewartet, um somit einen ordnungsgemäßen, technischen Zustand und eine hohe Verfügbarkeit gewährleisten zu können.


Benutzerkreis

Der Benutzerkreis beschränkt sich ausschließlich auf die Bediensteten der Universität Regensburg.


Reservierung

Die Busreservierung sollte grundsätzlich mit GroupWise unter "Werkzeuge/Terminzeitensuche“ an

                                             “Exkursionsbus

erfolgen. Hier können die bereits reservierten Termine eingesehen und neue Wunschtermine in die noch frei zur Verfügung stehenden Zeiten eintragen werden. Wird ein gewünschter Termin vom Ref. V/5 akzeptiert, gilt dies vorab als Buchungsbestätigung. Die verbindliche Reservierungsbestätigung erhält der Nutzer* unmittelbar per E-Mail zugesandt.


Alternativ besteht die Möglichkeit, Anfragen oder spezielle Wunschtermine per E-Mail an

                                           Exkursionsbus.tz@ur.de

zu stellen. Hier erhält der Nutzer ebenfalls unmittelbar eine Rückantwort per E-Mail/Telefon.


Nutzungsdauer

Die maximale Nutzungsdauer pro Ausleihe beträgt 14 Tage.
Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich.


Übernahme/Rückgabe

Das Fahrzeug befindet sich im Innenhof der Technische Zentrale UR, Am BioPark 10 (ehemals Josef-Engert-Str. 10). Die Übernahme/Rückgabe der Schlüssel und des Fahrzeuges erfolgt i.d.R. zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr im Büro Kesselhaus.
Das mitgebrachte „Übergabeprotokoll“ wird vom diensthabenden Kesselwärter benötigt, um dem Nutzer den Exkursionsbus übergeben zu können. 

Der Exkursionsbus steht betriebsbereit, vollgetankt mit Dieselkraftstoff und im ordentlichen Zustand zur Abholung bereit. Die Rückgabe hat genauso zu erfolgen (siehe Info „Reinigung Fahrzeug").

Bei Abholung und Rückgabe ist der Bus unter Zuhilfenahme des Übergabeprotokolls auf technische Mängel oder Schäden zu kontrollieren. Wurden durch den Nutzer Mängel oder Schäden festgestellt, sind diese zu dokumentieren und an das Ref. V/5 zu melden. Sofern nach Rückgabe des Busses diese vom Vornutzer nicht festgehalten wurden, wird davon ausgegangen, dass die bei dessen Nutzung entstanden sind und werden diesem zuzüglich zu den angefallenen Nutzungskosten in Rechnung gestellt.

Vor Fahrtbeginn wird das bearbeitete Protokoll vom Nutzer beim Kesselwärter im Büro abgegeben. Nach Rückkehr und abschließender Fzg.-Überprüfung mittels Übergabeprotokoll durch den Nutzer, verbleibt dieses zur weiteren Einsicht im Büro Kesselhaus.


Nutzungsregeln

Bei der Nutzung sind folgende Punkte zu beachten oder einzuhalten:

  • Der Nutzer (Fahrer/in) ist in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse B) und Mitglied der UR (Studierende oder unifremde Personen sind aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Mitglieder).
  • Die Verhaltensregeln aus dem Merkblatt für „Fahrer staatlicher Dienstfahrzeuge“ sind einzuhalten.
  • Die Infomappe zur Fahrzeugnutzung ist vor Fahrtbeginn zu lesen (Diese beinhaltet allgemeine Hinweise und Unterlagen für den Fahrzeugführer wie z.B.: „Kurzbetriebsanleitung“, „Radiobedienung“, Infoblatt „Verhalten bei Unfall“ mit Dienstfahrzeugen, Infoblatt „Vorschriften/Bußgelder" im In- und Ausland, Übergabeprotokoll, Reinigung Fahrzeug usw. und befindet sich im Handschuhfach).
  • Das Fahrtenbuch ist ordnungsgemäß und leserlich zu führen.
  • Das Fahrzeug ist immer betriebswarm zu fahren, bei kaltem Motor „Vollgas“ vermeiden.
  • Anzeigen von Warnmeldungen sind zu beachten, ggf. die Mängel abstellen oder melden.
  • Bei Auslandsfahrten hat sich der Nutzer über die jeweiligen Verkehrsvorschriften zu informieren.
  • Bei Benutzung des Busses gilt für alle Insassen ein Rauchverbot. Das Fahren unter Alkoholeinwirkung oder dem Einfluss berauschender Mittel ist ausdrücklich untersagt.

Unfälle/technische Defekte oder Schäden

Bei Unfällen handeln Sie bitte wie im Merkblatt „Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeugen“ beschrieben. Füllen Sie auch den dazu gehörenden „Unfallbericht“ aus und übergeben dem Unfallgegner zur Schadensabwicklung die „Schadenskurzmeldung“.

Technische Defekte oder Schäden, die eine weitere Nutzung nicht mehr zulassen, können sofern als möglich, vom Nutzer behoben werden. Ansonsten ist eine Werkstatt aufzusuchen. Dazu stehen Ihnen die kostenlosen Hilfeleistungen aus dem „ADAC Schutzbrief“ zur Verfügung.

Eine Behebung von Defekten oder Schäden in der Werkstatt über einen Betrag von 200 € erfolgt grundsätzlich erst nach Rücksprache mit dem Ref. V/5.


Kosten

Die Kosten für die Beschaffung eines Neufahrzeuges sowie die laufenden Unterhaltskosten für den Exkursionsbus werden von der Universität Regensburg getragen.

Folgende Kosten sind für die Zeit der Benutzung des Exkursionsbusses vom Nutzer zu tragen:

  • Benötigter Kraftstoff, sowie die notwendigen Betriebsmittel zum Unterhalt
  • Tagespauschale für die Nutzanwendung in Höhe von 20 € pro Tag
  • Reinigungskosten zur Fahrzeugpflege
  • Eigenbeteiligungspauschale von bis zu 300 € bei fahrlässigen, selbstverschuldeten Unfällen oder Schäden pro Schadensfall
  • Reinigungspauschale von bis zu 200 € bei Rückgabe im ungereinigten Zustand
  • Ordnungswidrigkeiten

Die zu entrichtenden Benutzungskosten werden nach Rückgabe des Fahrzeuges vom Nutzer unverzüglich in die "Umbuchungsanordnung" eingetragen und diese per Hauspost dem Ref. V/5 zugesandt. Nach Abgleich der Einträge mit unseren Unterlagen leiten wir diese bei Übereinstimmung zum Ref. IV/1 weiter. Bei Abweichungen kommen wir zur Abklärung telefonisch auf Sie zu.

Bei der Nutzung angefallene Ordnungswidrigkeiten werden nach Zugang ans Ref. V/5 sofort an den Nutzer weitergeleitet und von diesem unmittelbar bearbeitet.



Gültigkeit

Diese Nutzungsregelung für den Exkursionsbus tritt ab dem 01.01.2013 in Kraft und gilt bis auf weiteres.

Wir wünschen allen Nutzern eine gute und unfallfreie Fahrt.

Regensburg, 14.01.2016

Ludwig Ziegler
Ref. V/5

 

* Aus Gründen der Vereinfachung wird ausschließlich die männliche Form verwendet. Personen weiblichen wie männlichen Geschlechts sind darin gleichermaßen eingeschlossen.


  1. Verwaltung

Referat V/5

E-Mail an:          Exkursionsbus.tz@ur.de

Umwelt-logistik


Referat V/5 -
Umweltschutz/Logistik
Universitätsstraße 31
93040 Regensburg
Telefon: 0941 943-1899
E-Mail