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Diebstähle

Diebstahl von Privateigentum

Sollten Sie persönlich Opfer eines Diebstahls werden, erstatten Sie bitte selbst eine Anzeige bei der Polizei.

Sachbeschädigung oder  Diebstahl von Eigentum der Universität

Falls Eigentum der Universität vorsätzlich beschädigt oder gestohlen wird, erstattet die Universität eine Anzeige bei der Polizei und stellt Strafantrag.

Wichtig ist, dass solche Vorfälle sofort gemeldet werden, damit die Polizei zeitnah die Ermittlungen einleiten kann. Sollte Ihr Bereich betroffen sein, wenden Sie sich bitte umgehend telefonisch oder per Mail an das Referat V/5. Im Fall eines Einbruchs mit entsprechenden Spuren können Sie die Polizei auch direkt unter der Telefonnummer 110 verständigen.

Zur Unterstützung der Ermittlungen leiten wir möglichst viele Details des jeweiligen Vorfalls an die Polizei weiter. Bitte laden Sie sich dazu folgendes Formular herunter, füllen Sie es möglichst genau aus und senden Sie es dann unterschrieben an das Referat V/5.

Diebstahlmeldung


Falls ein inventarisierter Gegenstand gestohlen wurde, muss gleichzeitig eine Meldung an unsere Bestandsverwaltung erfolgen, damit der Gegenstand aus der Inventarliste entfernt werden kann.

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Sollte der Verdacht bestehen, dass der Diebstahl möglicher Weise durch einen Beschäftigten der Universität begangen wurde, so ist unverzüglich die vorgesetzte Person zu informieren. Der oder die Vorgesetzte hat sich sodann unverzüglich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen. Da die ggf. erforderlichen arbeitsrechtlichen Maßnahmen (Anhörung bzgl. Verdachts- oder Tatkündigung, Abmahnung) zum Teil die Einhaltung fixer Fristen voraussetzen, ist die sofortige Unterrichtung der Personalabteilung  zwingend erforderlich.


  1. Verwaltung